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Wenn Du wirklich massiv gestalkt wirst, dann solltes Du auch zum Amtsgericht gehen und eine Schutzanordung gegen den Stalker erwirken. Dann darf er/sie nicht mehr anrufen, sich Deiner Wohnung/Grundstück/Person auf x Meter nähern usw... Nur so kann die Polizei sofort tätig werden. Anzeigen bei der Polizei werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt und meist wird keine Klage gegen den Stalker erhoben.
Du meinst eine polizeiliche Wegweisung. Klage einreichen muß der Betroffene schon selbst. Wenn er kein Geld hat, kann er Verfahrenshilfe beantragen und den Anwalt seiner Wahl beauftragen. Zumindest nach österr. Recht.
 
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Du meinst eine polizeiliche Wegweisung. Klage einreichen muß der Betroffene schon selbst. Wenn er kein Geld hat, kann er Verfahrenshilfe beantragen und den Anwalt seiner Wahl beauftragen. Zumindest nach österr. Recht.

In Amtsdeutsch heißt das bei uns "Einstweilige Verfügung" und wird hier beim Amtsgericht (Streitwert unter 5.000 €, darüber beim Landgericht) beantragt. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Im Eilverfahren ist das rasch erledigt und viel effektiver als eine polizeiliche Wegweisung.

Prozesskostenhilfe gibt es in Deutschland, wie in jedem anderen Rechtsstaat auch...

:blume2:
 
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In Amtsdeutsch heißt das bei uns "Einstweilige Verfügung" und wird hier beim Amtsgericht (Streitwert unter 5.000 €, darüber beim Landgericht) beantragt. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Im Eilverfahren ist das rasch erledigt und viel effektiver als eine polizeiliche Wegweisung.
Anzeigen bei der Polizei werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt und meist wird keine Klage gegen den Stalker erhoben.
Die STA kann nicht "automatisch" Klage erheben. Dazu braucht es die dezidierte Klagseinreichung durch den Kläger.

Prozesskostenhilfe gibt es in Deutschland, wie in jedem anderen Rechtsstaat auch...
In DE können dies auch anteilige Kosten sein. In Österreich sind es die gesamten Kosten. Aber wen kratzen schon Details. :blume2:
 
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Die STA kann nicht "automatisch" Klage erheben. Dazu braucht es die dezidierte Klagseinreichung durch den Kläger.


In DE können dies auch anteilige Kosten sein. In Österreich sind es die gesamten Kosten. Aber wen kratzen schon Details. :blume2:

Also ich bin kein Jurist und für genaue Auskunft fragt man am besten seinen Anwalt.

Dass die STA nicht automatisch Klage erheben kann, ist mir klar. Ich habe ich mich da unklar ausgedrückt. Das Verfahren der Klage ist auch langwierig und bei Stalking - Amtsdeutsch: Nachstellen - ist die Beweislast beim Kläger und oft ist der Beweis eben nicht zu erbringen. Daher werden gern eine ganze Reihe einhergehender Straftaten, wie Beleidigung, Nötigung, üble Nachrede usw... mit in die Klage eingebunden, was das Verfahren in die Länge zieht und viele Jahre vergehen können, bis ein Urteil gefällt werden kann.

Die Polizeiliche Weisung ist für dringende Gefahrenabwehr von Leib und Leben. Bei "gewohnlichem Nachstellen" ist dies fraglich, ob oder ob nicht. Bei Unklarheiten darf die Polizei in NRW keine Weisung aussprechen. Gültigkeit der Weisung ist auf 14 Tage beschränkt. Das Landesverwaltungsrecht (genau: Landesstraf- und Verordnungsgesetz) regelt dies. Polizei ist in Deutschland Ländersache!

Das Eilverfahren der Einstweilige Verfügung, beantragt beim zuständigen Gericht, erfolgt in wenigen Tagen ohne mündliche Verhandlung, ohne Anhörung der Gegenseite, ohne Beweismittel, Glaubhaftmachung ist ausreichend. Zur Not gibt man eine Eidesstattliche Versicherung mit ab. Die Einstweilige Verfügung ist ein effektiver Rechtsschutz. Per Beschluss werden konkrete Handlung unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft erlassen. Bis zur abschließenden Klärung des Streitfalls (Klageverfahren, Widerspruchsverfahren) hat die Verfügung Gültigkeit.

Und zur Prozesskostenhilfe kann ich auch nur theoretisch Auskunft geben. Die Kosten des Verfahrens, also die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt übernimmt die Staatskasse bei Bedürftigen. Ab welchen Einkommen nur Beihilfen gewährt werden ~ das weis ich nicht... Sollte man sein Verfahren verlieren, so fallen weitere Kosten für den Anwalt der Gegenseite an, die nicht die Staatskasse übernimmt.
 
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In Österreich sind es die gesamten Kosten. Aber wen kratzen schon Details. :blume2:

Auch in Österreich gibt es anteilige Prozesskostenhilfe ~ je nach Bedürftigkeit.
Von den Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorenen Prozess, kann ich nichts finden. ...wird man auch in Össiland selbst berappen müssen. :tanzen:
 
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Auch in Österreich gibt es anteilige Prozesskostenhilfe ~ je nach Bedürftigkeit.
Von den Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorenen Prozess, kann ich nichts finden. ...wird man auch in Össiland selbst berappen müssen. :tanzen:
Österreichs Juristen hätte mir Dir a Gaudi, wenn'st ihnen mit'm deutschen Rechts daherkämst. Wiewohl die Kosten der Gegenseite ja ohnehin nie in Rede standen. Aber interessant... diese kreativen Antworten. Ja, vielleicht liegen die im deutschen Karneval begründet? 11.11. 11:11 war ja kürzlich. Heiter und so weiter... :blume2:
 
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hallo,

es scheint immer noch ein problem zu sein, sein account hier löschen zu lassen.
weder der betreiber noch der moderator noch der administrator reagieren auf mails bz. pns.
habt ihr eine ahnung wie lange es dauern kann, bis man da was erreicht?
 
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hallo,

es scheint immer noch ein problem zu sein, sein account hier löschen zu lassen.
weder der betreiber noch der moderator noch der administrator reagieren auf mails bz. pns.
habt ihr eine ahnung wie lange es dauern kann, bis man da was erreicht?

schreib den admin doch über das esoterikforum an, dort ist er anscheinend aktiver als hier
 
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da weiß ich dann doch noch andere wege, als ihn dort zu suchen.....

trotzdem danke für die antwort
 
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