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Irana
Guest
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Du meinst eine polizeiliche Wegweisung. Klage einreichen muß der Betroffene schon selbst. Wenn er kein Geld hat, kann er Verfahrenshilfe beantragen und den Anwalt seiner Wahl beauftragen. Zumindest nach österr. Recht.Wenn Du wirklich massiv gestalkt wirst, dann solltes Du auch zum Amtsgericht gehen und eine Schutzanordung gegen den Stalker erwirken. Dann darf er/sie nicht mehr anrufen, sich Deiner Wohnung/Grundstück/Person auf x Meter nähern usw... Nur so kann die Polizei sofort tätig werden. Anzeigen bei der Polizei werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt und meist wird keine Klage gegen den Stalker erhoben.