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wann beginnt das Leiden eines Künstler...

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17. Juli 2007
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Um Straßenkunst aus der Kunstfreiheitsgarantie zu verdrängen, formuliert die Behörde einfach, dass Absicht und Tätigkeit. das Selbe sei wie das erlaubnispflichtige Anbieten von Waren Und Leistungen auf öffentlichen Straßenland und generell nichts mit dem Grundrecht der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.
Siehe schwachsinnige Veröffentlichung, im Gewerbe-Archiv 1982 Seite 157 – ff
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Da es Einzig um das Verbieten über die allgemeine Straßenordnung geht, wird der falsche Denkansatz vom OVG. NRW. dahin berichtigt… Dass Straßenkunst verbieten dann aber nicht über die Gewebe- Bzw. mit der Kölner oder Düsseldorfer Straßenordnung machbar ist.
OVG.-Münster Az 1979 und 1984
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Das möchte das Bundesverwaltungsgericht so aber nicht stehen lassen und labert etwas von generellem Hoheitsrecht behördlicher Straßenregelung, Wo es auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
BverwG Az 1980
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Bleibt der Rechtswissenschaft aber den Beweis schuldig, wieweit die Pauschale Fragestellung, überhaupt die Kunstfreiheitsgarantie betrifft.
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Also mach ich eine Verfassungsbeschwerde …
AZ: (-1-BvR-183-81-)
In dem höchstrichterlichen Prüfungsbescheid….
Wird aber nur Klargestellt, dass es durchaus zutrifft, dass Die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte einzig festgestellt wissen… dass Er für die Absicht und Tätigkeit ( auf einem ausgesuchtem Platz einer Öffentlichen Straße ) keiner Straßen- Verkehrsrechtliche Erlaubnis bedarf.
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Ein ausgesuchter Platz. im Zusammenhang der Vordergerichtlichen Zustimmung …Mann in einer Fußgängerzone auch keinen Gewebeschein für das Kunstanbieten Bedarf!?
ist Logisch, ich wollte die Kunstfreiheitsgarantie nicht mitten einer Straßenkreuzung oder vor einer Feuerwehrausfahrt sichergestellt wissen. Was eine Straßennutzung über den Allgemeingebrauch hinaus, Erlaubnis oder Genehmigungspflichtig macht.
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Rupp, was laberst Du da wieder für einen Blödsinn. Schreibt die Stadtverwaltung Köln und oder Düsseldorf. Schreibt der ehemalige Verkehrsminister und der Petitionsausschuss für Nrw.
,,,, In dem höchstrichterlichem Bescheid werde einzig zugestimmt, dass auch Kunstfreiheit nicht zu jeder Zeit, an jeden Ort, in Jeder Art und Weise gewährt werden muss.
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Dann ist ja alles Klar!… demonstriert die Gewerkschaft Kunst, der Bundesverband Bildender Künstler und das Verwaltungsgericht Düsseldorf und verweigern mir jede weitere Erörterung der Angelegenheit über den Rechtsweg.

Meine Frage ist einfach nur, …
Wie Komme ich mit Armenrecht da raus!?
Oder gilt generell, wer Arm ist, bekommt auch in einem demokratischen Rechtsstaat kein Recht?

Mit freundlichen Grüßen.

Günther Rupp.
alias Besucher

PS.
wer kann das Klagelied weiter veröffentlichen!?
 
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AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

*kopfkratz....hast Du nun Verfassungsbeschwerde eingereicht und bist nicht mit durchgekommen oder wie darf ich verstehen?

Oder gilt generell, wer Arm ist, bekommt auch in einem demokratischen Rechtsstaat kein Recht?

? die wirklich Armen - haben die Internet? Die die ich kenne haben keins!

wenn Du Deinen Willen aufgrund höherer Macht nicht durchbringst, dann ist es mancherzeit ratsam, die Dinge nochmals wertneutral zu überdenken und andersrum zum Ziel zu lenken.
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

*kopfkratz....hast Du nun Verfassungsbeschwerde eingereicht und bist nicht mit durchgekommen oder wie darf ich verstehen?
Hallo L-777
Als Buchstabenmagier bist’e mir etwas schwer von Begriff.
es geht um die Manipulation der unangreifbaren Grundrechte.
Unangreifbar für den Wirk und Werkbereich der Kunst.
Wenn in einem Karlsruher prüfungsbescheid steht, das auf die sachnotwendige Einschränkung hier nicht weiter eingegangen werden muss, weil der Beschwerdeführer einzig festgestellt wissen wollte das Er für eine Fußgängerzone keiner Straßenerlaubnis bedarf.
Dann wird von Karlsruhe aus festgestellt das ich keiner brauche oder wat?

Was für einen Grund hat jetzt ein Verkehrsminister Clement oder die Politiker des Landes NRW ( als Vertreter der Öffentlichen Gewalt) zu behaupten, das ich ein Arsch mit Ohren sei, weil der Klartext in dem Karlsruher Prüfbescheid meint Das Kunstfreiheit nicht zu jeder Zeit, und an jeden Ort gewährt werden muss.
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Die Anmerkung...
? die wirklich Armen - haben die Internet? Die die ich kenne haben keins!
ist genau so ein Schwachsinn, wo lässt Du eigentlich sonst noch denken? :haare:

Besucher
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Ich muss Lacuna777 in allen Punkten rechtgeben und muss Dich auch fragen,was Du eigendlich willst.
Deine Antwort fand ich im übrigen ziemlich unqualifiziert.Marie
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Herr Rupp,

bedienen Sie Ihr Mundwerk auch so frech wie Ihre Tastatur? Ich bin weder Ihr Feind, noch Ihre gesetzgebende Gewalt!

Ich kann Sie verstehen - und auch die Massnahmen der Behörden gewisse Einschränkungen, Vorbehalte in Gesetzen aufgrund bestimmter Vorkommnisse und Gegebenheiten vornehmen zu müssen.

Es reicht bspweise, wenn sich eine Person über einen Strassenkünstler beschwert; dann muss die Behörde entsprechend überprüfen, vergleichen, reagieren und abgrenzen. Jede Stadt entwickelt in gewisser Weise eine Eigendynamik!

Bei den Ordnungsbehörden können Massnahmen und Einschränkungen von Stadt zu Stadt verschieden sein ihrer Zuständigkeit betreffend. Auch dort gibt es Ansprechpartner, die man freundlich bezüglich seiner Lage und Sichtweise ansprechen darf. Evtl. auch, wenn es um Sondergenehmigungen geht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Dieses Anprangern von Missständen, was das Anerkennen von Kunst betrifft, hört man nur zu oft.
Das was Kunst ist, entscheidet jeder für sich selbst. So auch die Kommunen, Stadträte, Länder, und auch jeder Einzelne für sich.
Für den Einen bedeutet Straßenmalerei eben "Beschmutzen eines öffentlichen Gehwegs", während Andere es mit den Kreidemalereien von Kindern gleichsetzen, die sich nach einer Regenschauer wie von selbst in Luft auflösen, wobei die Werke der Straßenmaler sich über einen längeren Zeitraum resistent gegen Regenwasser erweisen, weil Ölkreiden benutzt werden.
Ginge es nach mir, dürfte jeder, der meint etwas präsentieren zu können, in Fußgängerzonen malen, musizieren, Pantomimen vorführen oder auch Stelzen laufen dürfen.
Aber wie soll es gehen, wenn Straßenmaler, Musiker und Stelzenmänner um die besten Plätze regelrecht "kämpfen", nur wegen der paar Cent, die in ihren Blechbüchsen landen?
Dass die Stadt gewisse Regeln bzgl. des "Niederlassungsrecht" solcher "Künstler" erlässt, finde ich okay.

Um es provokant zu formulieren:
Warum malt jemand die tollsten Bilder aufs Pflaster für ein paar lausige Cent, diskutiert mit den Geschäftsinhabern und den Ordnungsämtern wegen seiner ZUlassung oder Daseinsberechtigung, anstatt die gleichen Bilder auf Leinwand oder Papier zu malen?
Vermutlich würde dieser Künstler genauso viel oder wenig verdienen wie vorher als Straßenmaler.
Aber das ist doch der Casus Knaktus!
Warum dieses permanente Beharren auf die Rechte der Straßenkünstler? Gehts dabei nur um persönliche Freiheit, oder was soll das alles?
Manche Straßenkünstler malen, zumindest für mein Empfinden oder meinen Geschmack sehr giut. Die "Werke von Manchen empfinde ich grauenvoll und grenzwertig , fast schon als Umweltverschmutzung.

Was der "Besucher" hier veranstaltet, lässt mich eher an eine Hobby-Köchin oder -Bäckerin denken, die sich maßlos darüber beschwert, dass das von ihr zubereitete Essen oder Gebäck nicht die erwartete Zustimmung findet.
Aber, so wie Essen und Trinken den Geschmacksinn berühren, tut es die Kunst auch.
Kinder malen auch gerne mit Kreide die Gehsteige voll, und das ist für mich oft künstlerisch wertvoller, als das, was so mancher Straßenmaler an abgemaltem Kitsch liefert.

Heureka
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

:)Ich bin gespannt auf die Antwort des Besuchers.Es langweilt vielleicht,aber ich bin der gleichen Meinung.
marie
Ps:welcher paragraph komt jetzt?:)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Maries 1951er
Dummgelaber hat etwas von dem Lakritz-Voyeurismus Biedermmann und Brandstifter.
Und L-777 bleibt mit seiner Quasiverständnis den Beweis schuldig, wo den Behörden aufgrund bestimmter Gesetze, Vorkommnisse und Gegebenheiten Einschränkungen vornehmen dürfen.
... Aber nicht durch die Vorsorge, den Straßenkünstler dann erst keine Erlaubnis zu erteilen.
…Auch dort wo es Ansprechpartner gibt, die man freundlich bezüglich seiner Lage und Sichtweise ansprechen darf. wenn es um Sondergenehmigungen geht!
Bleibt die Behörde den Beweis schuldig, Ob die Verweigerung der Sondergenehmigung allgemein, das Gesetzliche Mittel ist, auch das Grundrecht der Kunstfreiheit einschränken zu dürfen!
Dazu mal aus der Letztentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts….
Az: 11 B 23/96
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….aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt werden darf. Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Kasuistik bedeutet aber nicht, daß die Erlaubnis in Fällen der Grundrechtsausübung - unzuläßigerweise (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 53 54) - im freien Ermessen der Exekutive stände. Vielmehr ergeben sich die Entscheidungsmaßstäbe hierfür nach ständiger Rechtsprechung unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Gebot, gegenläufige, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützte Interessen mit dem Ziel ihrer Optimierung im Wege fallbezogener Abwägung auszugleichen. Welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts der vorbehaltlosen Garantie der Glaubens- und Kunstfreiheit die Versagung der Sondernutzungserlaubnis für eine Kunst- oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen können, läßt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur im jeweiligen konkreten Fall entscheiden. Ergibt die Einzelfallprüfung, daß die beabsichtigte Straßenbenutzung weder die durch Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG im Kern geschützten Rechte der Verkehrsteilnehmer noch das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) noch andere Grundrechte ernstlich beeinträchtigt, so besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung.
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Wo habe ich da ein Freches Maul, von den Behörden die Einhaltung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen einfordern zu dürfen.

Besucher
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Heurika!?
Alle Macht der Missgunst und dem Unverstand der Forenproleten.
Das was Kunst ist, entscheidet jetzt jeder für sich selbst. Und nicht mehr das Grundgesetz?

Hi Dummschwäzer!
ich habe nirgends etwas erwähnt was dein Vermuten rechtfertigt.
Ginge es nach „Dir“, dürfte jeder, der meint etwas präsentieren zu können, in Fußgängerzonen malen, musizieren, Pantomimen vorführen oder auch Stelzen laufen dürfen.
Aber wie soll es gehen, wenn Straßenmaler, Musiker und Stelzenmänner um die besten Plätze regelrecht "kämpfen", nur wegen der paar Cent, die in ihren Blechbüchsen landen?
Auch dieses Mutmaßen ist hier nicht Gegenstand meiner Ausführung.
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Dass die Stadt gewisse Regeln bzgl. des "Niederlassungsrecht" solcher "Künstler" erlässt, findest Du Ok.
ich Auch.
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Wenn nicht, ist das für dich auch OK. Denn was interessieren dich Straßenkünstler, die Sind doch kulturpolitisch echt Scheiße.
Um es provokant zu formulieren:
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Du fragtst Dich!….Warum malt jemand die tollsten Bilder aufs Pflaster für ein paar lausige Cent, diskutiert mit den Geschäftsinhabern und den Ordnungsämtern wegen einer ZUlassung oder Daseinsberechtigung, anstatt die gleichen Bilder auf Leinwand oder Papier zu malen?
Vermutlich würde dieser Künstler genauso viel oder wenig verdienen wie vorher als Straßenmaler.
Genau darum geht es ich male so Scheiß-Bilder generell auf Leinwand, und möchte die dann verbotener Weise, auf der Straße Ausstellen und verkaufen.!?
Aber das ist auch schon der Casus Knaktus!
Um Was es hier geht.
Warum dieses permanente Beharren auf Rechte? Gehts dabei nur um persönliche Freiheit, oder was soll das alles?
Nein es geht nicht um meine „persönliche Freiheit,“ Sondern um Die Grundrecht aller Kunstausübung.

Deine Meinung: Manche Straßenkünstler sehr gut malen. Manche als grauenvoll Umweltverschmutzung. Empfindest.
Ist doch rein Subjektiv.
Wie auch der Weitere Schwachsinn.
…..Was der "Besucher" hier veranstaltet, lässt mich eher an eine Hobby-Köchin oder -Bäckerin denken, die sich maßlos darüber beschwert, dass das von ihr zubereitete Essen oder Gebäck nicht die erwartete Zustimmung findet.
Ohne Kenntnis dass diese abwertung stattfindet
Ist Dein gequatsche üble Nachrede.
So wie Essen und Trinken den Geschmacksinn berühren, tut es die auch Kunst.
Kinder malen auch gerne mit Kreide die Gehsteige voll, und das ist –auch-- für mich oft künstlerisch wertvoller, als das, was so mancher Straßenmaler an abgemaltem Kitsch liefert.
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Wo haste eigentlich festgestellt, dass ich auf meinen Leinwandbilder Kitsch liefere? Stelzen Laufe, oder aufs Plaster kreide!?

Besucher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Und L-777 bleibt mit seiner Quasiverständnis den Beweis schuldig, wo den Behörden aufgrund bestimmter Gesetze, Vorkommnisse und Gegebenheiten Einschränkungen vornehmen dürfen.

Loll! http://www.das-rechtsauskunft.de/

aber da ich eh grad am blättern war....bin ja kein Unmensch nicht...

PG § 10 BW
Ermächtigung zum Erlaß von Polizeiverordnungen
(1) Die allgemeinen Polizeibehörden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz polizeiliche Gebote oder Verbote erlassen, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind (Polizeiverordnungen).
(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes über Polizeiverordnungen sind auch anzuwenden, wenn ein anderes Gesetz ausdrücklich zum Erlaß von Polizeiverordnungen ermächtigt.


Da Polbehörden Länder- u. nicht Bundsache sind, und wir ein föderalistisches System in der BRD haben, können Sie sich an ihre zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde ihres Bundeslandes wenden, die Ihnen das "warum, wieso und weshalb ihres vermutlich bereits abgehandelten Einzelfalles" sicherlich schwarz auf weiss auf die Hand geben wird.

Ich vermute, das werden Sie bereits auch bekommen haben und möchten mit Ihre Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern.

Jetzt müssten Sie noch einen eigenen Internetauftritt einbringen, dann hätten Sie praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe: Durch Ihr öffentliches Auftreten im Internet wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ihr Bekanntheitsgrad in die Höhe steigen und somit die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bilder Interesse finden werden.

Sie können hier Ihre Bilder übrigens auch zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.



mfg
Lacuna
 
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