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Umfrage zu Gewalt als Rechtsmittel

Welche von beiden Möglichkeiten findest Du richtig:

  • Die Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden, lieber sollen die Menschen sterben

    Stimmen: 4 33,3%
  • Rettung von Menschenleben rechtfertigt die Verwendung der Erkenntnisse.

    Stimmen: 8 66,7%

  • Umfrageteilnehmer
    12
Och Claus,

du gibst ja doch keine Ruhe bis du nicht eindeutig hörst, „ja, schlag zu Claus, es hat alles seine Richtigkeit“.

mit anderen Worten:

CLAUS kennt keinen Versuchsaufbau,
mit dem er das von ihm geschilderte Problem quantitatitiv untersuchen kann

um dennoch die Natur in die Knie zwingen zu können,
schlägt er in dualistischer Manier zwei Alternativen vor,
(einmal gut, einmal schlecht)
die als Ersatz für das fehlende Naturgesetz herhalten sollen

die von CLAUS angestrebte pauschale Vorgehensweise interessiert sich nicht für die Umwelt des konkreten Einzelfalles
 
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hallo claus.

wir leben in einer perversen welt, einer welt in der täterschutz, angefangen beim datenschutz bis hin zum recht auf körperliche unversehrtheit, weit über den opferschutz, bzw. den schutz potentieller opfer gestellt wird.
hier beispiele aufzuzählen würde den rahmen mehr als sprengen.

sicherlich, niemand will oder braucht eine prügel- oder gar folterpolizei.
aber ist es nicht nur legitim, sondern sogar eine zwingende not (bei gefahr in verzug) unschuldigen menschen gegenüber ALLES zu tun, um zu verhindern, daß sie zum opfer werden?
was wiegt schwerer: eine "watsche" für einen täter, oder gar für eine unschuldig in verdacht geratene person, oder der tod eines oder gar vieler opfer?
es mag nicht immer einfach sein, hier das rechte maß an zum positiven zwecke eingesetzter gewalt zu finden, aber sehenden auges verbrechen aus gründen des täterschutzes vollbringen zu lassen ist in jedem fall nicht das rechte maß!
warum immer nur "sozialpädagogengelaber" gegenüber menschen, bei denen eher nach dem motto "wer wind sät - wird sturm ernten" gehandelt werden müßte?

watschenderweise
dex
 
Hallo Bernd und Britt,

mit Eurer langen philosophischen Betrachtung habt ihr Euch um die antwort herumgedrückt.

Ist doch ganz einfach, würdet Ihr die Ergebnisse des durch Folter zustande gekommenen Geständnisses für den Schutz des Lebens der Opfer verwerten, oder nicht?

fragt Claus
 
wir leben in einer perversen welt, einer welt in der täterschutz, angefangen beim datenschutz bis hin zum recht auf körperliche unversehrtheit, weit über den opferschutz, bzw. den schutz potentieller opfer gestellt wird.

so ist es , dextra.
Und die, die Täterschutz vor Opferschutz fordern, bezeichnen sich dann noch als die „Gutmenschen“
eine perverse welt ist das!

gruß von Claus
 
Morgen!

Ich glaube das jeder der sagt, man dürfe das Wissen nicht werten und zum Schutz benutzen, seine Meinung schnell ändert sobald er sich selbst als unmittelbar betroffen oder gefährdet sieht.
Das ist doch oft genug im Leben so. Erst heißt es "oh nein das find ich nicht gut" und wenn man selbst (oder ein Verwandter/Freund o.ä.) in der Misere steckt ändert man ruckizucki seine Meinung und seine ach so festen Prinzipien.
Egal um was es geht. Abtreibung, Organspende, Scheidung in all diesen Bereichen und noch vielen mehr sieht man doch im Kleinen schon immer wieder wie wenig fest die Einstellungen doch sind.
Von daher denke ich kann man leider auch mit solchen Umfragen kein gutes Ergebnis erzielen. (Ich gebe dennoch gern meine Stimme ab)

LG
Sal
 
dextra schrieb:
was wiegt schwerer: eine "watsche" für einen täter, oder gar für eine unschuldig in verdacht geratene person, oder der tod eines oder gar vieler opfer?

Bei der Watsche beginnt es und bei Folter endet es.

Übrigens: Ein Kriminalfall beginnt übrigens in der Regel mit einem Verdächtigen, nicht mit einem Täter. Euer Vorschlag lautet sinnigerweise: foltern wir mal alle 10 Verdächtigen, der Täter wird sich dann schon melden.

Pfui.
Finsterstes Mittelalter.
 
walter schrieb:
Bei der Watsche beginnt es und bei Folter endet es.

Übrigens: Ein Kriminalfall beginnt übrigens in der Regel mit einem Verdächtigen, nicht mit einem Täter. Euer Vorschlag lautet sinnigerweise: foltern wir mal alle 10 Verdächtigen, der Täter wird sich dann schon melden.

Pfui.
Finsterstes Mittelalter.

hallo walter,
ich denke, du hast da was überinterpretiert.

mit deinem ersten satz hast du eindeutig recht.

aber:
ein kriminalfall beginnt nicht mit einem verdächtigen - sondern mit einem täter und einem opfer. erst dann kommen evtl mehrere verdächtige zum zuge.

hier geht es nicht um die "peinliche befragung" als reguläres mittel in der ermittlung. vielmehr geht es um ein genaues aber sicherlich auch sehr schwieriges abwägen der befragungsmethoden, in einzelfällen, bei gefahr im verzuge. bei gefahr für leib und leben.
daß hier niemand möchte, daß alle verdächtigen gefoltert werden, das dürfte wohl klar sein. dies war nicht mal in dem von dir zitierten finsteren mittelalter so (hexenprozesse teilweise ausgenommen).

wenn du glaubst, daß ein täter mehr geschützt werden muß als das opfer, dann frage ich mich warum?
wie kann ein mensch reinen gewissens zulassen, daß ein "starker" täter dem "schwachen" opfer massives leid zufügt und dann noch von menschenrechten oder datenschutz reden? wiegen die menschenrechte und das von der verfassung garantierte recht auf körperliche unversehrtheit des (potentiellen) opfers nichts im vergleich zu den täterrechten? wie willst du das dem opfer oder seinen angehörigen verclickern ohne als pseudomoralist dazustehen?

peinlichberührterweise
dex
 
Zuletzt bearbeitet:
Walter, es geht hier um folgendes Problem:

ein Beamter hat das Geständnis und das Versteck der Bombe aus dem Täter (der Verdächtige ist jetzt Täter) herausgeprügelt. vielleicht auch den Code, mit dem man die Zündung der Bombe stoppen kann.

Die Frage ist
darf man die durch Prügel illegal erhaltene Information zum Schutz der Menschen verwenden?

Verwendet man diese Information und rettet die Opfer, wird der Beamte wohl der Held der Nation sein,
(obwohl er sich strafbar gemacht hat). Ob da wohl einer pfui rufen wird?

im „internationalen Frühschoppen“ hat einer der Teilnehmer ein ähnliches Beispiel konstruiert, es ging um Trinkwasservergiftung in Aachen.
Zum Entsetzen der übrigen hat sich einer dafür ausgesprochen, daß man lieber die Leute das vergiftete Wasser trinken lassen sollte, als die durch Folter erhaltene Information zu verwerten.
 
Claus schrieb:
Die Frage ist
darf man die durch Prügel illegal erhaltene Information zum Schutz der Menschen verwenden?

es ist mMn ein unterschied, ob man die durch folter bzw "druck" erhaltene information zum schutz potentieller opfer verwendet oder gegen den verdächtigen in einem etwaigen prozess

lg,
Muzmuz
 
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Die Frage ist
darf man die durch Prügel illegal erhaltene Information zum Schutz der Menschen verwenden?

das ist eine pauschale Frage

wie man sich zu verhalten hat,
hängt jedoch vom Einzelfall ab

CLAUS will nicht nachdenken,
sondern pauschal drauflosprügeln

ein Beamter hat das Geständnis und das Versteck der Bombe aus dem Täter (der Verdächtige ist jetzt Täter) herausgeprügelt. vielleicht auch den Code, mit dem man die Zündung der Bombe stoppen kann.

solche unvollständigen Quatschkonstellationen wurden früher den Wehrdienstverweigerern vorgehalten
 
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