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"übergesetzlicher Notstand"?

EuFrank

New Member
Registriert
17. September 2007
Beiträge
130
Hallo Leser!

In den letzten Tagen erscheint der Begriff "übergesetzlicher Notstand" wieder vermehrt in den Medien.

Mit diesem Begriff sollen scheinbar Handlungen gerechtfertigt werden können, die gegen geltendes Recht verstoßen oder dasselbe "übersteigen".

Ich frage mich, was ich von diesem Begriff halten soll. Juristen könnten hier sicherlich besonders interessante Aussagen machen. Zu meiner Verwunderung gibt es auch im Internet eine Fülle von Informationen zu diesem Begriff.
 
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AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Zu meiner Verwunderung gibt es auch im Internet eine Fülle von Informationen zu diesem Begriff.

dann berichte von Deiner Recherche!

ps
Flugzeuge, die in vollbesetzten Hochhäusern landen wollen,
sollten unter Umständen zuvor abgeschoßen werden

das ist eine Abwägung,
in welchem Fall welches Leid entsteht

der Bundeskanzler (im Kriegsfall) oder der Verteidungsminister entscheiden
(sicher nicht das Parlament oder irgendein Gericht, denn das dauert zu lang)
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Auch wenn ich (noch) kein Jurist bin, wage ich mich mal daran:


Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 alles klar gestellt, was es klarzustellen gilt. Damals ging es um das sog. "Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)" der rot-grünen Bundesregierung, was der damalige Innenminister Schily durchbringen wollte.

Das Gericht betonte folgendes:
  1. Der Bund kann im Rahmen der sog. "Rechts- und Amtshilfe" nach Art. 35 GG die Streitkräfte auch im Innern einsetzen, wenn eine Naturkatastrophe oder ein schwerer Unglücksfall vorliegt.
  2. Es stellt aber gleichzeitig klar, dass dies nicht mit "spezifisch militärischen Waffen" geschehen darf.
  3. "Die Ermächtigung der Streitkräfte, [...] durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."
Die gesamten Gründe für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt hier unter Az. 1 BvR 357/05.

Darüberhinaus frage ich mich, wie die Herren Minister Jung und Schäuble trotz dieses - meiner Meinung nach hinreichenden - Urteils des BVerfG noch an eine Änderung des GG denken können. Beide Minister haben Jura studiert und promoviert. Sie müssten sich doch eigentlich in der Rechtsmaterie auskennen.
Ich sehe hier eine drohende Aushöhlung des Rechtsstaats. Das GG bestimmt ganz klar die Grenzen staatlicher Macht:
Art. 20 III GG

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Das ist der elementare Kern des Rechtsstaatsprinzips: Der Bundestag ist an das GG gebunden und die Exekutive ist an das Gesetz gebunden. Die Menschenwürde, die im Falle eines Abschusses verletzt würde und das Rechtsstaatsprinzip sind des Weiteren vor einer Änderung geschützt (Art. 79 III GG).

Insofern verböte sich eine Diskussion um einen "übergesetzlichen Notstand" allein aufgrund Art. 20 III GG iVm Art. 79 III GG. Im deutschen Verfassungsrecht gibt es nichts "Übergesetzliches" - alles staatliche Handeln ist an Recht und Verfassung gebunden, wie ich schon ausführte.
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

von daimos: Auch wenn ich (noch) kein Jurist bin, wage ich mich mal daran:

Hmm...ich „bin“ zwar u.a. Jurist. Helfen tut mir da hier auch nicht, sehe es so ähnlich wie du, daimos. M.E. gibt es keinen übergesetzlichen Notstand. Juristen leiten zwar vieles aus der Intension des Gesetzgebers oder der Intension bei der Fort-Entwicklung des Gesetzes oder aus Sinnzusammenhängen ab, aber ich kann keinen anderen Sinn erkennen, als daimos beschreibt. Mir kamen die Äußerungen des Ministers so vor, alsob er die Flugzeuge wenn’s sein muss, auch privat vom Himmel holen wolle. Das finde ich dann doch langsam bedenklich.

Einen Notstandsparagraphen, wie etwa den „Artikel 48“ in der Weimarer Verfassung (Weimarer Republik) gibt es meines Wissens nicht. Indem es so einen „Paragraphen“ aber heute nicht mehr gibt, setze ich gerade die Intension VORAUS, dass es diesen Nottand auch nicht gibt..andernfalls HÄTTE man einen aufgenommen. Ich meine, dass die Väter der Verfassung um die Missbräuchlichkeit soeines Paras wissen mussten, gerade vor dem Hintergrund des Geschehens in der Weimarer Republik. Und deshalb gibt es ihn m.E. nicht.

Vielleicht sollte der Minister hier Fundstellen nennen. Damit das Rätselraten aufhört und der Bürger wenigstens weiß, warum er aus dem Urlaub kommend, zur Sicherheit des Landes umgebracht wird.

Es heißt doch immer, „unter den Opfern waren Frauen und Kinder“. Wenn zwei Flugzeuge gegeneinander fliegen sollten, eins mit Männern, eins mit Frauen und Kindern, welches schießt man dann ab? Zum Glück nur Männer? Oder 3Minister=45Bürger? Will man einer Zahl von geschätzten Opfern eine Zahl tatsächlich abgeschossener Opfer entgegensetzen? Eine solche Entscheidung kann m.E. nur auf dem schwammigen Untergrund verstandesmäßiger Abwägungen getroffen werden. Und der ist nicht fei. Ich vermute, man braucht hier keine Verfassungsänderung und keinen Hilfsparagraphen, sondern, sofern im Notfall überhaupt die Möglichkeit (!) zum Handeln besteht, wird der Minister (oder wer auch immer) m.E. sowieso eingreifen und abschießen lassen...das zu leugnen, halte ich für naiv.

Deshalb braucht es m.E. keine neue gesetzliche Grundlage. Wer die Entscheidung fällen muss, muss vielleicht ein erstes mal in seiner Karriere tatsächlich beweisen, dass er etwas auf seine Kappe nehmen kann, um dem Menschen zu helfen. Dafür. Ist er da. Und wenn er das tut, mein Respekt, dann traue ich ihm auch eine sinnige Entscheidung zu. Aber bitte kein Puppentheater.

Bernd
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Flugzeuge, die in vollbesetzten Hochhäusern landen wollen,
sollten unter Umständen zuvor abgeschoßen werden

das ist eine Abwägung,
in welchem Fall welches Leid entsteht

Wie überprüft man, welches Leid entstanden wäre, wenn man das Flugzeug nicht abgeschossen hätte?

Außerdem, falls du 911 ansprichst, so waren dort ganz zufällig ohnehin keine "wichtigen" Personen drin und die Gebäude ganz frisch versichert. :mad:
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Gerade in den letzten Monaten ist ja die RAF-Geschichte wieder medial betrachtet worden. Ich habe das mit großem Interesse verfolgt, und Helmut Schmidt erzählt, dass er einmal geweint hat: als er erfahren hat, dass die Passagiere in der gestürmten Lufthansa-Maschine in Mogadischu alle lebendig sind.

Gleichzeitig musste er fest annehmen, dass er soeben Hanns Martin Schleyer getötet hat.

Im übertragenen Sinn kann man also sagen: Schleyer saß in einem von Terroristen gelenkten Flugzeug mit Kurs auf ein Haus voll deutscher Urlauber aus Mallorca, und die Schmidt-Regierung hat dieses Flugzeug mit dem Zivilisten Schleyer an Bord abgeschossen: mit der echt geringen Chance, dass Schleyer den Absturz überlebt.

Was hat die Regierung damals dazu ermächtigt?

lg Frankie
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Was hat die Regierung damals dazu ermächtigt?
Schleyer war ein einflussreicher Nazi, der unbedingt weg musste. Dafür war die RAF da.

So wird in der westlichen Welt regiert, er werden Terrororganisationen unterstützt, um unliebsame Zeitgenossen zu beseitigen und selbst eine weiße rettende Weste anzuhaben. Wenn man sie nicht mehr braucht, dann sperrt man sie plötzlich ein oder macht sie zum Außenminister und Vizekanzler.
 
AW: "übergesetzlicher Notstand"?

Schleyer war ein einflussreicher Nazi, der unbedingt weg musste. Dafür war die RAF da.

Ah, danke! Ich bin ja wirklich naiv: die gesamte RAF war nur eine Gründung von Helmut Schmidt, um Hanns Martin Schleyer loszuwerden! Jetzt verstehe ich alles... :mad:

Und der fundamental-islamistische Terror ist eine Gründung von George W. Bush, um dieses hässliche World Trade Center in NY warm abzutragen. Eh klar. Das erklärt die Welt.
 
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