Eurofighter
New Member
- Registriert
- 19. Dezember 2011
- Beiträge
- 5.012
Norwegen. Breivik. Das Attentat. Die Geschichte ist hinlänglich bekannt.
Weniger bekannt geworden sind dagegen die Methoden und detaillierten Schlussfolgerungen, nachdem der Angeklagte nunmehr seit Monaten "begutachtet" worden ist. Zwei Gutachter erkannten zunächst auf "unzurechnungsfähig" aufgrund einer "paranoiden Schizophrenie".
Jetzt sagt ein dritter Gutachter genau das Gegenteil: zurechnungsfähig. Also die erst kürzlich sicher diagnostizierte schwere Geisteskrankheit plötzlich geheilt? Oder waren die ersten beiden Gutachter selbst an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und hatten ihre Geistesgestörtheit auf den Begutachteten projiziert?
Natürlich käme auch noch eine dritte Möglichkeit in Betracht, indem der letzte Gutachter eine psychotische Normalitätsstörung hat und diese auf den Begutachteten projiziert.
Diese Variante wäre nach eigenen Angaben am ehesten im Sinne des Attentäters, zumal die Dutzenden Morde dann "anerkannte Morde" wären und die damit beabsichtigte politische Aussage nicht den Malus einer "verrückten" Tat trüge.
Andererseits fragt sich der gläubige und bisher diagnosefreie Staatsbürger natürlich auch, ob für Breivik dann eine Entlassung nach Strafverbüßung ansteht, so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht, oder ob nicht am Ende - Gesetz hin oder her - der einfache Volkswille nach "echtem" Lebenslänglich zählt. Eine Position, die im lynchbereiten Deutschland sicher von vielen auf Anhieb verstanden wird.
Hier also die Bitte um Vorschläge für eine wirksame Rechtsflexibilisierung. Wie ließe sich eine mögliche gerichtliche Feststellung der "Zurechnungsfähigkeit" nach Ablauf der Inhaftierung wieder rückgängig machen, um den Attentäter auch weiterhin inhaftiert halten zu können? Wäre es nicht generell besser, wir würden europaweit zu einem situationsgerechten Begriff der "Zurechnungsfähigkeit" - also "verrückt nach Bedarf" - kommen?
Und dann noch die entscheidende Frage aufgrund Tagesaktualittät: können auch ganze Staaten an "Paranoider Schizophrenie" erkranken und dann fremdgefährlich werden, indem sie etwa "Präventivschläge" gegen ein Nachbarland in Erwägung ziehen? Kann die "Paranoide Schizophrenie" auch Friedensnobelpreisträger treffen - oder ist diese Krankheit den Literaturnobelpreisträgern vorbehalten?
http://www.sueddeutsche.de/panorama...aert-breivik-fuer-zurechnungsfaehig-1.1328751
Weniger bekannt geworden sind dagegen die Methoden und detaillierten Schlussfolgerungen, nachdem der Angeklagte nunmehr seit Monaten "begutachtet" worden ist. Zwei Gutachter erkannten zunächst auf "unzurechnungsfähig" aufgrund einer "paranoiden Schizophrenie".
Jetzt sagt ein dritter Gutachter genau das Gegenteil: zurechnungsfähig. Also die erst kürzlich sicher diagnostizierte schwere Geisteskrankheit plötzlich geheilt? Oder waren die ersten beiden Gutachter selbst an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und hatten ihre Geistesgestörtheit auf den Begutachteten projiziert?
Natürlich käme auch noch eine dritte Möglichkeit in Betracht, indem der letzte Gutachter eine psychotische Normalitätsstörung hat und diese auf den Begutachteten projiziert.
Diese Variante wäre nach eigenen Angaben am ehesten im Sinne des Attentäters, zumal die Dutzenden Morde dann "anerkannte Morde" wären und die damit beabsichtigte politische Aussage nicht den Malus einer "verrückten" Tat trüge.
Andererseits fragt sich der gläubige und bisher diagnosefreie Staatsbürger natürlich auch, ob für Breivik dann eine Entlassung nach Strafverbüßung ansteht, so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht, oder ob nicht am Ende - Gesetz hin oder her - der einfache Volkswille nach "echtem" Lebenslänglich zählt. Eine Position, die im lynchbereiten Deutschland sicher von vielen auf Anhieb verstanden wird.
Hier also die Bitte um Vorschläge für eine wirksame Rechtsflexibilisierung. Wie ließe sich eine mögliche gerichtliche Feststellung der "Zurechnungsfähigkeit" nach Ablauf der Inhaftierung wieder rückgängig machen, um den Attentäter auch weiterhin inhaftiert halten zu können? Wäre es nicht generell besser, wir würden europaweit zu einem situationsgerechten Begriff der "Zurechnungsfähigkeit" - also "verrückt nach Bedarf" - kommen?
Und dann noch die entscheidende Frage aufgrund Tagesaktualittät: können auch ganze Staaten an "Paranoider Schizophrenie" erkranken und dann fremdgefährlich werden, indem sie etwa "Präventivschläge" gegen ein Nachbarland in Erwägung ziehen? Kann die "Paranoide Schizophrenie" auch Friedensnobelpreisträger treffen - oder ist diese Krankheit den Literaturnobelpreisträgern vorbehalten?
http://www.sueddeutsche.de/panorama...aert-breivik-fuer-zurechnungsfaehig-1.1328751
Zuletzt bearbeitet: