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Ene, mene, mu - und verrückt bist du

Eurofighter

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19. Dezember 2011
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5.012
Norwegen. Breivik. Das Attentat. Die Geschichte ist hinlänglich bekannt.

Weniger bekannt geworden sind dagegen die Methoden und detaillierten Schlussfolgerungen, nachdem der Angeklagte nunmehr seit Monaten "begutachtet" worden ist. Zwei Gutachter erkannten zunächst auf "unzurechnungsfähig" aufgrund einer "paranoiden Schizophrenie".

Jetzt sagt ein dritter Gutachter genau das Gegenteil: zurechnungsfähig. Also die erst kürzlich sicher diagnostizierte schwere Geisteskrankheit plötzlich geheilt? Oder waren die ersten beiden Gutachter selbst an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und hatten ihre Geistesgestörtheit auf den Begutachteten projiziert?

Natürlich käme auch noch eine dritte Möglichkeit in Betracht, indem der letzte Gutachter eine psychotische Normalitätsstörung hat und diese auf den Begutachteten projiziert.

Diese Variante wäre nach eigenen Angaben am ehesten im Sinne des Attentäters, zumal die Dutzenden Morde dann "anerkannte Morde" wären und die damit beabsichtigte politische Aussage nicht den Malus einer "verrückten" Tat trüge.

Andererseits fragt sich der gläubige und bisher diagnosefreie Staatsbürger natürlich auch, ob für Breivik dann eine Entlassung nach Strafverbüßung ansteht, so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht, oder ob nicht am Ende - Gesetz hin oder her - der einfache Volkswille nach "echtem" Lebenslänglich zählt. Eine Position, die im lynchbereiten Deutschland sicher von vielen auf Anhieb verstanden wird.

Hier also die Bitte um Vorschläge für eine wirksame Rechtsflexibilisierung. Wie ließe sich eine mögliche gerichtliche Feststellung der "Zurechnungsfähigkeit" nach Ablauf der Inhaftierung wieder rückgängig machen, um den Attentäter auch weiterhin inhaftiert halten zu können? Wäre es nicht generell besser, wir würden europaweit zu einem situationsgerechten Begriff der "Zurechnungsfähigkeit" - also "verrückt nach Bedarf" - kommen?

Und dann noch die entscheidende Frage aufgrund Tagesaktualittät: können auch ganze Staaten an "Paranoider Schizophrenie" erkranken und dann fremdgefährlich werden, indem sie etwa "Präventivschläge" gegen ein Nachbarland in Erwägung ziehen? Kann die "Paranoide Schizophrenie" auch Friedensnobelpreisträger treffen - oder ist diese Krankheit den Literaturnobelpreisträgern vorbehalten?


http://www.sueddeutsche.de/panorama...aert-breivik-fuer-zurechnungsfaehig-1.1328751
 
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AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

Norwegen. Breivik. Das Attentat. Die Geschichte ist hinlänglich bekannt.

Weniger bekannt geworden sind dagegen die Methoden und detaillierten Schlussfolgerungen, nachdem der Angeklagte nunmehr seit Monaten "begutachtet" worden ist. Zwei Gutachter erkannten zunächst auf "unzurechnungsfähig" aufgrund einer "paranoiden Schizophrenie".

Jetzt sagt ein dritter Gutachter genau das Gegenteil: zurechnungsfähig. Also die erst kürzlich sicher diagnostizierte schwere Geisteskrankheit plötzlich geheilt? Oder waren die ersten beiden Gutachter selbst an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und hatten ihre Geistesgestörtheit auf den Begutachteten projiziert?

Natürlich käme auch noch eine dritte Möglichkeit in Betracht, indem der letzte Gutachter eine psychotische Normalitätsstörung hat und diese auf den Begutachteten projiziert.

Diese Variante wäre nach eigenen Angaben am ehesten im Sinne des Attentäters, zumal die Dutzenden Morde dann "anerkannte Morde" wären und die damit beabsichtigte politische Aussage nicht den Malus einer "verrückten" Tat trüge.

Andererseits fragt sich der gläubige und bisher diagnosefreie Staatsbürger natürlich auch, ob für Breivik dann eine Entlassung nach Strafverbüßung ansteht, so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht, oder ob nicht am Ende - Gesetz hin oder her - der einfache Volkswille nach "echtem" Lebenslänglich zählt. Eine Position, die im lynchbereiten Deutschland sicher von vielen auf Anhieb verstanden wird.

Hier also die Bitte um Vorschläge für eine wirksame Rechtsflexibilisierung. Wie ließe sich eine mögliche gerichtliche Feststellung der "Zurechnungsfähigkeit" nach Ablauf der Inhaftierung wieder rückgängig machen, um den Attentäter auch weiterhin inhaftiert halten zu können? Wäre es nicht generell besser, wir würden europaweit zu einem situationsgerechten Begriff der "Zurechnungsfähigkeit" - also "verrückt nach Bedarf" - kommen?

Und dann noch die entscheidende Frage aufgrund Tagesaktualittät: können auch ganze Staaten an "Paranoider Schizophrenie" erkranken und dann fremdgefährlich werden, indem sie etwa "Präventivschläge" gegen ein Nachbarland in Erwägung ziehen? Kann die "Paranoide Schizophrenie" auch Friedensnobelpreisträger treffen - oder ist diese Krankheit den Literaturnobelpreisträgern vorbehalten?


http://www.sueddeutsche.de/panorama...aert-breivik-fuer-zurechnungsfaehig-1.1328751

In der Tat: Broder würde sagen: (die Diagnose)....liegt im Auge des Betrachters. (Er bezieht das natürlich auf den Antisemitismus, der zwar keiner ist, aber als einer gesehen werden soll). Letzten Samstag schreibt die Westdeutsche Allgemeine mehrere kurze statements anderer, auch internationaler Zeitungen ab, die alle etwa in das gleiche Horn blasen: Grass betreibe Hetze, sei Antisemit und habe im übrigen keine Ahnung.
In der gleichen Zeitung dann ein Pamphlet gegen Grass von einem gewissen Jens Dirksen: er bezeichnet seine Tirade als "Analyse". Dabei regt er sich besonders über die Behauptung der Gleichschaltung durch Grass auf, nimmt aber nicht wahr, dass in eben jenem Blatt nichts anderes passiert. Ob die Bezeichnung aus dem Dritten Reich stammt, dürfte für die Funktion und das Ergebnis im Meinungsbild einer Bevölkerung unwichtig sein.
Goebbels würde begeistert all die heutigen Möglichkeiten der Meinungsmanipulation bestaunen.
Übrigens schrieb schon am 6.11.2011 Christian Malzahn in der "Welt Am Sonntag" "Israels Drohungen gegen Iran sind kein "Theaterdonner" !
Es muß also ein Virus die Medien befallen haben. Ein Virus, der blind und taub - und dumm macht.-
Perivisor
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

In den Medien wird derjenige durch die Medien schlechtgemacht, der von Gleichschaltung spricht. Grass hätte alles sagen dürfen, nur nicht von Gleichschaltung sprechen. Wenn das nämlich vom Bürger als wahr betrachtet wird sind die Medien diskreditiert und als Meinungsmanipulationsinstrument nicht mehr zu gebrauchen.

Und zum Thema Breivik:
Natürlich ist der Typ psychisch krank, er beging seine Morde fast schon staatsmännisch perfekt organisiert.
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

....

Und zum Thema Breivik:
Natürlich ist der Typ psychisch krank, er beging seine Morde fast schon staatsmännisch perfekt organisiert.

:ironie: Das werde ich sofort den Staatsmännern, die über atomare Waffenpotentiale verfügen, mitteilen ...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du


:ironie: Das werde ich sofort den Staatsmännern, die über atomare Waffenpotentiale verfügen, mitteilen ...:lachen::lachen::lachen:

Und die Gutachter argumentieren: "Wenn er seine Morde fast schon staatsmännisch perfekt organisiert begangen hat kann er nicht psychisch krank sein, denn Staatsmänner sind per Definition nicht psychisch krank, das wär ja schlimm, da könnte sich der Bürger Sorgen machen. Zur Not erklären wir ihn als unschuldig und lassen ihn als Frontspitze in den Iran einmarschieren."
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

@Eurofighter
Ein Mensch kann zurechnungsfähig, aber trotzdem gemeingefährlich sein.
Also muss er nach Absitzen der Höchststrafe nicht unbedingt in die Freiheit entlassen werden.
Bei uns in Österreich gibt es beispielsweise die sogenannte Sicherheitsverwahrung für solche Menschen.
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

@Eurofighter
Ein Mensch kann zurechnungsfähig, aber trotzdem gemeingefährlich sein.
Also muss er nach Absitzen der Höchststrafe nicht unbedingt in die Freiheit entlassen werden.
Bei uns in Österreich gibt es beispielsweise die sogenannte Sicherheitsverwahrung für solche Menschen.

Die Sicherungsverwahrung gibt es auch in Deutschland. In besonders schweren Fällen wird die Sicherungsverwahrung sicherheitshalber erst dann verhängt, wenn Urteil und Strafe im Wesentlichen schon erledigt sind und die Aussicht auf planmäßige Freilassung für den Gefangenen besteht. Liegt vielleicht daran, daß eine verfrühte Verurteilung mit gleichzeitig ausgesprochener Sicherungsverwahrung nicht genügend Rechtssicherheit für den Richter bedeuten würde.
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

Und das Verwahren der sog. Sicherheit hingegen
bleibt sowohl Deutschland wie auch Österreich sicher:dontknow: verw(a)ehrt.
 
AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

Und das Verwahren der sog. Sicherheit hingegen
bleibt sowohl Deutschland wie auch Österreich sicher:dontknow: verw(a)ehrt.

Dabei ist eh' nur mein Freund Hein sicher ...:lachen::lachen::lachen:

Und zwar so sicher wie das Amen in den christlichen Kirchen, die auch immer leerer werden ...:lachen::lachen::lachen:
 
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AW: Ene, mene, mu - und verrückt bist du

Und das Verwahren der sog. Sicherheit hingegen
bleibt sowohl Deutschland wie auch Österreich sicher:dontknow: verw(a)ehrt.

Nix für ungut, aber du musst nicht unbedingt ständig Beiträge schreiben!
Dieses künstlich hinzugefügte "Rauschen" macht die Threads sehr schwer lesbar.
 
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