EarlyBird
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- 1. Oktober 2009
- Beiträge
- 28.942
Hi alle!
Ich versuche gerade herauszufinden, ob ein EU-Mitglied austreten kann, weil ich irgendwo gelesen habe, dass das nicht ginge.
Laut Art. 50 des EU-Vertrags geht es:
Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
https://dejure.org/gesetze/EU/50.html
Allerdings muss laut Art. 218 der Rat zur Aufnahme der Verhandlungen ermächtigen.
Artikel 218
(ex-Artikel 300 EGV)
(1) Unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Artikels 207 werden Übereinkünfte zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren ausgehandelt und geschlossen.
(2) Der Rat erteilt eine Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen, legt Verhandlungsrichtlinien fest, genehmigt die Unterzeichnung und schließt die Übereinkünfte.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/218.html
Dh doch, dass ein Staat eben NICHT einfach so austreten kann, sondern eine Erlaubnis braucht - oder verstehe ich da was miss?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier noch ein interessantes Interwiew mit Yanis Varousakis:
http://www.tagesspiegel.de/politik/...aben-rote-linien-ueberschritten/11887860.html
Ich versuche gerade herauszufinden, ob ein EU-Mitglied austreten kann, weil ich irgendwo gelesen habe, dass das nicht ginge.
Laut Art. 50 des EU-Vertrags geht es:
Artikel 50
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
https://dejure.org/gesetze/EU/50.html
Allerdings muss laut Art. 218 der Rat zur Aufnahme der Verhandlungen ermächtigen.
Artikel 218
(ex-Artikel 300 EGV)
(1) Unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Artikels 207 werden Übereinkünfte zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren ausgehandelt und geschlossen.
(2) Der Rat erteilt eine Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen, legt Verhandlungsrichtlinien fest, genehmigt die Unterzeichnung und schließt die Übereinkünfte.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/218.html
Dh doch, dass ein Staat eben NICHT einfach so austreten kann, sondern eine Erlaubnis braucht - oder verstehe ich da was miss?
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Hier noch ein interessantes Interwiew mit Yanis Varousakis:
http://www.tagesspiegel.de/politik/...aben-rote-linien-ueberschritten/11887860.html