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Muzmuz zu KANTIG:
"Alleine für die Maskenpflicht" wird schwer einzeln zu sehen sein, weil die Maskenpflicht meines Wissens nirgendwo als alleinige Maßnahme angewandt wurde, sondern immer als integraler Bestandteil eines Paketes an Maßnahmen. Insofern lässt sich dann nicht aufdröseln, wie viel genau jede einzelne Maßnahme gebracht hat. Aber, dass das ganze Paket deutlich etwas gebracht hat, ist an der von mir erwähnten Kurve unzweifelhaft belegt.
Ein bekanntes Sprichwort 'von unbekannt' lautet: "Traue nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast".

Selbstverständlich ist es "demgemäß" Ihr gutes Recht einer Statistik zu trauen, welche Sie selbst gefälscht und in einen integralen Bestandteil eines Überwahrnehmungskorsettstangenmusters von Zeit und Raum gebracht haben! :cool:
Habe auch noch keinen Fachmenschen Gegenteiliges behaupten gesehen oder gehört (sprich, niemand behauptete so etwas wie: "Der abrupte Rückgang Anfang April setzte NICHT auf Grund der angeordneten Maßnahmen ein.").
Doch, doch, ich habe gerade diese "Nichtworte" grundlos gehört bzw. gelesen, die aus Ihrem berufenen Munde stammen müssen. :p

Nichts für ungut. Alles wird gut.;)

Meine (noch) unbegründete Gegenrede zu Muzmuz lautet: "Alleine für die Maskenpflicht" wird leicht einzeln zu sehen sein, dass diese beim Individium - also nicht bei einer juristischen Person - immer nur als alleinige Maßnahme vorgeistig in einer Sinndominanz zählen kann.

Wer in der Öffentlichkeit, also außerhalb von Krankenhäusern keine Maske trägt, der signalisiert im Regelfall, dass er nicht krank ist.

Und wer nicht krank ist, aber dennoch unbedingt eine Maske in der Öffentlichkeit freiwillig tragen möchte, der möge sich "führsorglich" ein Attest bei seinem Hausarzt ausstellen lassen. So ist es der Regelfall.

Keine Regierung der Welt kann regulär über die Gesundheitsämter verlangen, dass sich ein Gesunder wie ein eingebildeter Kranker zu verhalten habe. Und das kann von Jedermann verstanden werden.

Schon etwas anders sieht es bei einer folgenden Zugabe zu (m)einem mesosokratischen Nichtwissen aus, welches aber immerhin - für einen mäeutisch "gedankenschwangeren Enzymamatrixer" denkrechtlich "abzugsfähig" wäre:

"Die Re-Naturierung einer Ribo-somatischen und Ribo-samenologischen EIN-Schalterintelligenz auf der undiplomatischen Botschafterstufe der Sammler und Jäger nach dem verlorenen Informationsschatz wird schon morgen begonnen und jüngst erst gestern geendet haben." (von Bernhard Layer)

Wo also stehen wir heute? - Halten wir fest:

Ribo-Viren
sind weder subtrahierbar noch extrahierbar, noch einer sinnvollen Bekämpfung zugänglich.

Man muss sie geschehen lassen und dadurch verstehen lernen, denn ihr logikfreies Verhalten irritiert nur am Anfang, nicht aber im Anfang als Auto-Korrektiv eines sich selbst erfahrenden Immunsystems.

Denn: Das Universum pulsiert, also lebt es doch auch im weitesten Sinne seiner ureigenen Definition, sich dabei ständig im Laufe von Jahrtausenden genauso wie im Laufe von Tausendstel Sekunden UNI-VERS-UM zu drehen. - So einfach wäre alles zu erklären, falls man ES SEIN ließe oder hilfsweise nur lease.....:D

Ein bekannter Neurologie sagte mal schnippisch, - als Dritter und natürlich nicht an meine Adresse gerichtet - er sei der Einzig Normale und die ganze Welt bestünde aus Verrückten... :D

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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Der Adelsnachweis erfogt durch Ahnen nachweis.

Nicht ausschließlich. Man kann adelige Ahnen haben, muss selbst aber nicht adelig sein.

Und vdB ist mein Herzensliebling, der das Toleranzpatent aus 1781 mit der Anerkennung andere Religionen ? 1912 verwechselt und zum erstrebenswerten allgemeinen Kopftuchtragen einen dänischen Film als Beweis sieht.

Irgendwie habe ich mir schon gedacht, dass du eine persönliche Abneigung gegen vdB hast. Diese steht dir zu, sollte aber deine Beurteilung seiner Aussagen und Handlungen nicht beeinflussen, wenn du sachlich diskutieren willst.
 
Irgendwie habe ich mir schon gedacht, dass du eine persönliche Abneigung gegen vdB hast. Diese steht dir zu, sollte aber deine Beurteilung seiner Aussagen und Handlungen nicht beeinflussen, wenn du sachlich diskutieren willst.
Er hat schon genügend ... vollbracht: Sein Wissen über Zwentendorf, sein Ritt durch alle möglichen Parteien, sein Glaubensbekenntnis .... es reicht.
 
De jure ist de facto.

Nun, in diesem Fall, da es um eine im Kern juristische Frage geht, hast du schon recht.
Ansonsten ist de jure mitnichten de facto.
Und hier meinte ich den Umstand in Richtung Gewaltenteilung bzw der sinnmäßigen Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes.

Und hier zur Erklärung:
Ein Gericht beurteilt immer einen gegebenen Sachverhalt. Das heißt, es muss etwas geschehen sein bzw jemand etwas getan haben, und das Gericht beurteilt die Rechtmäßigkeit dessen, nachdem es angerufen wurde.
Ein Gericht hat nicht die Aufgabe, einen geplanten beabsichtigten Sachverhalt vorab als rechtens oder unrechtens zu erklären und ggf vorab zu legitimieren.
Jetzt ist der zeitliche Ablauf hier so, dass zuerst ein Gesetz beschlossen wurde, der BP die verfassungsmäßige Zustandekommen bestätigt hat, das Gesetz gültig wird, die Verfassungsmäßigkeit des Inhalten von irgendjemanden angezweifelt wird
und den Vgh anruft, und diese befindet dann.

Geht es jetzt darum, dass nicht verfassungsmäßige Gesetze erst gar nicht gültig werden, muss die Prüfung durch eine entsprechend kompetente Stelle shcon vorab durchgeführt werden. Und da ist wohl niemand kompetenter als eben der Vgh.
Dessen Beitrag ist jetzt nicht mehr der übliche "de jure" juristische als Beurteilung eines rechtlichen Tatsache, aber der Zweck, der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, ist der gleiche. Insofern "de facto" kein Unterschied.

Allerdings würde es mich überraschen, wenn vdB tatsächlich einen generellen und umfassenden Ersatz gemeint hätte, denn es kann jederzeit vorkommen, dass man die Verfassungsmäßigkeit eines alten Gesetzes anzweifelt, und es sodann
eine Stelle braucht, die man in diesem Fall anrufen kann. Eine Vorabprüfung kann es ja aus technischen Gründen nur für neue, geplante Gesetze geben und nicht für schon bestehende.

Insofern willst du vielleicht die diesbezüglichen Aussagen des Bundespräsidenten noch einmal durchchecken ob er es wirklich so gesagt hat, wie du hier behauptest. Mich würde es stark wundern, wenn einem Bundespräsidenten so ein Fehler unterlaufen würde.
Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Laie eine Aussage einer kompetenteren Person einfach nicht richtig verstanden hat. Und ja, ich halte vdB juristisch und verfassungsrechtlich doch kompetenter als dich (und auch mich, natürlich).
 
Adel wird vererbt, außer man schlägt dieses "Erbe" aus.
Siehe Beitrag 1499.

Schon mal was von illegitimen Kindern gehört ?

Aber, was viel wichtiger ist:
Dass Adel vererbt wird mag innerhalb des Adels gelten und ggf auch in manchen Ländern.
Wenn du aber mal in das österreichische Adeslaufhebungsgesetz sehen willst, steht dort
als §1:
Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.

Damit gibt es in Österreich keinen Adel, egal was Privatleute davon halten oder was der Adel in manchen Ländern, in denen es Adel gibt, praktizieren.
 
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