• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Ausweiskontrolle bei öffentlichen Dienstleistungen

Ich hatte in einem vorherigen Beitrag schon geschrieben das der Fahrer wohl
einfach gelangweilt/genervt war.

Mich selber stört es nicht wenn irgendwo mein Ausweis verlangt wird. Jeder
Mensch der Kreditkarten besitzt und benutzt ist sowieso durchsichtig. Noch
mehr wenn man diese ganzen Punktesammelkarten besitzt.
Ich besitze weder das eine noch das andere, aber ich habe nichts zu verbergen
und halte mich auch nicht für so interessant das meine Daten irgendwo
veröffentlicht werden würden.

LG
Phoenix
 
Werbung:
Gaius, ich . . .

. . . würde mich über den von Dir beschriebenen Taxifahrer auch nicht freuen, es hängt aber, wie schon erwähnt, auch davon ab, wieviele Betrüger in dieser Szene unterwegs sind. Auch finde ich es nicht wünschenswert, dass jeder ein Recht haben sollte, einen Ausweis zu verlangen.

Eine Lösung wären vielleicht Bankomatkartenleser in den Taxis, die die Deckung des Kontos eruieren können - stellt sich aber wieder die Frage, wer das finanzieren soll.

Ideal wäre ein Rechtsstaat, der in Rechtssprechung und Vollzug Betrügereien von vorherein verhindert - und das nicht nur in Deutschland.

Liebe Grüße

Zeili
 
Um den einzelnen Taxifahrer ging es mir nun wirklich nicht.

Phoenix schrieb:
Mich selber stört es nicht wenn irgendwo mein Ausweis verlangt wird.
Dann zeig ihn nur immer eifrig her. Die Frage ist doch nur: WER ihn von Dir verlangt - ein Polizist oder ein Privatmensch? Für Dich kein Unterschied? Na, dann zeig mir mal Deinen Ausweis! Aber bitte ein bißchen plötzlich *grins*

Phoenix schrieb:
Jeder Mensch der Kreditkarten besitzt und benutzt ist sowieso durchsichtig.
Jetzt wurde mir das ganze System so nett erklärt, aber um Kreditkarten geht es ja gar nicht. Es geht nur um EC-Karten, um eine völlig übliche Zahlungsweise, und dabei um den Generalverdacht, unter dem wir alle stehen, wenn wir bei EC-Kartenzahlung unseren Ausweis zeigen sollen und unsere Personalien aufgeschrieben werden - von privaten Dienstleistern! - daß wir ALLE Betrüger sein könnten, bloß weil da n paar Hirnis rumlaufen.

Zeilinger schrieb:
Eine Lösung wären vielleicht Bankomatkartenleser in den Taxis, die die Deckung des Kontos eruieren können -
Gibt's alles schon - hätt ich doch glatt noch 'nen besseren Vorschlag. Statt der EC-Karte wird der Ausweis zum Zahlungsmittel, alle Geldwege gehen übers Computernetz der staatlichen Kontrollstelle, wo man auch seine Konten hat - die Einsparung von Arbeitskräften im Bankgewerbe wäre ein positiver Nebeneffekt. Was reg ich mich eigentlich auf.

Schöne Grüße, Gaius
 
Tja Gaius, jeder kann dich nach deinem Ausweis fragen und dies zur Voraussetzung für die Abwicklung eines Geschäftes machen. Wenn dir das unangenehm ist, dann lass den Ausweis in der Tasche und ziehe deiner Wege.

Das ist deine Entscheidung.

Du kannst aber keinen dazu zwingen mit dir Geschäfte auf "Kreditbasis" zu machen und dich dann nicht ausweisen, wenn er das wünscht. Warum soll der andere das Risiko eingehen, dass er sein Geld nicht bekommt.

Ist aber doch alles auch kein Problem nicht.
 
Werbung:
loiuz30 schrieb:
Tja Gaius, jeder kann dich nach deinem Ausweis fragen und dies zur Voraussetzung für die Abwicklung eines Geschäftes machen.
Nein, loiuz, so pauschal kann man das wohl in puncto EC-Kartenzahlung nicht sagen; und selbst wenn, warum wurde ich dann nicht vor Fahrtantritt nach meinem Ausweis gefragt, da ich ja klar sagte, daß ich per EC_Karte zahlen werde?
# Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren wird die Freigabe des konkreten Zahlungsbetrages online bei dem kartenausgebenden Kreditinstitut eingeholt. Die Deckung des Betrages wird in Echtzeit bestätigt. Eine Identifizierung zur Forderungsrealisierung oder Betrugsbekämpfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren darf ein Ausweis daher nicht verlangt werden.

# Bei der EC-Kartenzahlung mit Unterschrift des Karteninhabers kann die stichprobenartige Kontrolle eines Ausweises zur Betrugsbekämpfung erfolgen. Bei der Kontrolle ist ausschließlich die Namensgleichheit des Bezahlenden mit dem Karteninhaber sicherzustellen. Bei Karten mit dem Foto des Inhabers ist eine Ausweiskontrolle daher nicht erforderlich. Generell sollten Ausweiskontrollen nur oberhalb einer festzulegenden Bagatellgrenze durchgeführt werden.

# Bei der EC-Kartenzahlung mit Unterschrift kann eine kurzzeitige Speicherung von Name und Anschrift im berechtigten Interesse des Unternehmens liegen (Forderungsdurchsetzung).

# In diesem Fall ist durch gut erkennbare Hinweisschilder an der Kasse auf den Zweck der Erhebung (Abrechnung mit der Bank / Betrugsbekämpfung) von Name und Anschrift hinzuweisen. Die Nutzung der EC-Karte mit Unterschrift kann in diesem Fall eine Einwilligung unter besonderen Umständen (Zeitdruck an der Kasse) gem. § 4a Abs. 1 S. 3 Bundesdatenschutzgesetz darstellen. Aufgenommen werden dürfen ausschließlich der Name und die Anschrift des Kunden.
Quelle:
http://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/datenerhebung_ec-karte.htm

Bei besagtem Vorfall waren mindestens zwei der in der Quelle genannten kritischen Punkte erfüllt: a) es gab im Wagen keinerlei Hinweisschild über Durchführung, Sinn oder Zweck der Ausweiskontrolle, b) der gezahlte Betrag - weniger als 10 Euro - dürfte als unterhalb jeder Bagatellgrenze anzusehen sein; und evtl. noch c) es war keine Stichprobe, das Unternehmen führt die Kontrolle nach Aussage des Fahrers grundsätzlich aus, sowie noch d) es ist für den Kunden nicht nachprüfbar, ob die aufgenommene Information - Name und Anschrift - nicht doch über einen angemessenen Zeitraum, also bis zu erfolgter Zahlung durch das Kreditinstitut hinaus, archiviert werden.

Also war mein gewisses Unbehagen als Verbraucher in dem Falle wohl doch nicht ganz unberechtigt. Schlicht und ergreifend: die Ausweiskontrolle steht hier in keiner angemessenen Relation zum getätigten Geschäft.

louiz30 schrieb:
Du kannst aber keinen dazu zwingen mit dir Geschäfte auf "Kreditbasis" zu machen und dich dann nicht ausweisen, wenn er das wünscht. Warum soll der andere das Risiko eingehen, dass er sein Geld nicht bekommt.
Karte + Unterschrift sollte in den meisten Fällen genügen, ansonsten bietet das PIN-Verfahren die sicherere Möglichkeit. Ansonsten ist ja kein Unternehmer gezwungen, die Möglichkeit der Kartenzahlung anzubieten, wenn er der Kreditwürdigkeit der Kunden nicht traut. :blume1:

Schöne Grüße, Gaius
 
Zurück
Oben