WestGretchen
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- Registriert
- 12. November 2007
- Beiträge
- 6
AW: Wer kennt sich damit aus?
Jedes gedruckt oder in Internet präsentierte Werk hat ja Copyright-Angaben; meist auch mit der Adresse des Autors oder Verlags oder der Firma - oder man kann sie im Internet googeln.
Loriot hatte z. B. früher auf seiner Seite
www.loriot.de
den einfachen Hinweis, dass man ihn - wenn es nicht geschäftsmäßig erfolgt, kostenfrei zitieren und weiterverbreiten kann (mit der Werk-Angabe).
Heute drückt er deutlich seine Geschäftsinteressen aus.
http://jboard.loriot.de/jboard/v3/impressum/redirect.htmlo
Loriot bietet aber z. B. seine Postkarten umsonst an:
http://jboard.loriot.de/jboard/v3/post/p3_1.htmlo?id=61&sub_id=5061
(Das heißt natürlich auch, dass er nicht will, dass andere Leutchen mit diesen hübschen Sachen Geld verdienen.)
*
Wer mit anderer Leut' Eigentum Geld machen will, muss sie anschreiben und mit ihren verhandeln, was das kostet.
Für "geistiges Eigentum" gilt die 70 Jahresfrist nach dem Tod des Autors.
Wenn das für das mobile oder immobile Vermögen (z.B. das eigene Häuschen) gelten würde, hätten wir Revolution oder Mord und Todschlag.
Jedes gedruckt oder in Internet präsentierte Werk hat ja Copyright-Angaben; meist auch mit der Adresse des Autors oder Verlags oder der Firma - oder man kann sie im Internet googeln.
Loriot hatte z. B. früher auf seiner Seite
www.loriot.de
den einfachen Hinweis, dass man ihn - wenn es nicht geschäftsmäßig erfolgt, kostenfrei zitieren und weiterverbreiten kann (mit der Werk-Angabe).
Heute drückt er deutlich seine Geschäftsinteressen aus.
http://jboard.loriot.de/jboard/v3/impressum/redirect.htmlo
Loriot bietet aber z. B. seine Postkarten umsonst an:
http://jboard.loriot.de/jboard/v3/post/p3_1.htmlo?id=61&sub_id=5061
(Das heißt natürlich auch, dass er nicht will, dass andere Leutchen mit diesen hübschen Sachen Geld verdienen.)
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Wer mit anderer Leut' Eigentum Geld machen will, muss sie anschreiben und mit ihren verhandeln, was das kostet.
Für "geistiges Eigentum" gilt die 70 Jahresfrist nach dem Tod des Autors.
Wenn das für das mobile oder immobile Vermögen (z.B. das eigene Häuschen) gelten würde, hätten wir Revolution oder Mord und Todschlag.