Sachliches zur direkten Demokratie in Österreich:
Nur so viel: ich bin stets sehr sachorientiert und somit an Fakten ausgerichtet. Aber mein Handeln ist an Werten ausgerichtet, die nicht ideologisch gebunden, aber rot sind: Du weißt schon: links, wo das Herz ist.
Meiner Meinung nach handelt jeder Mensch nach idealen Zielvorstellungen, die durch die normative Kraft des Faktischen zwar bestimmt werden, aber nach Ideen über die Sinnhaftigkeit seines Handelns gerichtet sind.
Ideologisches Handeln ist unhinterfragtes fremdbestimmtes Tun.
Das möchte ich für mich abweisen, obwohl, wie gesagt, links!
Zur direkten Demokratie in Österreich:
Wie unterscheiden hier Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung.
Volksbegehren ist inhaltlich frei, muss die Unterschrift von mindestens 100000 Wählerstimmen haben und wird dann vom Parlament als Gesetzesantrag behandelt.
Das Parlament entscheidet dann nach seinen Mehrheiten, ob dieser Gesetzesantrag Gesetz wird oder nicht.
Das letzte war im Frühjahr dieses Jahres und hieß: Sozialstaat Österreich. Zwei Einzelpersonen, Rosenberger und Talos waren die Initiatoren, unterstützt von zahlreichen, auch kirchlichen Organisationen.
Der Text des Volksbegehrens
Die UnterzeichnerInnen begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:
Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt.
Dieser lautet:
"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.
Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.
Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
Es geht um
die verfassungsmäßige Deklarierung, dass Österreich ein Sozialstaat ist (Staatszielbestimmung)
die Verankerung sozialer Sicherheit und Chancengleichheit als eigenständige Ziele, verbunden mit einer Sozialverträglichkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben
die Untermauerung, dass die Riskenabsicherung solidarisch durch öffentlich rechtliche Sicherungssysteme erfolgt
die Betonung, dass es einer gerechten Finanzierung des Sozialstaates bedarf.
Eine derartige Verankerung sozialer Verantwortung des Staates würde jede Regierung und jedes Parlament binden. Sie ist nicht gegen eine spezifische Regierungskonstellation gerichtet.
Ich habe da zwar unterschrieben, aber ich glaube ( war in Afrika), das Parlament hat mit seinen Mehrheiten nicht im Sinne dieses Gesetzesantrages entschieden.
Die Volksabstimmung ist zwingend bei einer grundsätzlichen Änderung der Verfassung vorgesehen. Die Entscheidung ist endgültig
Es gibt auch eine fakultative Volksabstimmung über andere Gesetze. Hier muss das Parlament über seinen Gesetzesentschluss keine Volksabstimmung durch führen, kann aber.
Die Entscheidung des Volkes hierüber ist endgültig.
Am berühmtesten ist hier die Antiatomkraftsabstimmung im Jahre 1978.
Da haben die Österreicher mehrheitlich gegen die Errichtung des AKW Zwentendorf gestimmt( ich auch): wir haben auch keines.
Die Volksbefragung ergeht von oben. Sie geht von der Regierung aus und ist inhaltlich eben auch frei.
Aber:
diese Abstimmung ist ohne bindende Wirkung auf die Legislative. Das Parlament kann die gewünschten Veränderungen erwirken, kann aber auch ablehnen.
Du siehst, wir haben genug Möglichkeiten, uns stark zu machen im Rahmen unserer Gesetzgebung. Damit neue Ideen aber handlungskräftig werden, müssen sie "ins Volk" getragen werden.