Das ist so, als ob du den, der dich angezeigt hat, nach den Ermittlungsergebnissen fragst.Du hast die Prüfung beantragt und sie mir als solche kenntlich gemacht, also wende ich mich an dich.
Auch in jenem Fall musst du dich an die Behörden wenden, der Anzeiger wird in der Regel nicht über den Ermittlungsstand informiert.