Zalich, in einem Punkt muss ich Dich leider verbessern. Zwar kann das Grundgesetzt mit 2/3 Mehrheit geändert werden, jedoch nicht die Verfassung, in der die Demokratie u.a. festgeschrieben ist. Die Verfassung sind die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes. Die Einführung einer Monarchie wäre demanch auch mit einer 2/3 Mehrheit nicht möglich. Um derartiges zu verhindern, gibt es das Bundesverfassungsgericht. (Für das Grundgesetz gibt es kein Gericht)