M
Marianne
Guest
AW: War Lenin ein Held?
Nun ja, Doppelherrschaft ist streng in der Wortbedeutung nicht richtig, denn die legale Macht lag natürlich bei der Duma.
Aber es kam immer wieder vor, - oft - dass Gesetze einfach unterlaufen wurden. Wenn es nicht zu kühn wäre, können wir uns diese kurze Zeit der russischen Geschichte fast so ähnlich wie das Ende der Römischen Republik vorstellen. Volkstribunen gegen den Senat. - Bitte, Vergleich hinkt natürlich wie bei allen Vergleichen, denn das Volkstribunat war ja eine legale Einrichtung.
Aber in der Praxis ist das schon vergleichbar.
Gegenseitige Kontrolle war weder geplant noch vorhanden.
Ein Beispiel: Selbstverständlich gab es ein Kriegsministerium, das unter der Kontrolle der Duma stand.
Bereits am 1. (14.) März 1917 gab aber der Sowjet ( das, was später der Oberste Sowjet war) den berühmt berüchtigten ukas, den Befehl Nr. 1 aus. In jedem Truppenteil sind Soldatenräte ( Sowjets) zu bilden, die die Verfügungsgewalt über die Waffen haben sollen ! ( Daneben gab es aber die legalen , auf die Regierung vereidigten Offiziere.)Zusätzlich waren diese Sowjets für alle politischen Angelegenheiten zuständig, was in diesem Zusammenhang ja vor allem die Entscheidungen: Offensive oder Defensive oder Rückzug bedeutete.
Ähnlich musst Du Dir auch die (Un)ordnung im Zivilleben vorstellen.
Es dauerte beachtlicher Weise noch bis zum Oktober ( November), bis sich die Sowjewtherrschaft durchgesetzt hatte.
hallo, liebe marianne!
das mit der doppelherrschaft in russland kannte ich schon, also wie zwei regierungsmächte (sowjets mit bolschewiki und sozialrevolutionären, und die prov. regierung) zugleich bestimmten, ohne den anderen kontrollieren zu können.
es war bestimmt eine asymmetrische machtverteilung, denn die volksräte hatten doch die massen hinter sich, da zählte die legitimität der prov. regierung doch nicht so stark, oder? (korrigiere mich bitte marianne)
Nun ja, Doppelherrschaft ist streng in der Wortbedeutung nicht richtig, denn die legale Macht lag natürlich bei der Duma.
Aber es kam immer wieder vor, - oft - dass Gesetze einfach unterlaufen wurden. Wenn es nicht zu kühn wäre, können wir uns diese kurze Zeit der russischen Geschichte fast so ähnlich wie das Ende der Römischen Republik vorstellen. Volkstribunen gegen den Senat. - Bitte, Vergleich hinkt natürlich wie bei allen Vergleichen, denn das Volkstribunat war ja eine legale Einrichtung.
Aber in der Praxis ist das schon vergleichbar.
Gegenseitige Kontrolle war weder geplant noch vorhanden.
Ein Beispiel: Selbstverständlich gab es ein Kriegsministerium, das unter der Kontrolle der Duma stand.
Bereits am 1. (14.) März 1917 gab aber der Sowjet ( das, was später der Oberste Sowjet war) den berühmt berüchtigten ukas, den Befehl Nr. 1 aus. In jedem Truppenteil sind Soldatenräte ( Sowjets) zu bilden, die die Verfügungsgewalt über die Waffen haben sollen ! ( Daneben gab es aber die legalen , auf die Regierung vereidigten Offiziere.)Zusätzlich waren diese Sowjets für alle politischen Angelegenheiten zuständig, was in diesem Zusammenhang ja vor allem die Entscheidungen: Offensive oder Defensive oder Rückzug bedeutete.
Ähnlich musst Du Dir auch die (Un)ordnung im Zivilleben vorstellen.
Es dauerte beachtlicher Weise noch bis zum Oktober ( November), bis sich die Sowjewtherrschaft durchgesetzt hatte.