AW: "übergesetzlicher Notstand"?
von daimos: Auch wenn ich (noch) kein Jurist bin, wage ich mich mal daran:
Hmm...ich „bin“ zwar u.a. Jurist. Helfen tut mir da hier auch nicht, sehe es so ähnlich wie du, daimos. M.E. gibt es keinen übergesetzlichen Notstand. Juristen leiten zwar vieles aus der Intension des Gesetzgebers oder der Intension bei der Fort-Entwicklung des Gesetzes oder aus Sinnzusammenhängen ab, aber ich kann keinen anderen Sinn erkennen, als daimos beschreibt. Mir kamen die Äußerungen des Ministers so vor, alsob er die Flugzeuge wenn’s sein muss, auch privat vom Himmel holen wolle. Das finde ich dann doch langsam bedenklich.
Einen Notstandsparagraphen, wie etwa den „Artikel 48“ in der Weimarer Verfassung (Weimarer Republik) gibt es meines Wissens nicht. Indem es so einen „Paragraphen“ aber heute nicht mehr gibt, setze ich gerade die Intension VORAUS, dass es diesen Nottand auch nicht gibt..andernfalls HÄTTE man einen aufgenommen. Ich meine, dass die Väter der Verfassung um die Missbräuchlichkeit soeines Paras wissen mussten, gerade vor dem Hintergrund des Geschehens in der Weimarer Republik. Und deshalb gibt es ihn m.E. nicht.
Vielleicht sollte der Minister hier Fundstellen nennen. Damit das Rätselraten aufhört und der Bürger wenigstens weiß, warum er aus dem Urlaub kommend, zur Sicherheit des Landes umgebracht wird.
Es heißt doch immer, „unter den Opfern waren Frauen und Kinder“. Wenn zwei Flugzeuge gegeneinander fliegen sollten, eins mit Männern, eins mit Frauen und Kindern, welches schießt man dann ab? Zum Glück nur Männer? Oder 3Minister=45Bürger? Will man einer Zahl von geschätzten Opfern eine Zahl tatsächlich abgeschossener Opfer entgegensetzen? Eine solche Entscheidung kann m.E. nur auf dem schwammigen Untergrund verstandesmäßiger Abwägungen getroffen werden. Und der ist nicht fei. Ich vermute, man braucht hier keine Verfassungsänderung und keinen Hilfsparagraphen, sondern, sofern im Notfall überhaupt die Möglichkeit (!) zum Handeln besteht, wird der Minister (oder wer auch immer) m.E. sowieso eingreifen und abschießen lassen...das zu leugnen, halte ich für naiv.
Deshalb braucht es m.E. keine neue gesetzliche Grundlage. Wer die Entscheidung fällen muss, muss vielleicht ein erstes mal in seiner Karriere tatsächlich beweisen, dass er etwas auf seine Kappe nehmen kann, um dem Menschen zu helfen. Dafür. Ist er da. Und wenn er das tut, mein Respekt, dann traue ich ihm auch eine sinnige Entscheidung zu. Aber bitte kein Puppentheater.
Bernd