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[STATISTIKEN+TRENDS+TABELLEN] Bevölkerung, Konsum, Technik, Politik, Natur, Soziale Zufriedenheit, Wohlstand etc.

E-Nummern werden von der Europäischen Union (EU) für die Stoffe vergeben, die als Lebensmittelzusatzstoff oder Futtermittelzusatzstoff in der EU zugelassen sind. Sie sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und ermöglichen eine sprachunabhängige Bezeichnung. Das „E“ stand ursprünglich für EWG, heute kurz für Europa. Teilweise wird auch angegeben, dass das „E“ eine Kurzform für edible (englisch für „essbar“) sei. Neben der EU verwenden auch andere Länder im EWR die Systematik der E-Nummern in ihren gesetzlichen Regelungen. In der Schweiz wird die Verwendung der E-Nummern über die Zusatzstoffverordnung geregelt. https://de.wikipedia.org/wiki/E-Nummer#cite_note-sr_817_022_31-1

In der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die in der Europäischen Union, gemäß Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) verwendet werden dürfen. Des Weiteren sind in der Tabelle die Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die eine INS-Nummer der FAO erhalten haben.

Die folgende Liste der E-Nummern führt alle in der Europäischen Union bisher verwendeten E-Nummern auf, die für Lebensmittelzusatzstoffe (LMZ) und/oder Futtermittelzusatzstoffe (FMZ) aktuell zugeteilt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt verwendet wurden.
 
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Österreich verliert im Korruptionsindex weiter an Boden
 
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TFA-Belastung: Der große Mineralwasser-Test (c) 19.02.2025
TFA ist ein extrem stabiles Zerfallsprodukt von zahlreichen PFAS, insbesondere von PFAS-Pestiziden sowie von fluorierten Gasen (F-Gase) aus der Kältetechnik. Toxikologisch wurde TFA lange Zeit als weitgehend unbedenklich angesehen. Seit 2021 eine Studie schwere Missbildungen an Kaninchen-Föten gezeigt hat, steht TFA im Verdacht, die Fortpflanzung auch beim Menschen zu gefährden.
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Trifluoressigsäure wird in der Biotechnologie als Lösungsmittel für Proteine genutzt. Problematisch ist die weitere Behandlung dieser Lösung. Im größeren Maßstab muss TFA im Hinblick auf Umweltauflagen zurückgewonnen werden (z. B. durch Destillation).

2024 reichte die BAuA bei der ECHA einen Vorschlag für eine Änderung der harmonisierten Einstufung ein: Die akute Toxizität soll heraufgesetzt werden. Zusätzlich soll TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 1B ("Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.") sowie als PMT- und vPvM-Stoff eingestuft werden.
 
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