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Rechtswissenschaft

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Bekanntes Buch über Kindesmisshandlungen.

Miranda M schrieb:
EarlyBird schrieb:
Ich weiß, was bei mir Sache ist,

Das du behindert bist?
EU-Much,
deine Beiträge kommen hier immer so grantig, verhärmt,
frustriert herüber.

Freust du dich denn garnicht über das große Echo, das dir
auf der Diskussionsplattform "denkforum" geboten wird?

Wenn du hier die gebührende Dankbarkeit und Freude nicht
zeigen willst, dann droht dir als Strafe eine Verbannung

auf die Diskussionsplattformen von Siegfried Gabele.
:)

Es könnte allerdings auch passieren,
dass dir wiederholt empfohlen wird ...
Babbel schrieb:

Bitte, such dir professionelle Hilfe ...

Solltest du rein zufällig den Job eines Nachtwächters in einer
psychiatrischen Klinik ausüben, dann dürfte diese Suche ja kein
Problem sein, säßest du doch gewissermaßen direkt an der Quelle.

Ein gewisses Naheverhältnis zu einer psychiatrischen Klinik
lässt schon allein die Wahl des Pseudonyms "Miranda M" vermuten;
schließlich ist "Miranda M" der Titel eines Buches, in dem sich
der Autor Jakob Landolt mit den psychischen Störungen infolge
von Kindesmisshandlungen (Inzest, etc.) auseinandersetzt.

Auf die Idee, den Titel dieses Buches als Pseudonym zu wählen,
kann man natürlich nur kommen, wenn man diesen Buchtitel kennt.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Auf die Idee, den Titel dieses Buches als Pseudonym zu wählen,
kann man natürlich nur kommen, wenn man diesen Buchtitel kennt.

Zum Beispiel, aber bei aller Neugier, das ist doch nun wirklich nicht das Thema hier. Fakt ist doch, daß weder Sie, noch Miranda M das Recht definiert haben.

Das mußte einfach mal gesagt werden!
 

Was einfach mal gesagt werden muss.

Andersdenk schrieb:
Fakt ist doch,
daß weder Sie, noch Miranda M das Recht definiert haben.
...
Bruder Doofy,
bis hierher ist das zwar ausnahmsweise einmal
eine zutreffende Feststellung, aber ...
Andersdenk schrieb:
Das mußte einfach mal gesagt werden!
... das stimmt schon wieder nicht mehr,

denn schließlich habe ich weder behauptet,
das Recht definiert zu haben,
noch habe ich die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit
einer "freischwebenden" Neudefinition behauptet.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Übrigens,
rechtliches Grundwissen gehört zur: Allgemeinbildung (In jeder anständigen Gesellschaft!)
Jetzt bin ich mit meinen 67 Jahren auch noch unanständig, weil ich nur ein Rechtsempfinden habe, es sei denn, meine - mir mündlich übermittelte Information - dass sich das Recht der westlichen Demokratien vorwiegend aus der christlichen Morallehre entwickelte, gilt bereits als rechtliches Grundwissen.

Aber auch das würde im Internet hinken, da es ja weltweit mehrere - staatlich anerkannte - Religionen gibt.

Ich bitte jetzt Mittel-Reifer um eine fundierte Aussage der akademischen Lebenskundlerin.
 
denn schließlich habe ich weder behauptet,
das Recht definiert zu haben,
noch habe ich die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit
einer "freischwebenden" Neudefinition behauptet.

Ach lieber Bruder, das habe ich. was Ihrer Neugier nicht entgangen sein dürfte, auch nicht behauptet, aber Fakt ist doch, daß weder Miranda M, noch Sie das Recht bislang definiert haben. Sie könnten natürlich und selbstverständlich einwenden, daß es auch gar nicht in Ihrer Absicht lag, das Recht zu definieren, was ja auch Ihr gutes Recht ist, aber das ändert doch rein gar nichts daran, daß Sie das Recht nicht definiert haben.

Das muß ich einfach noch einmal in aller Klarheit sagen!

Sind Sie eigentlich immer noch ein Doofy?

Das musste auch einmal in aller Klarheit gefragt werden!


Jetzt bin ich mit meinen 67 Jahren auch noch unanständig, weil ich nur ein Rechtsempfinden habe

Ja haben Sie denn kein gesundes Volksempfinden? Auch nicht geerbt?
 
Andersdenk schrieb:
[...]
Das muß ich einfach noch einmal in aller Klarheit sagen!
Bruder Doofy,
das musstest du keineswegs!

Es hätte völlig gereicht, wenn du das von mir Geschriebene
auch verständig gelesen hättest.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
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sorry, ich hatte ein PC-Problem!
_________________________
bist du aus Bayern?:)
Miranderl,
da muss ich dich leider enttäuschen,
weil mir ja nicht einmal der Unterschied
zwischen Begriffs-Definitionen
und Begriffs-bestimmungen klar ist.
O.k. habe ich mir ja schon gedacht, hier:

Definition
des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist eine eindeutige vollständige Erklärung, mit so viel wie nötig- und so wenig wie möglich Worte.

_________________________
Der Hauptunterschied zu einer
Bestimmung, Erklärung, usw.
liegt darin: Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit usw.

Eine Bestimmung die z.B. nicht vollständig ist
= eine unvollständige Bestimmung = eine mangelhafte Bestimmung
= eine Bestimmung

(bei einer Erklärung usw., ist es Dasselbe)
__________________________
Eine Definition ,
die z.B. nich vollständig o.ä. wäre
= keine Definition
sie wird dann zu einer Bestimmung, Erklärung, ...


ganz einfach gesagt:
eine Definition = eine Präzisions-Erklärung
alles andere sind: Wischiwaschi-Erklärungen
.
 
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