Eine letzte Erklärung für das Recht wäre meines Erachtens mit einer ersten Erklärung für das Recht gleichsetzbar: Das letzte Recht müsste wegen einer allgemein zu fordernden Kontinuität das erste Recht sein.
So gesehen dürfte es also gar keinen 'Rad-Bruch' geben, nur um das Rad 'neu' zu erfinden.
Als praktisches Beispiel fällt mir zum rechtsfreien Raum spontan der
Weltraumvertrag ein, der auf einem freiwillig anerkannten Interessenvorrang von friedlichen Zweckbestimmungen beruht.
Beginnt da der sog. rechtsfreien Raum oder gibts den gar nicht??
Den sog. rechtsfreien Raum betrachte ich als eine Tabu-Zone, für die eine jede einseitige Erstbegründung meines Erachtens unzulässig wäre, jedenfalls sobald mögliche weitere Beteiligtenrechte noch im Spiel sind.
Gesetze legen ja den rechtsfreien Raum fest, oder?
Ja, zur Hälfte durch Naturgesetze, die nicht auf Wahrnehmung angewiesen sind und
ja, zur Hälfte durch Geistgesetze, die auf Wahrnehmung angewiesen sind, die meist verzögert ist, aber auch (intuitiv) negativ verzögert möglich wäre und dann möglicherweise sogar als (Brand-)Beschleuniger zu wirken vermögen könnte.
Es sind meines Erachtens ungeschriebene Naturgesetze, die eine überraschend menschlich anmutende
Symbiontik erkennen lassen, wenn diese die 'ersten' Beteiligtenrechte sogar zahlenmäßig (siehe Fibonacci-Zahl)
bios-logisch musterhaft festlegen.
Was gilt im sog. rechtsfreien Raum??
Möglicherweise das sog. Gewohnheitsrecht von erstmalig den Bestimmungsraum zu definieren und zu beanspruchen vermögenden 'Besetzern'.
Wo das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat, muss es erkennbar seiner Rechtsnatur entbehren, welche bei der Setzung des positiven Durchgriffsrechtes ebenso bewusst einseitig erkennbar als verleugnet gelten muss. Dies ist bei den 'Corona-Gesetzen' unstrittig der Fall. So jedenfalls verstehe ich den 'Nichtzusammenhang' von Gesetzlichem Unrecht zu übergesetzlichem Recht, wie es Gustav Radbruch's Rechtsphilosophie vorbildhaft lehrt, denn jedes Rechtssystem benötigt einen Grund, so wie auch Ort und Zeit einen Grund benötigen.
Wobei meines Erachtens zeitlos - frei von persönlichen Animositäten - das gilt, was schon Aristoteles - für alle Welten - erkannt haben soll: "Ort und Zeit
ohne Grund ist Gewalt".
Um die Demokratie aus der Krise zu bringen, bedarf es meines Erachtens der ständigen Erinnerung an die Radbruch'sche Formel, die ein naturgesetzliches Verdrängungsprinzip von 'unrichtigem Recht' offenbart, nämlich dort, wo < der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.>
Eine solche Formulierung klingt verklausuliert, scheint aber für Rechtsverständige durchaus begreifbar, zumal ein jeder freie Interpretationsspielraum '
das (Kern-)Salz in der Ursuppe des Lebens ' bedeuten könnte.
Bernies Sage (Bernhard Layer)