Historiker Josef Foschepoth über den systematischen Bruch des Postgeheimnisses in der Bundesrepublik
BZ: Unglaublich. Die Abschaffung der alliierten Rechte war nur möglich, wenn sie in deutschem Recht fortgeschrieben wurden?
Foschepoth: So ist es. Es geht noch weiter. Eine solche Regelung stand natürlich unter striktem Geheimhaltungsgebot. Um das für alle Zukunft zu sichern, musste das Grundgesetz geändert werden. Deshalb steht bis heute in Artikel 10, dass der, der aus nachrichtendienstlichen Gründen überwacht wird, keinen Anspruch hat, darüber informiert zu werden. Gleichzeitig wurde – ein Unding für einen Rechtsstaat – der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit dieser Regelung war die Gewaltenteilung faktisch aufgehebelt, wie renommierte Staatsrechtler kritisierten. Diese massive Einschränkung des Rechtsstaates ist bis heute nicht aufgehoben. Sie geht im Kern zurück auf alliiertes Recht.