Golden Beach
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http://board.gulli.com/thread/13628...penktter-im-internet-unter-druck---wg-mordes/
>Es sieht ganz danach aus, als ob in NRW ein junger Mann unschuldig im Knast sitze, verurteilt wegen Mordes, die wahren Täter aber unbelangt seien. Aufgrund, um es sehr vorsichtig zu formulieren, schwerer Fehler von Polizei und Justiz.
Gefunden unter:
Fundstelle
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str.75
44536 Lünen
Tel.: 0231/986 27 20
Postempfangsbevollmächtigter:
Apotheker Stephan Göbel
Paracelsus-Apotheke
Königsheide 46
44536 Lünen
An:
1. Jürgen Rüttgers, CDU, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, per FAX an: 0211 837 1150
2. Ingo Wolf, F.D.P., Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen, per FAX an: (0) 211-871-3355
3. Roswitha Müller-Piepenkötter, CDU, Justizministerin des Landes NRW,
per FAX an: 0211-8792-456
20.04.2009
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
Hallo, Frau Müller-Piepenkötter, hallo, Jürgen Rüttgers und Ingo Wolf!
Aufgrund nicht nachvollziehbarer schwerer fachlicher Fehler ist es, wobei die Ihnen gegenüber weisungsgebundenen Staatsorgane:
1. Polizei Hagen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)
2. Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)
3. Staatsanwaltschaft Hagen (weisungsgebunden gegen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter)
unglaubliche fachliche Fehler begangen haben, infolge des Mordfalles an der Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr, zur Verurteilung eines objektiv Unschuldigen gekommen, nämlich des Philipp J. Somit sitzt erstens ein Unschuldiger als verurteilter Mörder ein, was unter rechtsstaatlichen Aspekten natürlich nicht hingenommen werden kann. Zweitens sind die wahren Täterinnen noch unbelangt auf freiem Fuße, was im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, aber natürlich auch unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht hingenommen werden kann.
Entsprechend ist Ihr Handeln wohl geboten.
Die Unschuld des Philipp J. ergibt sich wie folgt:
1. Am Tatort waren keine Spuren eines fremden Täters zu finden, wie von der Polizei über die Presse zunächst verkündet war. Deshalb hatte die Polizei ein angrenzendes Waldstück untersucht, angeblich in der Hoffnung, auf dort gefundenen Zigarettenschachteln Täter DNA zu finden. Das wird im Grundsatz bestätigt durch einen Artikel von Spiegel Online, siehe Anlage 3 auf Seite 3 der Anlagen, wurde mir aber auch fernmündlich bestätigt von dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost in Wetter/Ruhr, der den Kontakt zur Polizei gehalten hatte, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung von mir. Zwar behauptete die Polizei später, sie habe DNA des Philipp J. auf einem ausgebauten Lichtschalter gefunden, doch das kann nur eine Folge von Manipulation sein - da es am Tatort ansonsten keinerlei Spuren von Philipp J. gegeben hatte. Dabei ist es doch allgemein bekannt, dass man nicht einmal eine Wohnung betreten kann, ohne Mikrospuren zu hinterlassen, und gerade die Begehung eines Metzelmordes, wie Philipp J. ihn laut Urteil begangen haben soll, ist stets mit dem Hinterlassen mannigfacher Spuren verbunden, siehe Anlage 6 auf Seite 6 der Anlagen.
Diese Unstimmigkeiten waren von mir schon Internet-öffentlich bekannt gemacht worden, bevor Philipp J. als Täter vorgestellt wurde.
Später habe ich diese Unstimmigkeiten auch zum Sachvortrag einer Strafanzeige, gerichtet an die Generalbundesanwältin Monika Harms gemacht, weil ich von Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hagen in der Sache ausgehen musste, siehe Anlage 13 auf Seiten 13 bis 17 der Anlage. Diese Strafanzeige wurde ohne sachliches Eingehen auf die vorgetragenen Tatsachen abgewiesen, die Staatsanwaltschaft Hagen begnügte sich insofern damit, mir Halbwissen und Vermutungen zu unterstellen, siehe Anlage 14 auf Seiten 14 und 15 der Anlagen.
Allerdings hat der Anklage führende Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer in seinem Abschlussplädoyer den Umstand, dass man am Tatort keine Spuren von Philipp J. gefunden habe, bestätigt. Er erklärte nämlich, dass Philipp J. alle Spuren durch das Verspritzen von Wasser beseitigt habe, siehe Anlage 1 auf Seite 1 der Anlagen.
Diese Behauptung ist absurd, da ein Aufenthalt in einer Wohnung
verbunden mit einem Metzelmord so viele Spuren in alle möglichen Richtungen streut, dass man die ganze Wohnung sehr gründlich mit einem Schlauch ausspritzen müsste, um alle Spuren sicher zu erreichen. Das passt nicht dazu, dass Philipp J. ein maximales Zeitfenster von 105 Minuten gehabt hätte, wenn er der letzten Besucherin der Nadine O. ebenso wie ihren wiederkehrenden Eltern die Türklinke in die Hand gedrückt hätte, was nicht der Fall war.
Weiterhin ist Wasser nicht einmal geeignet, DNA-Spuren kurzfristig zu zerstören, wie jeder Kriminalist weiß, siehe Anlage 7 auf Seite 7 der Anlagen. Um DNA-Spuren kurzfristig zu beseitigen, benötigt man schon Säure oder Lauge. Davon hätten sich ggfs. Rückstände finden lassen.
Also muss man feststellen, dass ein Versuch, alle Spuren durch das Vergießen von Wasser zu beseitigen, aus zwei Gründen nicht hätte erfolgreich sein können. Insofern gibt es nur eine Erklärung dafür, dass am Tatorte keine Spuren von Philipp J. zu finden waren: Er war nicht dort gewesen und hatte Nadine O. demnach auch nicht gemordet.
Auch wenn bereits bis hierher festzuhalten ist, dass Oberstaatsanwalt Wolfang Rahmer hinsichtlich der Spurenbeseitigung durch ein Vergießen von Wasser schlichtweg Unfug erzählt hat, so möchte ich doch auf eine weitere Ungereimtheit seiner Darstellung hinwiesen: In dem diesbezüglichen Zitat wirft er dem Angeklagten vor, eiskalt und berechnend nach einem Metzelmord in höchster Rage (!) gründlichste Spurenbeseitigung betrieben zu haben. Andererseits soll der selbe Angeklagte, obwohl er zu den Internetkontakten der Nadine O. gehört haben soll und obwohl die Polizei von Anfang an öffentlich verkündete, sie suche den Täter anhand der Internetkontakte der Nadine, über drei Wochen lang so dumm gewesen sein, völlig nutzlose, ihn aber schwerst belastende Mordwerkzeuge in seinem Zimmer versteckt zu halten. Das ist schlichtweg unglaublich, auch hier passt nichts zusammen.
2. Philipp J. kann auch deshalb nicht der Täter sein, weil es kein
plausibles Szenario dafür gibt, wie er Nadine O. gemordet haben soll, ohne dass sie sich wehrte. Die Leiche wies nämlich keinerlei Abwehr verletzungen auf: Die Medien berichteten stets einmütig, dass alle Verletzungen im Kopf- und Halsbereich zu finden waren, siehe z.B. Anlage 4 auf Seite 4 der Anlagen. Auch im Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost wurde mir auf Frage bestätigt, dass die Leicher der Nadine O. keine Verletzungen an den Armen und Händen aufgewiesen habe, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung.
Auch vor diesem Hintergrund ist es als absolut ausgeschlossen
anzusehen, dass Philipp J. Nadine O. gemordet haben kann: Direkt im Anschluss an das Verfahren im Juni 2007 verkündete die Sprecherin des Landgerichtes Hagen, Frau Britta Lincke, Philipp J. habe der Nadine O. zuerst mehrfach mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, sie dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gewürgt, sie dann mit einem Messer getötet, durch eine zweistellige Anzahl von Messer-stichen in Gesicht und Hals, siehe Anlage 2 auf Seite 2 der Anlagen.
Nun, jeder Mensch wehrt sich instinktiv, wenn man ihm mehrfach mit einem harten Gegenstand ins Gesicht schlägt, hält zumindest die Arme schützend vor das Gesicht - das führt zu sogenannten Abwehrverletzungen an den Armen. Auch lässt sich kein Mensch ohne Gegenwehr mit einem Kabel strangulieren, solange er nicht fixiert ist. Ganz im Gegenteil: Einen solchen Angriff wehrt ein Mensch, wenn er nicht fixiert ist, mit maximaler Entschlossenheit und Kraft ab. Philipp J. hätte schwerste Verletzungen davon tragen müssen, weil Nadine O. ihm in Todesangst vermutlich die Augen ausgekratzt hätte. Doch Philipp J. hatte wohl keine Verletzungen, jedenfalls ist auch davon nicht die Rede. Und Nadine O. hatte auch keine DNA von Philipp unter ihren
Fingernägeln. Und sie hatte auch keine Quetschspuren an den Fingern, wie sie üblich wären, wenn sie versicht hätte, die Schlinge mit ihren Händen zu weiten. Aus der Spurenlage hat sich mithin eindeutig ergeben, dass Nadine O. gefesselt gewesen sein muss, als sie verletzt und schließlich gemordet wurde. Das wiederum kann Philipp in der Zeit auch nicht geschafft haben, ohne Spuren diesbezüglich zu hinterlassen und ohne eine Gegenwehr der Nadine O. zu bewirken.
Doch die fünf Besucherinnen der Nadine O., die stundenlang Zeit
hatten und sich einen guten Trick ausgedacht haben konnten, getarnt als ein Spiel, die hatten die Möglichkeit, Nadine O. mit weichem Tuche zu fixieren und sie dann ohne Gegenwehr zu morden.
Es macht keinen guten Eindruck, dass Philipp J. unter solchen Umständen verurteilt wurde, denn tatsächlich hätten jedem Kriminalisten und auch jedem erfahrenen Strafrichter und Staatsanwalt auffallen müssen, was nicht nur mir aufgefallen war. Bereits im August 2006 war in einem Forum nachzulesen, dass es unmöglich sei, ohne Spurenschutzanzug keine Spuren zu hinterlassen, siehe Anlage 10 auf Seite 10 der Anlagen, dass eine so brutal ausgeführte Tat nicht für einen Ersttäter spreche, siehe Anlage 9 auf Seite 9 der Anlagen, dass man die Besucherinnen nicht ohne Weiteres als Täterinnen ausschließen solle, siehe Anlage 11 auf Seite 11 der Anlagen.
Man muss feststellen, dass in diesem Falle offenbar gewollt an den wahren Täterinnen vorbei gearbeitet wurde, und zwar mit aller Macht.
Ich werde diese Dienstaufsichtsbeschwerde selbstverständlich veröffentlichen und verbreiten, und auch Ihre Antwort darauf.
Mit anarchistischen Grüßen
Winfried Sobottka
Download der Anlagen mit den Beweismitteln als Word-Datei .doc, 4 MB:
http://belljangler.files.wordpress.com/ ... dine-o.doc
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http://board.gulli.com/thread/13628...penktter-im-internet-unter-druck---wg-mordes/
>Es sieht ganz danach aus, als ob in NRW ein junger Mann unschuldig im Knast sitze, verurteilt wegen Mordes, die wahren Täter aber unbelangt seien. Aufgrund, um es sehr vorsichtig zu formulieren, schwerer Fehler von Polizei und Justiz.
Gefunden unter:
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Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str.75
44536 Lünen
Tel.: 0231/986 27 20
Postempfangsbevollmächtigter:
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1. Jürgen Rüttgers, CDU, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, per FAX an: 0211 837 1150
2. Ingo Wolf, F.D.P., Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen, per FAX an: (0) 211-871-3355
3. Roswitha Müller-Piepenkötter, CDU, Justizministerin des Landes NRW,
per FAX an: 0211-8792-456
20.04.2009
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
Hallo, Frau Müller-Piepenkötter, hallo, Jürgen Rüttgers und Ingo Wolf!
Aufgrund nicht nachvollziehbarer schwerer fachlicher Fehler ist es, wobei die Ihnen gegenüber weisungsgebundenen Staatsorgane:
1. Polizei Hagen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)
2. Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)
3. Staatsanwaltschaft Hagen (weisungsgebunden gegen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter)
unglaubliche fachliche Fehler begangen haben, infolge des Mordfalles an der Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr, zur Verurteilung eines objektiv Unschuldigen gekommen, nämlich des Philipp J. Somit sitzt erstens ein Unschuldiger als verurteilter Mörder ein, was unter rechtsstaatlichen Aspekten natürlich nicht hingenommen werden kann. Zweitens sind die wahren Täterinnen noch unbelangt auf freiem Fuße, was im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, aber natürlich auch unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht hingenommen werden kann.
Entsprechend ist Ihr Handeln wohl geboten.
Die Unschuld des Philipp J. ergibt sich wie folgt:
1. Am Tatort waren keine Spuren eines fremden Täters zu finden, wie von der Polizei über die Presse zunächst verkündet war. Deshalb hatte die Polizei ein angrenzendes Waldstück untersucht, angeblich in der Hoffnung, auf dort gefundenen Zigarettenschachteln Täter DNA zu finden. Das wird im Grundsatz bestätigt durch einen Artikel von Spiegel Online, siehe Anlage 3 auf Seite 3 der Anlagen, wurde mir aber auch fernmündlich bestätigt von dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost in Wetter/Ruhr, der den Kontakt zur Polizei gehalten hatte, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung von mir. Zwar behauptete die Polizei später, sie habe DNA des Philipp J. auf einem ausgebauten Lichtschalter gefunden, doch das kann nur eine Folge von Manipulation sein - da es am Tatort ansonsten keinerlei Spuren von Philipp J. gegeben hatte. Dabei ist es doch allgemein bekannt, dass man nicht einmal eine Wohnung betreten kann, ohne Mikrospuren zu hinterlassen, und gerade die Begehung eines Metzelmordes, wie Philipp J. ihn laut Urteil begangen haben soll, ist stets mit dem Hinterlassen mannigfacher Spuren verbunden, siehe Anlage 6 auf Seite 6 der Anlagen.
Diese Unstimmigkeiten waren von mir schon Internet-öffentlich bekannt gemacht worden, bevor Philipp J. als Täter vorgestellt wurde.
Später habe ich diese Unstimmigkeiten auch zum Sachvortrag einer Strafanzeige, gerichtet an die Generalbundesanwältin Monika Harms gemacht, weil ich von Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hagen in der Sache ausgehen musste, siehe Anlage 13 auf Seiten 13 bis 17 der Anlage. Diese Strafanzeige wurde ohne sachliches Eingehen auf die vorgetragenen Tatsachen abgewiesen, die Staatsanwaltschaft Hagen begnügte sich insofern damit, mir Halbwissen und Vermutungen zu unterstellen, siehe Anlage 14 auf Seiten 14 und 15 der Anlagen.
Allerdings hat der Anklage führende Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer in seinem Abschlussplädoyer den Umstand, dass man am Tatort keine Spuren von Philipp J. gefunden habe, bestätigt. Er erklärte nämlich, dass Philipp J. alle Spuren durch das Verspritzen von Wasser beseitigt habe, siehe Anlage 1 auf Seite 1 der Anlagen.
Diese Behauptung ist absurd, da ein Aufenthalt in einer Wohnung
verbunden mit einem Metzelmord so viele Spuren in alle möglichen Richtungen streut, dass man die ganze Wohnung sehr gründlich mit einem Schlauch ausspritzen müsste, um alle Spuren sicher zu erreichen. Das passt nicht dazu, dass Philipp J. ein maximales Zeitfenster von 105 Minuten gehabt hätte, wenn er der letzten Besucherin der Nadine O. ebenso wie ihren wiederkehrenden Eltern die Türklinke in die Hand gedrückt hätte, was nicht der Fall war.
Weiterhin ist Wasser nicht einmal geeignet, DNA-Spuren kurzfristig zu zerstören, wie jeder Kriminalist weiß, siehe Anlage 7 auf Seite 7 der Anlagen. Um DNA-Spuren kurzfristig zu beseitigen, benötigt man schon Säure oder Lauge. Davon hätten sich ggfs. Rückstände finden lassen.
Also muss man feststellen, dass ein Versuch, alle Spuren durch das Vergießen von Wasser zu beseitigen, aus zwei Gründen nicht hätte erfolgreich sein können. Insofern gibt es nur eine Erklärung dafür, dass am Tatorte keine Spuren von Philipp J. zu finden waren: Er war nicht dort gewesen und hatte Nadine O. demnach auch nicht gemordet.
Auch wenn bereits bis hierher festzuhalten ist, dass Oberstaatsanwalt Wolfang Rahmer hinsichtlich der Spurenbeseitigung durch ein Vergießen von Wasser schlichtweg Unfug erzählt hat, so möchte ich doch auf eine weitere Ungereimtheit seiner Darstellung hinwiesen: In dem diesbezüglichen Zitat wirft er dem Angeklagten vor, eiskalt und berechnend nach einem Metzelmord in höchster Rage (!) gründlichste Spurenbeseitigung betrieben zu haben. Andererseits soll der selbe Angeklagte, obwohl er zu den Internetkontakten der Nadine O. gehört haben soll und obwohl die Polizei von Anfang an öffentlich verkündete, sie suche den Täter anhand der Internetkontakte der Nadine, über drei Wochen lang so dumm gewesen sein, völlig nutzlose, ihn aber schwerst belastende Mordwerkzeuge in seinem Zimmer versteckt zu halten. Das ist schlichtweg unglaublich, auch hier passt nichts zusammen.
2. Philipp J. kann auch deshalb nicht der Täter sein, weil es kein
plausibles Szenario dafür gibt, wie er Nadine O. gemordet haben soll, ohne dass sie sich wehrte. Die Leiche wies nämlich keinerlei Abwehr verletzungen auf: Die Medien berichteten stets einmütig, dass alle Verletzungen im Kopf- und Halsbereich zu finden waren, siehe z.B. Anlage 4 auf Seite 4 der Anlagen. Auch im Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost wurde mir auf Frage bestätigt, dass die Leicher der Nadine O. keine Verletzungen an den Armen und Händen aufgewiesen habe, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung.
Auch vor diesem Hintergrund ist es als absolut ausgeschlossen
anzusehen, dass Philipp J. Nadine O. gemordet haben kann: Direkt im Anschluss an das Verfahren im Juni 2007 verkündete die Sprecherin des Landgerichtes Hagen, Frau Britta Lincke, Philipp J. habe der Nadine O. zuerst mehrfach mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, sie dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gewürgt, sie dann mit einem Messer getötet, durch eine zweistellige Anzahl von Messer-stichen in Gesicht und Hals, siehe Anlage 2 auf Seite 2 der Anlagen.
Nun, jeder Mensch wehrt sich instinktiv, wenn man ihm mehrfach mit einem harten Gegenstand ins Gesicht schlägt, hält zumindest die Arme schützend vor das Gesicht - das führt zu sogenannten Abwehrverletzungen an den Armen. Auch lässt sich kein Mensch ohne Gegenwehr mit einem Kabel strangulieren, solange er nicht fixiert ist. Ganz im Gegenteil: Einen solchen Angriff wehrt ein Mensch, wenn er nicht fixiert ist, mit maximaler Entschlossenheit und Kraft ab. Philipp J. hätte schwerste Verletzungen davon tragen müssen, weil Nadine O. ihm in Todesangst vermutlich die Augen ausgekratzt hätte. Doch Philipp J. hatte wohl keine Verletzungen, jedenfalls ist auch davon nicht die Rede. Und Nadine O. hatte auch keine DNA von Philipp unter ihren
Fingernägeln. Und sie hatte auch keine Quetschspuren an den Fingern, wie sie üblich wären, wenn sie versicht hätte, die Schlinge mit ihren Händen zu weiten. Aus der Spurenlage hat sich mithin eindeutig ergeben, dass Nadine O. gefesselt gewesen sein muss, als sie verletzt und schließlich gemordet wurde. Das wiederum kann Philipp in der Zeit auch nicht geschafft haben, ohne Spuren diesbezüglich zu hinterlassen und ohne eine Gegenwehr der Nadine O. zu bewirken.
Doch die fünf Besucherinnen der Nadine O., die stundenlang Zeit
hatten und sich einen guten Trick ausgedacht haben konnten, getarnt als ein Spiel, die hatten die Möglichkeit, Nadine O. mit weichem Tuche zu fixieren und sie dann ohne Gegenwehr zu morden.
Es macht keinen guten Eindruck, dass Philipp J. unter solchen Umständen verurteilt wurde, denn tatsächlich hätten jedem Kriminalisten und auch jedem erfahrenen Strafrichter und Staatsanwalt auffallen müssen, was nicht nur mir aufgefallen war. Bereits im August 2006 war in einem Forum nachzulesen, dass es unmöglich sei, ohne Spurenschutzanzug keine Spuren zu hinterlassen, siehe Anlage 10 auf Seite 10 der Anlagen, dass eine so brutal ausgeführte Tat nicht für einen Ersttäter spreche, siehe Anlage 9 auf Seite 9 der Anlagen, dass man die Besucherinnen nicht ohne Weiteres als Täterinnen ausschließen solle, siehe Anlage 11 auf Seite 11 der Anlagen.
Man muss feststellen, dass in diesem Falle offenbar gewollt an den wahren Täterinnen vorbei gearbeitet wurde, und zwar mit aller Macht.
Ich werde diese Dienstaufsichtsbeschwerde selbstverständlich veröffentlichen und verbreiten, und auch Ihre Antwort darauf.
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