Die Diskussion über skrupellose Gewinn-Maximierung führt unweigerlich zu der Frage:
wie hoch darf denn eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals ausfallen, ohne moralisch verwerflich zu sein ?
Eine Milchmädchenrechnung auf der Basis von Annahmen, die derzeit in Österreich realistisch erscheinen,
soll auf diese Frage eine erste Antwort geben.
Annahme für die Geldentwertung: durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr.
Annahme für Kapitalertragssteuer: 25 Prozent vom Ertrag.
Bei diesen Annahmen gilt, dass ein Sparguthaben mit mindestens 3,2 % p.a. brutto verzinst werden muss,
damit das Guthaben am Ende der Sparperiode die gleiche Kaufkraft besitzt wie am Beginn der Sparperiode.
Bei 3,2 % Verzinsung erhält der Sparer aber noch keine Belohnung für seinen Konsumverzicht.
Inklusive einer solchen Belohnung ergeben sich Zinssätze im Bereich von 3,5 bis 5 Prozent.
In diesem Bereich lagen in der jüngeren Vergangenheit sowohl die Zinssätze für Kapitalsparbücher
als auch die Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen.
Bis zu 5 Prozent reicht somit derzeit die moralisch unbedenkliche Verzinsung bei einer sehr risiko-armen
Veranlagung und mittlerer Veranlagungsdauer (das konnte jedes Muatterl für ihr Kapitalsparbuch bekommen).
Vollzieht man nun noch den Schritt von der sehr risiko-armen Veranlagung auf einem Kapitalsparbuch
zu einer eher risiko-reichen Veranlagung in einem Unternehmen, dann ist noch eine Risiko-Prämie
aufzuschlagen.
Für diesen Aufschlag kann der langfristige Durchschnittswert von 2-3 Prozent angesetzt werden.
Die moralisch unbedenkliche Verzinsung für mittelfristige Veranlagungen mit durchschnittlichem Risiko
liegt unter den derzeitigen Gegebenheiten somit
in der Grössenordnung von etwa 8 Prozent pro Jahr brutto.
Vor diesem Hintergrund müssen Ankündigungen von Unternehmensführern in Geschäftsberichten und
Bilanzpressekonferenzen, dass
"durch rigorose Sparmassnahmen die Eigenkapitalrendite von 11 % auf 14 % angehoben werden muss"
als schlichtweg unmoralisch bewertet werden.
Dies umsomehr dann, wenn die angepeilten Sparmassnahmen nahezu ausschliesslich die Personalkosten
bzw den Beschäftigtenstand betreffen.
wie hoch darf denn eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals ausfallen, ohne moralisch verwerflich zu sein ?
Eine Milchmädchenrechnung auf der Basis von Annahmen, die derzeit in Österreich realistisch erscheinen,
soll auf diese Frage eine erste Antwort geben.
Annahme für die Geldentwertung: durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr.
Annahme für Kapitalertragssteuer: 25 Prozent vom Ertrag.
Bei diesen Annahmen gilt, dass ein Sparguthaben mit mindestens 3,2 % p.a. brutto verzinst werden muss,
damit das Guthaben am Ende der Sparperiode die gleiche Kaufkraft besitzt wie am Beginn der Sparperiode.
Bei 3,2 % Verzinsung erhält der Sparer aber noch keine Belohnung für seinen Konsumverzicht.
Inklusive einer solchen Belohnung ergeben sich Zinssätze im Bereich von 3,5 bis 5 Prozent.
In diesem Bereich lagen in der jüngeren Vergangenheit sowohl die Zinssätze für Kapitalsparbücher
als auch die Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen.
Bis zu 5 Prozent reicht somit derzeit die moralisch unbedenkliche Verzinsung bei einer sehr risiko-armen
Veranlagung und mittlerer Veranlagungsdauer (das konnte jedes Muatterl für ihr Kapitalsparbuch bekommen).
Vollzieht man nun noch den Schritt von der sehr risiko-armen Veranlagung auf einem Kapitalsparbuch
zu einer eher risiko-reichen Veranlagung in einem Unternehmen, dann ist noch eine Risiko-Prämie
aufzuschlagen.
Für diesen Aufschlag kann der langfristige Durchschnittswert von 2-3 Prozent angesetzt werden.
Die moralisch unbedenkliche Verzinsung für mittelfristige Veranlagungen mit durchschnittlichem Risiko
liegt unter den derzeitigen Gegebenheiten somit
in der Grössenordnung von etwa 8 Prozent pro Jahr brutto.
Vor diesem Hintergrund müssen Ankündigungen von Unternehmensführern in Geschäftsberichten und
Bilanzpressekonferenzen, dass
"durch rigorose Sparmassnahmen die Eigenkapitalrendite von 11 % auf 14 % angehoben werden muss"
als schlichtweg unmoralisch bewertet werden.
Dies umsomehr dann, wenn die angepeilten Sparmassnahmen nahezu ausschliesslich die Personalkosten
bzw den Beschäftigtenstand betreffen.