Ganz schön interessant- Thema und Antworten.
Mir fällt auf, dass hier allseits geglaubt wird, dass Recht und Moral fixe/ feststehende Begriffe sind. Dem Ganzen wird dann noch der Begriff Gesetz/ Gesetzmäßigkeit über/ eingeordnet.
Dazu: Wenn wir unter Moral ein System von sittlichen - sittlich als positiv bewertet - Vorschriften verstehen, das in den verschiedenen Gesellschaften zu gleichen und verschieden Zeiten durchaus unterschiedlich sein kann, sehe ich noch nicht ein, dass moralisch mit rechtmäßig verknüpft wird.
Es ist durchaus nicht unrechtmäßig, seine alten Eltern alleine rumwursteln zu lassen - ob es aber moralisch ist? Bei den Inuit vergangener Jahrhunderte war es unmoralisch, alte gebrechliche Menschen auf die Nomadisierung mitzunehmen. Sie baten, wenn sie nicht mehr gehfähig waren allein um "das letzte Iglu". War der/ die alte Inuit, die das nicht tat, moralisch?
In beiden Beispielen handelt es sich "nur" um Verstöße gegen die gerade herrschende Moral.
Nun ist es einsichtig, dass Recht und Unrecht als Beurteilungskriterien für Handeln in der Öffentlichkeit nicht ohne die gerade herrschenden Moralvorschriften angewendet werden können. Ja, sie bedingen einander geradezu.Vor ca fünfzig Jahren war Homosexualität nicht nur tabuisiert bei uns, es herrschte geradezu ein allgemeiner Abscheu vor dieser Form menschlicher Erotik. Da war es einsichtig, dass sie als unmoralisch, ja sogar als Unrecht gesehen wurde.
Nun nähere ich mich dem Begriff Gesetz: Die staatliche Öffentlichkeit sanktioniert als allgemeines Unrecht gesehenes Tun.
Dies geschieht durch die Gesetzgebung. In diesem Sinne kann man Recht auch als die Summe aller herrschenden Gesetze definieren.Sie beruhen in der Regel auf dem Rechts/ Moralempfinden der Staatsgemeinschaft.
ABER: Wie bei dem Beispiel der Homosexualität leicht zu überprüfen, es ändern sich Moralvorschriften, werden lockerer, strenger ändern ihre Richtung usw. .
Und das gesetzte Recht hinkt immer etwas nach. Die Homosexualität zwischen Erwachsenen ist noch nicht sehr lange straffrei, im Moralbewusstsein großer Teile unserer Bevölkerung wird sie inzwischen schon lange toleriert.
Der kurze Sinn meiner langen Rede ist: Moral ist nicht per se auf Dauer festlegbar. deshalb ist auch der Rechtgeber ( das Staatsvolk ) verpflichtet, das Recht an die jeweiligen Moralvorstellungen anzupassen.
Und damit ich auch noch konkret werde: Ich empfinde es durchaus als rechtlich, wenn wir in Österreich und auch in Deutschland eine effizientere Asylpolitik betreiben, weiß aber nicht genau, ob es moralisch ist, was derzeit auf diesem Sektor geschieht.
Mit dem Kopf bin ich bei Strasser ( Innenminister in Ö) und mit dem Herz bei Landau ( Caritasdirektor).
Und wahrscheinlich würde ich - vor Entscheidungen gestellt - mich an Landaus Seite sehen.