• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Kunstverbot im Besonderen

sucher

New Member
Registriert
14. Februar 2003
Beiträge
157
Günther Rupp

1933 in ein Nazisystem hineingeboren, wurde bereits, meine Kindheit (als unwertes Leben) traumatisiert, dadurch verwahrlost, wurde auch meine Jugend bis zu meinem 21 Lebensjahr in ein Heim für schwererziehbare verwahrt. Danach ohne Lebensorientierung ( so, jetzt bist du für die Demokratie Erwachsen genug, schau zu wie du klar kommst.) entlassen.
Dem entsprechend hat meine Selbstfindung sehr lange gedauert, ich war bereits Dreißig, bis ich feststellte: wie ich meine Anerkennung finden möchte. Wo ich mir mit dem Bleistift, in der Jugendzuchtanstalt, Fluchten in die Phantasie geschaffen habe, es besser und schöner zuging, als in einer Verwahranstalt für auffällig gewordene Jugendliche in der Nachkriegszeit. Da hab ich mich unbewußt zu etwas geübt, dass nunmehr auch mit Ölfarben machbar wird. Damit das Oelfarbenmalen auch richtig gelingt besuche ich (die Volkshochschule) und diverse Seminare für OelMalerei. Ich bin mächtig stolz darauf, dass ich meinem autodidakten Talent und Fähigkeit auch noch Mitglied des Berufsverband-Bildender-Künstler werden darf, Wie naiv dieser Stolz ist, wird sich herausstellen, dass der Berufsverband, seinem elitär rausgehängten Künstlerschutz, nicht jedem gerecht werden will, mich zur Verteidigung Art.5 Abs.3 GG. kalt der öffentlichen Gewalt ausliefert. Topic: Den Scheiß, den du da für deine Kunstfreiheitsgarantie, gegen die Behörden und Gerichte Anzettels. Ist nicht unser Bier, und schadet nur der Geschäftsfähigkeit des BBK die Kunstfreiheitsgarantie den Kollegen und Kolleginnen sichern zu können. Also stör unsere Kreise nicht und verpiss dich dahin, wo du hergekommen bist, auf die Straße.
Gerade das will die Behörde und deutsche Gerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht,(über jedes Verhältnismäßige hinaus,) nicht zulassen. Das heißt, Die Behörden aus kommunalpolitischen Gründen keine Genehmigung für die Straßenkunst erteilen, Topic: Das Verkaufen von Bilder auf der Straße hat nichts mit der Kunstfreiheit zu tun, sei eine Gewerbeausübung, und dürfe über einen behördlichen Erlaubnisvorbehalt, jederzeit reglementiert oder auch verboten werden.
Und die demokratische Gerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht stimmt zu, und labert etwas darüber: dass die straßenrechtliche Ordnungsgewalt, innerhalb der Verfassungsordnung immer höher zu werten sei; als Art.5 Abs.3 GG. Da kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an den Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Und der Kommunal- und Landespolitiker NRW. fragt mich: Was habe ich jetzt noch mit deiner Kunstfreiheitsgarantie am HUT?
Gerichtsbeschluß ist Gerichtsbeschluss, wenn dir die Behörde keinen Hilfe zur Selbsthilfe erlauben muss, damit du deiner sozialen und wirtschaftliche Künstlernot deine Bilder auf der Straße verkaufen kannst, dann können wir die Kommunalbehörden auch nicht dazu zwingen.
Also verpiss dich und lass mich mit deiner privaten Kunstpolitik in Ruhe!
Über die Verfassungsbeschwerde und Entscheidung (-1-BVR-183-81-) erreiche Ich zwar eine Abmahnung an diese unsere Gesellschaftsordnung, aber die wird von den Macher dieser unserer Gesellschaftsordnung, nicht Anerkannt; Was willste uns da wieder für einen Scheiß erzählen, erklärt mir der Straßenverkehrsminister NRW. Der Petitionsausschuß NRW. Und die Gewerkschaft Kunst. In der Verfassungsrechtsentscheidung (-1-BVR-183-81-) wird nichts weiter erklärt, das die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss, und der Behörde das Recht zufällt, eine Straßennutzung Erlaubnis oder Genehmigungspflichtig machen zu dürfen.
Tut uns Leid Herr Rupp hier etwas anderes rauslesen zu wollen, sind sie ein Spinner.
Mit der Zeit werden es immer mehr und mehr Straßenkünstler die Anspruch darauf nehmen, an einem Kommunikationsort, wie die Fußgängerzone, Erlaubnisfreie Kunst kommunizieren zu dürfen.
1997 Muss der Senat Bundesverwaltungsgericht zugeben, dass auch Straßenkünstler, in einer Fußgängerzone, den selben gesellschaftspolitischen Freiheitsanspruch, haben, wie die Zeugen Jehovas auf die Religionsfreiheit. Auch, oder wenn dabei Bilder, oder der Wachturm verkauft, bzw. vermittelt werden. Wachturm oder selbstgemalte Bilder zu verkaufen, ist kein Gewerbe und kann deswegen nicht unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden.
30 Jahre war der Straßenkünstler Krank, jetzt darf er wieder, dem Grundgesetz sei dank!
Aber Der nächste Richterspruch, folgt sogleich: „....Ob in den 30 Jahren zuvor, die Kunstfreiheit der Straßenkünstler ebenso unter der Kunstfreiheitsgarantie beachtet werden musste, wie jetzt allgemeingültig geworden, würde es leider an „öffentlichem Feststellungsinteresse“ fehlen.
Das heißt auf Deutsch: einen Schaden ist dir durch den behördlichen und gerichtlichen Vorbehalt nicht entstanden, denn Bilder, bzw. Kunst konnte Mann, auch woanders. In Galerien oder auf dem Trödelmarkt vermitteln.
erst wenn in Zukunft, das Bilderverkaufen (vermitteln von Kunst)wieder verboten werden sollte) könne man von Gerichtswegen, mal darüber nachdenken.
Wenn ich jetzt nur erklären könnte, was ich hier eigentlich sagen wollte?
 
Werbung:
Wenn ich jetzt nur erklären könnte, was ich hier eigentlich sagen wollte? [/B][/QUOTE]


tja....das frag ich mich irgendwie auch.................................
 
an den, das frag ich mich auch!

Da frag ich mich wieder, wieso sich ein " ezzosDIARY " ein MOTTO zulegt, mit dem er angibt das er lesem könnte.
Das scheint der abgelassen Satiere aber nicht der Fall zu sein.
Die klingt mehr, wie die Wichtigtuerei eines unfähigen.
 
Re: an den, das frag ich mich auch!

Original geschrieben von sucher
Da frag ich mich wieder, wieso sich ein " ezzosDIARY " ein MOTTO zulegt, mit dem er angibt das er lesem könnte.
Das scheint der abgelassen Satiere aber nicht der Fall zu sein.
Die klingt mehr, wie die Wichtigtuerei eines unfähigen.


mein herr! leider erschließt sich mir der dunkle sinn ihres beitrages sowie ihrer replik nicht und nicht und wieder nicht.

ich ersuche höflich um nähere ausdeutung; zu meiner entschuldigung erlaube ich mir anzuführen, daß mir außer 2 jahren grundschule und einem leider nicht abgeschlossenen tanzkurs jede weitere höhere bildung verschlossen geblieben ist.

dennoch nähre ich im busen die vermutung, daß ihr beitrag äußerst lichtvolle und lehrreiche gedanken enthält, an welchselben sie uns bitte in nötigem maß teilhaben lassen wollen. hochachtungsvoll, ezzo
 
Re: Re: Kunstverbot im Besonderen

Original geschrieben von ezzosDIARY
tja....das frag ich mich irgendwie auch.................................

Also Ezzo, Dir wird doch hier auch relativ Toleranz in dieser Hinsicht entgegengebracht, glaubst Du nicht dass sich die Sinnfrage schon so mancher bei Deinen künstlerisch/provozierenden Postings gestellt hat???
 
Re: Re: Re: Kunstverbot im Besonderen

Original geschrieben von walter
Also Ezzo, Dir wird doch hier auch relativ Toleranz in dieser Hinsicht entgegengebracht, glaubst Du nicht dass sich die Sinnfrage schon so mancher bei Deinen künstlerisch/provozierenden Postings gestellt hat???

hi,walter.
na freilich stellt sich die sinnfrage bei meinen postings in ganz erheblichem maß; dies muß ja auch so sein, weil aussagen, die global und lokal hinsichtlich ihrer ontologie restlos ausgeschöpft sind, tautologien wären, die in jedem fall gleichermaßen falsch wie wahr sind.
zum anderen lade ich dich herzlich ein, zu bedenken, ob der begriff <toleranz> nicht besser durch <akzeptanz> zu ersetzen wäre?
es geht nicht darum, aussagen von wem auch immer zu <dulden>, sondern, ungeachtet der meinung, die man darüber haben kann und soll, zu ak-zep-tieren.
ich hab, was den thread von herrn sucher anlangt, nur meiner unfähigkeit ausdruck gegeben, ihn nicht verstanden zu haben, was letztlich mein gutes recht ist. die replik des herrn sucher stört mich trotz ihrer von mir als solche verstandenen ruppigkeit überhaupt nicht und ich lasse mich darüber auch nicht aus.
meine bitte war und ist, man möge mir gelegenheit verschaffen, die sinnhaftigkeit von thread und replik des herrn sucher besser und ihrer vollen schönheit und tiefe verstehen zu können......
 
antwort

So ( wehrter herr ) ezzo, da ich ihro vermnühen durchaus verstehe, es ihnen nicht besser ergangen, als mir aufgezwungen, nach der zweijährigen Grundschule auch noch den Tanzkurs ( widerwillen) zu durchhopsen,
kann ich mich durchaus dazu befleißigen, mit meiner legasthenischen Schreibweise etwas Licht ins Licht zu bringen.
Keine verarschung, bin echt Legastheniker.
Erwarte also den unvermeidlichen spontanen Rechtschreibfehler Tolleranz, keine Überheblichkeit in akzeptanz.
Also nochmal: Verfassung, ist dem Allgemeinwissen, ein unveräußerliches Grundrecht.
Allgemein sagt man auch die Freiheit hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt.
Wenn der Anfang eines anderen Freiheit, gegen die verachtete Kunstfreiheit, genau beschrieben und wissenschaftlich festgeschrieben, dann ist ein Richter der da ( auf dem Level gesellschaftspolitischer Wichtigkeit) etwas anderes behauptet. Ein Rechtsbeuger, der die Latte rechtswillkürlich höher legt, als Mann, noch drüber springen kann.
Nenn ich das zum (replik) unterlaufen von verfassungsgarantierten Freiheitsrechten. Oder auch Volkssport unserer Volksvertreter, denn wenn Politiker und Medien, Unrecht Unbeachtet lassen, bestenfalls dafür zustimmen ( darf man gegen Straßenkunst machen!) dann gibt es entweder zweierlei Kunst, eine die man mit Händen und Füßen gegen die öffendliche Gewalt verteidigen, muss. oder aber einem Straßenkünstler nach gusto wegnehmen darf. Unsicherheit im Selbstverständnis unser aller Grundrechte.

So dero verstehn, ich meinen Elfenbeinturm verlassen habe, mag es wohl sein, dass er wie ich, auch mit nur zwei Jahre Grundschule, etwas Gemeinschaftskunde denken kann. Den Tanzkurs wird er schon noch nachholen können.

Wit feinster und noch möglichen ruppigkeit
Sage ich Schau!
 
Ezzo und Co.

"We shall overcome, we shall overcohohommme..." Der an mulitpler Persönlichkeit Leidende zu sich selbst...
:p

GG
 
Kunst

@sucher


Wenn Alzi in Fußgängerzonen öffentlich Kühlschränke zusammenbaut und bei dieser Gelegenheit auch verkauft, dann ist dies kein Gewerbe, sondern Kunst!
Das weiß jeder, der schon einmal einen Kühlschrank zusammengebaut hat.
Aktionskunst!



Wenn sich meine schöne Schwester zurechtmacht und dann, wie die Zeugen Jehovas, in der Fußgängerzone steht, dann sind die dabei angebahnten Geschäfte kein Gewerbe, sondern Kunst.

Ja, oder es fällt unter die Ausübung der Religionsfreiheit.

Meine schöne Schwester steht nämlich in der langen Tradition der sumerischen, ägyptischen und römischen Tempelhuren.

Es lebe die Religionsfreiheit!
 
Werbung:
denken

dieser Thread ist dem Motto: "Denken" schon einiges Wert.

Leute verarschen Ein verhängnisvoller Irrtum: gerade "einfache" Menschen, deren es übrigens auch einige im höheren Management des Denkens gibt, sind gewöhnlich sensibler und verletzlicher als die, die gebildet und geübt sind, sich flink zu artikulieren und aus ihrer Zunge eine Klinge machen können. Hin und wieder billigt man Autoren und Künstlern eine höhere Sensibilität zu als "gewöhnlichen" Menschen. Ich wehre mich dagegen: Die Sensibilität eines Forumkasper oder eines forumsidioden sollten den gleichen Wert haben wie die eines jeden anderen Dummkopf auch, der gerade noch die Sensibilität erreicht seiner Hure und oder einer Kühlschrankperformens Ausdruck zu verleihen.
 
Zurück
Oben