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Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

Wie wäre es umgekehrt, wenn du dem Beamten 14€ gibst und er keinerlei Anstalten macht, dir 10ct herauszugeben?
 
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AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen, Muzmuz. Es gibt immer eine Toleranzgrenze, die allein durch das verwendete Messverfahren bestimmt wird. 1000g sind 1000g - in der Theorie. In der Praxis kann das Gewicht aber nur mit einer endlichen Genauigkeit bestimmt werden. Jede Waage hat eine Klasse, deren Grenzen bei der Kalibrierung im gesamten Messbereich nicht überschritten werden dürfen. Wäre sie auf 1% festgelegt und die Auflösung 1g, so dürfte erst ab 1011g die Annahme verweigert werden. Würde die Toleranz nicht einbezogen, so wäre sie allein den Interessen des Betreibers dienlich und zum Nachteil der Kunden. In Deutschland wird daher immer eine Toleranz einbezogen. Obwohl Autotachometer einseitig tolerierend ausgelegt werden müssen (sie dürfen nur vorgehen), kriegst du immer mindestens 3 kmh gutgeschrieben, was bei Tempo 30 satte 10% sind, der verwendeten Messtechnik wegen. Natürlich können Staaten das auch anders handhaben. Wenn ein Carabinieri per Peilung durch seine Ray Ban dir 65 kmh attestiert, dann machst du nichts dagegen. Noch ist es bei uns nicht soweit.
 
AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

Ja, nur ist das Wägen keine Radarmessung und der Wägevorgang hat kein Verwaltungsstrafverfahren im Anhang.
Es ist vielmehr so wie beim Tanken. An Zapfsäulen gibt es oft eine kleinere Zweitanzeige, und was die zeigt, das gilt. Auch wenn Volumenmessungen verschiedene Ungenauigkeiten aufweisen, das alles wird vorher eingerechnet. Was die geprüfte Anzeige sodann zeigt, das gilt. Eventuell sind etwaige Ungenauigkeiten an der Waage schon vor der Anzeige berücksichtigt (z.b. Tara = -5 g) oder Ähnliches. Verbindliches wird wohl in den AGBs der Versandstelle zu finden sein.
Wie Waagen beim Fleischhauer geprüft sein müssen, wird es wohl auch bei dieser Waage sein. Wenn das der Fall ist, dann gilt der angezeigte Wert. Falls noch etwas abzuziehen oder einzurechnen ist, dann wird das auch wohl so gemacht. Der Vorgang ist mit Sicherheit irgendwo genauestens beschrieben. Ist ja nicht so, dass Postämter bürokratiefreie Zonen wären.
Bei Briefwaagen ist es keine Schwierigkeit, einige Kilogramm auf Gramm genau zu wägen. Sodann kann ich davon ausgehen, dass bei angezeigten 1004 g die 'wahre' Masse tatsächlich über 1000 g liegt.

lg,
Muzmuz
 
AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

Nebenbei gefragt: weiß hier jemand, was in Deutschland die Herstellung einer 3-Cent-Briefmarke pro Stück kostet?
 
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