AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?
Ja, nur ist das Wägen keine Radarmessung und der Wägevorgang hat kein Verwaltungsstrafverfahren im Anhang.
Es ist vielmehr so wie beim Tanken. An Zapfsäulen gibt es oft eine kleinere Zweitanzeige, und was die zeigt, das gilt. Auch wenn Volumenmessungen verschiedene Ungenauigkeiten aufweisen, das alles wird vorher eingerechnet. Was die geprüfte Anzeige sodann zeigt, das gilt. Eventuell sind etwaige Ungenauigkeiten an der Waage schon vor der Anzeige berücksichtigt (z.b. Tara = -5 g) oder Ähnliches. Verbindliches wird wohl in den AGBs der Versandstelle zu finden sein.
Wie Waagen beim Fleischhauer geprüft sein müssen, wird es wohl auch bei dieser Waage sein. Wenn das der Fall ist, dann gilt der angezeigte Wert. Falls noch etwas abzuziehen oder einzurechnen ist, dann wird das auch wohl so gemacht. Der Vorgang ist mit Sicherheit irgendwo genauestens beschrieben. Ist ja nicht so, dass Postämter bürokratiefreie Zonen wären.
Bei Briefwaagen ist es keine Schwierigkeit, einige Kilogramm auf Gramm genau zu wägen. Sodann kann ich davon ausgehen, dass bei angezeigten 1004 g die 'wahre' Masse tatsächlich über 1000 g liegt.
lg,
Muzmuz