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Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

scriberius

Well-Known Member
Registriert
2. Juli 2011
Beiträge
4.342
Es geht um die Gewichtstoleranz bei Postsendungen. Meine Frau hat ein kleines Päckchen für ihre Schwester in USA gepackt und ich sollte es fertig machen. Es wog 1200g und hätte so entweder 13,90 als Päckchen oder 14,00€ als Brief gekostet. No sagte ich und entnahm ein paar Süßwaren, bis meine Digitalwaage 998g anzeigte, was 7,00€ kostet. Dann stand meine Frau 20 Minuten am Postschalter, um zu hören, es koste 13,90 bzw. 14€ als Brief. Auf Nachfrage erfuhr sie, dass die Dienstwaage 1005g anzeigte. 5g das sind 0,5% abs. und damit bewegen wir uns im Bereich der Messtoleranz (auf die Waage bezogen sind das ca. 0,01%!) und somit ist dies absolut nicht als Übergewicht ansehbar. Der Versuch, darüber etwas zu finden, war nicht erfolgreich. Es geht eigentlich wieder einmal um das Prinzip. Künftig werde ich natürlich mehr Luft nach oben lassen, das ist klar. Weiß jemand von euch etwas genaueres zum Thema?
 
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AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

tja - lieber scriberius,
recht hin oder her: bei jeder dienstleistung ist man schon auch auf den goodwill des dienstleisters angewiesen.
das ist mEn die "menschliche" komponente an allem.

schade, dass sie bei euch so kleinlich sind. ich könnt mir vorstellen, dass es manchmal auch anders geht, wenn grad ein "netter" mensch - oder eine nette menschin am schalter ist.

wie genau es rechtlich ausschaut, weiß ich nicht. da könnt´s auch so sein, dass "wiegt, was pickt".
 
AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

Es geht um die Gewichtstoleranz bei Postsendungen. Meine Frau hat ein kleines Päckchen für ihre Schwester in USA gepackt und ich sollte es fertig machen. Es wog 1200g und hätte so entweder 13,90 als Päckchen oder 14,00€ als Brief gekostet. No sagte ich und entnahm ein paar Süßwaren, bis meine Digitalwaage 998g anzeigte, was 7,00€ kostet. Dann stand meine Frau 20 Minuten am Postschalter, um zu hören, es koste 13,90 bzw. 14€ als Brief. Auf Nachfrage erfuhr sie, dass die Dienstwaage 1005g anzeigte. 5g das sind 0,5% abs. und damit bewegen wir uns im Bereich der Messtoleranz (auf die Waage bezogen sind das ca. 0,01%!) und somit ist dies absolut nicht als Übergewicht ansehbar. Der Versuch, darüber etwas zu finden, war nicht erfolgreich. Es geht eigentlich wieder einmal um das Prinzip. Künftig werde ich natürlich mehr Luft nach oben lassen, das ist klar. Weiß jemand von euch etwas genaueres zum Thema?

Aus Sicherheitsgründen Beiplatten bleizulegen kann ganz schöne Löcher ins Portemonnaie reißen...
 
AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

niemand weiß es genau, auch die Frau Post nicht. Nachdem ich 8g entnommen habe, hat es geklappt, denn die Waage zeigte nun 996g an. Worauf ich eigentlich hinaus will: Es kann nicht sein, dass bei einem angezeigten Gewicht von 1001g behauptet wird, die Sendung wäre zu schwer. Es muss eine Toleranzgrenze geben. Alles andere ist Unsinn.
 
AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

niemand weiß es genau, auch die Frau Post nicht. Nachdem ich 8g entnommen habe, hat es geklappt, denn die Waage zeigte nun 996g an. Worauf ich eigentlich hinaus will: Es kann nicht sein, dass bei einem angezeigten Gewicht von 1001g behauptet wird, die Sendung wäre zu schwer. Es muss eine Toleranzgrenze geben. Alles andere ist Unsinn.

Du weißt doch wie das ist, wenn eine Grenze (Grenzwert) übertreten wird.
 
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AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?

niemand weiß es genau, auch die Frau Post nicht. Nachdem ich 8g entnommen habe, hat es geklappt, denn die Waage zeigte nun 996g an. Worauf ich eigentlich hinaus will: Es kann nicht sein, dass bei einem angezeigten Gewicht von 1001g behauptet wird, die Sendung wäre zu schwer. Es muss eine Toleranzgrenze geben. Alles andere ist Unsinn.

Hallo,

eine Toleranzgrenze würde das Problem lediglich verlagern, nicht beseitigen.
Wären beispielsweise 10 g 'Übergewicht' tolerabel, hätten wir das selbe Problem, wenn ein Päckchen nun 1011 g hat.
Sind maximal 1000 g erlaubt, sind 1001 g eben zu viel, da gibt es nichts zu rütteln. Ich halte es natürlich auch für kleinlich, wegen der paar Gramm den höheren Tarif zu verlangen, weil hier davon auszugehen ist dass versucht wurde, die 1000 g nicht zu überschreiten und die geringfügige Überschreitung unabsichtlich 'passiert' ist. Bei 1100 g könnte man das natürlich nicht mehr sagen - dann war entweder Absicht oder Gleichgültigkeit dabei.
Die Person am Schalter hat aber letztendlich 'recht'. 1001 g oder mehr sind zu viel und basta.

Ähnliches gilt ja auch beim Alkotest. 0.49 Promille sind ok, 0.50 sind zu viel - eventuelle Toleranzen sind im Vorfeld einberechnet. Wenn das Gerät 0.50 (oder mehr) anzeigt, war es das - kein Raum mehr für Kulanzen.
Natürlich ist es lästig, wenn man Anderes gewohnt ist. So geht es manchem österreichischen Autofahrer in der Schweiz. Hier (Österreich) ist es zwar gesetzlich vorgesehen, aber dennoch sehr unüblich, bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h belangt zu werden. In der Schweiz kann man aber mit 51 km/h bei erlaubten 50 schon zur Kasse gebeten werden.
Einem Kollege, der im Stadtgebiet mit 52 km/h gerast ist, wurde auf seinen Hinweis nach Kleinlichkeit entgegnet: "Hätten wir gewollt, dass sie 52 fahren, würden wir 52 aufs Täfli geschrieben haben und nicht 50."

Das 'Problem' ist letztendlich das, dass wir mit Kulanz 'verwöhnt' sind. Zumeist sind wir Kunden und der Geschäftspartner ist daran interessiert, uns zufrieden zu stellen - auch oft mit Kulanz. Anspruch darauf gibt es aber per Definition nicht (sonst wäre das Entgegenkommen nämlich Pflicht und keine Kulanz).

lg,
Muzmuz
 
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