AW: Korinthenkackerei oder rechtlich einwandfrei?
niemand weiß es genau, auch die Frau Post nicht. Nachdem ich 8g entnommen habe, hat es geklappt, denn die Waage zeigte nun 996g an. Worauf ich eigentlich hinaus will: Es kann nicht sein, dass bei einem angezeigten Gewicht von 1001g behauptet wird, die Sendung wäre zu schwer. Es muss eine Toleranzgrenze geben. Alles andere ist Unsinn.
Hallo,
eine Toleranzgrenze würde das Problem lediglich verlagern, nicht beseitigen.
Wären beispielsweise 10 g 'Übergewicht' tolerabel, hätten wir das selbe Problem, wenn ein Päckchen nun 1011 g hat.
Sind maximal 1000 g erlaubt, sind 1001 g eben zu viel, da gibt es nichts zu rütteln. Ich halte es natürlich auch für kleinlich, wegen der paar Gramm den höheren Tarif zu verlangen, weil hier davon auszugehen ist dass versucht wurde, die 1000 g nicht zu überschreiten und die geringfügige Überschreitung unabsichtlich 'passiert' ist. Bei 1100 g könnte man das natürlich nicht mehr sagen - dann war entweder Absicht oder Gleichgültigkeit dabei.
Die Person am Schalter hat aber letztendlich 'recht'. 1001 g oder mehr sind zu viel und basta.
Ähnliches gilt ja auch beim Alkotest. 0.49 Promille sind ok, 0.50 sind zu viel - eventuelle Toleranzen sind im Vorfeld einberechnet. Wenn das Gerät 0.50 (oder mehr) anzeigt, war es das - kein Raum mehr für Kulanzen.
Natürlich ist es lästig, wenn man Anderes gewohnt ist. So geht es manchem österreichischen Autofahrer in der Schweiz. Hier (Österreich) ist es zwar gesetzlich vorgesehen, aber dennoch sehr unüblich, bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h belangt zu werden. In der Schweiz kann man aber mit 51 km/h bei erlaubten 50 schon zur Kasse gebeten werden.
Einem Kollege, der im Stadtgebiet mit 52 km/h gerast ist, wurde auf seinen Hinweis nach Kleinlichkeit entgegnet: "Hätten wir gewollt, dass sie 52 fahren, würden wir 52 aufs Täfli geschrieben haben und nicht 50."
Das 'Problem' ist letztendlich das, dass wir mit Kulanz 'verwöhnt' sind. Zumeist sind wir Kunden und der Geschäftspartner ist daran interessiert, uns zufrieden zu stellen - auch oft mit Kulanz. Anspruch darauf gibt es aber per Definition nicht (sonst wäre das Entgegenkommen nämlich Pflicht und keine Kulanz).
lg,
Muzmuz