im Zweifelsfall für den Angeklagten
Das Einzige, was ich von ihm weiß, daß er aus einer reichen Saudi-Familie kam, daß er Dialysepatient war und daß er wahrscheinlich nicht mehr lebt.
Und wenn es stimmt, daß er Menschen getötet hat, oder töten hat lassen, dann sympatisiere ich auch nicht mit seinen Methoden.
Ich bin an Fakten sehr interessiert und verschließe mich auch Spekulationen nicht, solange man das eine vom anderen zu unterscheiden weiß.
Es mag Dir vielleicht seltsam vorkommen, aber ich gehe von der Unschuldsvermutung aus: Ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld gerichtlich in letzter Instanz erwiesen ist.
Dieser Grundsatz gilt seit Jahrtausenden in allen mir bekannten Kulturen. Wenn Du hier aber den Bürger unter Generalverdacht stellen willst (jeder gilt so lange als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat), dann viel Vergnügen.
Für mich gilt jedoch weiterhin die Unschuldsvermutung (wie schon bei den alten Römern und den alten Germanen): in dubio pro reo!
Ich kenne ihn nicht, daher kann er mir auch nicht sympathisch sein.Gisbert:
Sag mal, ist der Osama dir eigentlich SYMPATHISCH?
Das Einzige, was ich von ihm weiß, daß er aus einer reichen Saudi-Familie kam, daß er Dialysepatient war und daß er wahrscheinlich nicht mehr lebt.
Und wenn es stimmt, daß er Menschen getötet hat, oder töten hat lassen, dann sympatisiere ich auch nicht mit seinen Methoden.
Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann kläre mich auf, Gisbert.Und mit was für einer PARTEILCHKEIT du die Realitäten verzerrst, vertuschst...
Ich bin an Fakten sehr interessiert und verschließe mich auch Spekulationen nicht, solange man das eine vom anderen zu unterscheiden weiß.
Es mag Dir vielleicht seltsam vorkommen, aber ich gehe von der Unschuldsvermutung aus: Ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld gerichtlich in letzter Instanz erwiesen ist.
Dieser Grundsatz gilt seit Jahrtausenden in allen mir bekannten Kulturen. Wenn Du hier aber den Bürger unter Generalverdacht stellen willst (jeder gilt so lange als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat), dann viel Vergnügen.
Für mich gilt jedoch weiterhin die Unschuldsvermutung (wie schon bei den alten Römern und den alten Germanen): in dubio pro reo!