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Inzest

Soll der § der Inzest mit Strafe bedroht beibehalten werden?

  • Ja

    Stimmen: 11 36,7%
  • Nein

    Stimmen: 15 50,0%
  • Er sollte verschärft werden

    Stimmen: 4 13,3%

  • Umfrageteilnehmer
    30
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AW: Inzest

inzest ist doch - soweit ich informiert bin - nur unter direkten verwandten (kinder/eltern und geschwistern) verboten, aus dem grund weil es zu biologischen bzw. genetischen schäden kommen kann, unter cousins und cousinen ist es wiederum erlaubt, weil da die wahrscheinlichkeit von genetischen schäden um ein vielfaches geringer ist. wenn stiefgeschwister heiraten, ist das doch aus dem selben grund auch nicht verboten, weil sie nicht blutsverwandt sind, selbst wenn sie miteinander aufgewachsen sind. ich würde ne bestrafung als weg wählen, wenn es mit einer guten aufklärung nicht funktioniert. die schauts in der praxis aus, wird das tatsächlich bestaft oder gibts erstmal beratungsstellen, die ein pärchen dieser art aufklären?
 
AW: Inzest

In Gesetzbüchern befinden sich Gesetze, die sehr altmodisch wirken. Der §173 StGB www.dejure.org/gesetze/StGB/173.html stellt den Beischlaf unter leiblichen Verwandten unter Strafe. Ist eine gesetzliche Regelung bezüglich des Inzests noch zeitgemäß?

Eine mehr als seltsame Frage !

Karl II von Spanien
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Schwestern aus Sri Lanka
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Brüder aus Südafrika
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AW: Inzest

inzest ist doch - soweit ich informiert bin - nur unter direkten verwandten (kinder/eltern und geschwistern) verboten, aus dem grund weil es zu biologischen bzw. genetischen schäden kommen kann, unter cousins und cousinen ist es wiederum erlaubt, weil da die wahrscheinlichkeit von genetischen schäden um ein vielfaches geringer ist. ich würde ne bestrafung als weg wählen, wenn es mit einer guten aufklärung nicht funktioniert.
wie schauts in der praxis aus, wird das tatsächlich bestaft oder gibts erstmal beratungsstellen, die ein pärchen dieser art aufklären?

Er ist verboten, aber ohne Grund. Und das hat durchaus einen Grund: Wenn man die Fortpflanzung wegen der zu erwartenden Schäden auf den Nachwuchs verböte, müßte man konsequenterweise auch anderen Menschen die Fortpflanzung verbieten, wenn eine "Schädigung" des Nachwuchses zu erwarten ist. Und das ist politisch nicht so gewollt.

Aber man kann ja heute Fortpflanzung von Sex trennen. (Bestraft wird seltsamerweise der Beischlaf und nicht die Fortpflanzung) Man könnte ja Sex erlauben, wenn sichergestellt ist, dass kein Nachwuchs gezeugt wird.
 
AW: Inzest

In Gesetzbüchern befinden sich Gesetze, die sehr altmodisch wirken. Der §173 StGB www.dejure.org/gesetze/StGB/173.html stellt den Beischlaf unter leiblichen Verwandten unter Strafe. Ist eine gesetzliche Regelung bezüglich des Inzests noch zeitgemäß?
Ist hier nicht erst einmal das Forum vertauscht worden?
Was hat eine Straftat und die Androhung von Strafen mit Liebe zu tun?
Mit Gefühlen schon eher sehr viel und mit Sexualität und Macht ebenfalls. Aber mit Liebe?
Warum wurde eine solche private Angelegenheit unter Strafe gestellt?
Wem nützt eine solche Strafe?
Ich denke allen Straftatenverfolgern. Ich halte mehr von Prävention und lege Wert darauf so etwas gar nicht erst zustande kommen zu lassen. Es ist also mal wieder alles einer Frage der Liebe zu sich selbst und zu seinem Nächsten.
Wenn da eben Respekt vor dem anderen besteht, geschieht nichts verbotenes. Wenn allerdings ein Mangel besteht und eben Besitzdenken, wird einer durch den anderen missbraucht. Wenn es also ältere Kinder sind die sich an ihren jüngeren Geschwistern schadlos halten. Besteht hier eine enorme geistige wie emotionale Verwirrung, die nicht durch Strafe und solche Androhungen behoben werden kann. Aber behoben werden muss, wenn wir wieder eine gesunde und friedliebende Gesellschaft werden wollen.
:schaukel:
rg​
 
AW: Inzest

Gibt es denn eine gesetzliche Regelung der Bestrafung, wenn beide (der Einfachheit halber volljährige) sogenannte Blutschänder unfruchtbar sind? Oder spielt das gar keine Rolle?

Es ist von geschlechtlichem Verkehr die Rede, nicht von Fummeln oder so. Das muß ja bedeuten, daß Posex erlaubt ist?


 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Inzest


1) Gibt es denn eine gesetzliche Regelung der Bestrafung, wenn beide (der Einfachheit halber volljährige) sogenannte Blutschänder unfruchtbar sind? Oder spielt das gar keine Rolle?

2) Es ist von geschlechtlichem Verkehr die Rede, nicht von Fummeln oder so. Das muß ja bedeuten, daß Posex erlaubt ist?



1) Nein, das spielt keine Rolle. Bestraft wird der Beischlaf.

2) Nach wikipedia: "Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtssprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof" müßte eigentlich Posex (und Oralsex) erlaubt sein.
de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr
 
AW: Inzest

Ich hoffe,dass bald auch ein Thread über alle möglichen und unmöglichen Sexualpraktiken eröffnet wird...ich hole schon mal ne Tüte Chips...
 
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