cannonier
Well-Known Member
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Amiga ... beste Grafik damals, und vor allem beste Musik:
Turrican II
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Der Sexualaufklärer Dr. Sommer ist tot
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Sollte man bei deren Strafzumessung ebenfalls anrechnen, dass sie neben dem Schaden auch etwas Gutes bewirken ?
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Ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Wäre allerdingsinteressant, wenn wir das Strafmaß beurteilen wollen. Soweit ich gesehen habe ist es selten so, dass ein Hacker durch Selbstlosigkeit motiviert ist. In der Regel geht es um den Thrill etwas Verbotenes zu tun - was besonders leicht fällt, da man großen Schaden anrichten kann, während man nicht einmal das Zimmer verlassen muss. Dadurch, dass man sich in Anonymität währt, ist nicht einmal besonderer Mut gefragt. Das Ziel ist meist, die Integrität eines Systems zu stören oder gar zu zerstören. Falls damit zusätzlich Angst oder Unwohlsein ausgelöst werden soll, geht es sogar in Richtung Terrorismus. Somit ist die kriminelle Energie des Tatausführenden schon einmal enorm.
Dass Sicherheitslücken aufgedeckt werden kann ich so nur schwerlich dem Hacker positiv auslegen. Jeglicher Angriff hat das Potential, Sicherheitslücken aufzudecken. Das Gilt genau so bei Bankräubern, Mördern, Vergewaltigern, etc... . Sollte man bei deren Strafzumessung ebenfalls anrechnen, dass sie neben dem Schaden auch etwas Gutes bewirken ?
lg,
Muzmuz