Aktivdenker
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- Registriert
- 19. Oktober 2008
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AW: Hanf
Afroman I Got Hight
Axl
PS: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Menschenrecht und wird auch durch die Verfassung der BRD, also das Grundgesetz Art. 2 garantiert. Und selbst der Nachtrag, dass nur durch die Gesetze der Ordnung und der Sitten diese Freiheit der Persönlichkeit einzuschränken sei, kann die Tatsachen nicht beiseite kehren. Es wird weder die Ordnung noch die Sitten der Menschen behindern, denn es ist eher das Gegenteil der Fall, dass Ordnung und Sitten durch die Legalisierung oder Teillegalisierung gefestigt werden. Beim Konsum von Hanf kommt es sehr selten, sozusagen fast NIE zu Gewalt oder kriegerischen Auseinandersetzungen. Und ich finde es verstößt gegen die guten Sitten, also unsere ethisch-moralischen Grundsätze, dem Menschen zu entmündigen und eine natürliche Heil- und Nutzpflanze zu verbieten. Wie Richter Müller feststellte, ist der Vorbot verfassungswidrig.
Axl
Afroman I Got Hight
Axl
PS: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Menschenrecht und wird auch durch die Verfassung der BRD, also das Grundgesetz Art. 2 garantiert. Und selbst der Nachtrag, dass nur durch die Gesetze der Ordnung und der Sitten diese Freiheit der Persönlichkeit einzuschränken sei, kann die Tatsachen nicht beiseite kehren. Es wird weder die Ordnung noch die Sitten der Menschen behindern, denn es ist eher das Gegenteil der Fall, dass Ordnung und Sitten durch die Legalisierung oder Teillegalisierung gefestigt werden. Beim Konsum von Hanf kommt es sehr selten, sozusagen fast NIE zu Gewalt oder kriegerischen Auseinandersetzungen. Und ich finde es verstößt gegen die guten Sitten, also unsere ethisch-moralischen Grundsätze, dem Menschen zu entmündigen und eine natürliche Heil- und Nutzpflanze zu verbieten. Wie Richter Müller feststellte, ist der Vorbot verfassungswidrig.
Axl