Eulenspiegel
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Als Beispiel nehme ich mal die BRD.
GG Auszug:
V.
Der Bundespräsident
Art 54
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Siehe:
http://koelschakademie.finbot.com/l...rlag=&kategorie=&seite=940&erw=&suchen=suchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesversammlung_(Deutschland)
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Was heißt das?
Zu Absatz (1)
Ist noch nicht in Kraft getreten.
Entweder bin ich blind oder ich kann weder etwas demokratisches noch soziales finden.
Zu Absatz (2) Satz 1
Da der Begriff Volk nicht mehr definiert ist könnte damit nur die Hautevolee gemeint sein?
Es gibt keine Völker mehr, es gibt nur noch multikulturelle Gesellschaften.
Erkenntnis: GG und Verfassungen sind nationalistischen Ursprungs.
Die - Multikulturellen Gesellschaften - sind heilig gesprochen, das gilt aber nicht für das Volk. Was es noch gibt sind Staatsbürger und eine, wenn auch immer zweifelhafter werdende Staatsbürgerschaft, in Angesicht doppelter Staatsbürgerschaften und staatsbürgerlicher Diskriminierung Jeder lieber los werden würde. Wer deutscher Staatsbürger wird bekommt ein Gefühl der Sippenschuld an deutschen Verbrechen im II.WK und 3. Reich vermittelt. Doch gab wes diese Verbrechen nur im 3. Reich? Ist es nicht vielmehr wichtiger weltweit derartige Verbrechen zu ächten?
Zu Absatz (2) Satz 2
Leider gibt es nur eine Abwahlmöglichkeiten, aber nicht vollständig,
denn das Abwahlrecht gilt nur für die vermeintlich schlechtere Seite.
Woher sollen die das jedoch wissen?
Denn schließlich gibt es ja das Wahllügenrecht!
Durch die Gewaltenteilung ist das Volk entmachtet, denn maßgeblich ist nur die vollziehende Gewalt, sie ist gemäß GG an nichts gebunden, denn alles ist an sie gebunden! Siehe Absatz (3)
Zu Absatz (3)
Alles wird durch das Komma nach Ordnung entschieden. Wäre nach dem Wort Ordnung ein Punkt so wäre der Sachverhalt ein anderer, aber so ist es eine Aufzählung!!!V!!!
Zumindest kann man sich bei diesem Absatz aussuchen wie man es verstehen will, denn eine eindeutige formulierung hat man ja seinerzeit wohl auch bewußt nicht gewollt. Die geschichtlichen Umstände belegen jedoch das es nicht anders als von mir ausgelegt damals auch gemeint gewesen ist. Die vollziehende Gewalt bezieht sich letztendlich auf die Alliierten. Darum gibt es im GG auch Verbote für Änderungen genau an diesen Punkten.
Siehe Artikel 79 GG:
Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze
berührt werden, ist unzulässig.
Artikerl 79 und 23(1) [letzte Zeile] bestätigen meine Annahmen.
Siehe:
http://books.google.de/books?id=kLz...AEwAQ#v=onepage&q=Änderungsverbote GG&f=false
Hinweis: Dort wird zu Artikel 146 von Einheit gesprochen, das Wort Freiheit fehlt noch; warum wohl, wenn wir diese schon hätten?
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zu Absatz (4)
Hier wäre zu klären wer mit dem Begriff alle Deutschen gemeint ist. Geht man allerdings von 1949 aus so ist klar, das damit nur die volksdeutschen (abstammungsmäßig - genetisch) gemeint sind.
GG Auszug:
V.
Der Bundespräsident
Art 54
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Hat schon mal einer von euch den Jeder gewählt?
Wer von euch kennt ihn?
Wer wählt den Bundespräsidenten und wer darf ihn abwählen?
Die Sache ist ganz einfach:
Die Hautevolee hat das Wahlrecht und eine Auswahl von Volksvertretern das Abwahlrecht.
Wer von euch kennt ihn?
Wer wählt den Bundespräsidenten und wer darf ihn abwählen?
Die Sache ist ganz einfach:
Die Hautevolee hat das Wahlrecht und eine Auswahl von Volksvertretern das Abwahlrecht.
Siehe:
http://koelschakademie.finbot.com/l...rlag=&kategorie=&seite=940&erw=&suchen=suchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesversammlung_(Deutschland)
Nur eine Monarchie kann uns vor den erlebten Debakeln bewahren,
das gilt besonders für die Bundespräsidentenwahl,
wie man aus jetzigen Erfahrungen ersehen kann.
Der sollte weder durch das Volk noch durch Politiker gewählt werden.
Die Erfahrung lehrt:
Die Wahl durchs Volk hat einmal den Steigbügelhalter Hitlers ins Amt befördert - Hindenburg.
Ob so etwas allerdings nach den geschichtlichen Erfahrungen wieder geschehen kann, wage ich stark zu bezweifeln.
Allerdings sind Volksentscheide nicht ungefährlich wenn ich mir in Abwandlung des Grundgedanken politische Umfrageergebnisse anschaue. Was wohl auch seine Ursache in der üblichen mangelhaften Information hat.
Das Ernennungsrecht des Bundespräsidenten sollte einzig und allein der Hautvolee zustehen.
Was fehlt sind Ehre und die Pistole im Schreibtisch.
Vor allem aber das man geht ehe man sie benutzen müßte!
das gilt besonders für die Bundespräsidentenwahl,
wie man aus jetzigen Erfahrungen ersehen kann.
Der sollte weder durch das Volk noch durch Politiker gewählt werden.
Die Erfahrung lehrt:
Die Wahl durchs Volk hat einmal den Steigbügelhalter Hitlers ins Amt befördert - Hindenburg.
Ob so etwas allerdings nach den geschichtlichen Erfahrungen wieder geschehen kann, wage ich stark zu bezweifeln.
Allerdings sind Volksentscheide nicht ungefährlich wenn ich mir in Abwandlung des Grundgedanken politische Umfrageergebnisse anschaue. Was wohl auch seine Ursache in der üblichen mangelhaften Information hat.
Das Ernennungsrecht des Bundespräsidenten sollte einzig und allein der Hautvolee zustehen.
Was fehlt sind Ehre und die Pistole im Schreibtisch.
Vor allem aber das man geht ehe man sie benutzen müßte!
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Was heißt das?
Zu Absatz (1)
Ist noch nicht in Kraft getreten.
Entweder bin ich blind oder ich kann weder etwas demokratisches noch soziales finden.
Zu Absatz (2) Satz 1
Da der Begriff Volk nicht mehr definiert ist könnte damit nur die Hautevolee gemeint sein?
Es gibt keine Völker mehr, es gibt nur noch multikulturelle Gesellschaften.
Erkenntnis: GG und Verfassungen sind nationalistischen Ursprungs.
Die - Multikulturellen Gesellschaften - sind heilig gesprochen, das gilt aber nicht für das Volk. Was es noch gibt sind Staatsbürger und eine, wenn auch immer zweifelhafter werdende Staatsbürgerschaft, in Angesicht doppelter Staatsbürgerschaften und staatsbürgerlicher Diskriminierung Jeder lieber los werden würde. Wer deutscher Staatsbürger wird bekommt ein Gefühl der Sippenschuld an deutschen Verbrechen im II.WK und 3. Reich vermittelt. Doch gab wes diese Verbrechen nur im 3. Reich? Ist es nicht vielmehr wichtiger weltweit derartige Verbrechen zu ächten?
Zu Absatz (2) Satz 2
Leider gibt es nur eine Abwahlmöglichkeiten, aber nicht vollständig,
denn das Abwahlrecht gilt nur für die vermeintlich schlechtere Seite.
Woher sollen die das jedoch wissen?
Denn schließlich gibt es ja das Wahllügenrecht!
Durch die Gewaltenteilung ist das Volk entmachtet, denn maßgeblich ist nur die vollziehende Gewalt, sie ist gemäß GG an nichts gebunden, denn alles ist an sie gebunden! Siehe Absatz (3)
Zu Absatz (3)
Alles wird durch das Komma nach Ordnung entschieden. Wäre nach dem Wort Ordnung ein Punkt so wäre der Sachverhalt ein anderer, aber so ist es eine Aufzählung!!!V!!!
Zumindest kann man sich bei diesem Absatz aussuchen wie man es verstehen will, denn eine eindeutige formulierung hat man ja seinerzeit wohl auch bewußt nicht gewollt. Die geschichtlichen Umstände belegen jedoch das es nicht anders als von mir ausgelegt damals auch gemeint gewesen ist. Die vollziehende Gewalt bezieht sich letztendlich auf die Alliierten. Darum gibt es im GG auch Verbote für Änderungen genau an diesen Punkten.
Siehe Artikel 79 GG:
Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze
berührt werden, ist unzulässig.
Artikerl 79 und 23(1) [letzte Zeile] bestätigen meine Annahmen.
Siehe:
http://books.google.de/books?id=kLz...AEwAQ#v=onepage&q=Änderungsverbote GG&f=false
Hinweis: Dort wird zu Artikel 146 von Einheit gesprochen, das Wort Freiheit fehlt noch; warum wohl, wenn wir diese schon hätten?
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zu Absatz (4)
Hier wäre zu klären wer mit dem Begriff alle Deutschen gemeint ist. Geht man allerdings von 1949 aus so ist klar, das damit nur die volksdeutschen (abstammungsmäßig - genetisch) gemeint sind.
Nun zu den Allgemeinen Wahlen:
Vielleicht läßt sich das Problem ja mit 2 Wahlrechten lösen.
Die Hautevolee bekommt das Auswahlrecht und der Pöbel das Abwahlrecht.
Die Aus-, und Abwahlen finden alle 4 Jahre für den Bundestag und alle 5 Jahre in den Ländern statt.
aber nicht vollständig,
denn das Abwahlrecht gilt nur gegen die vermeintlich schlechtere Seite.
Woher sollen die Wähler das jedoch wissen?
Es gibt ja noch das Wahllügenrecht!
Also wenn ich mir das so genau ansehe frage ich mich:
"Haben wir denn das nicht schon?"
Die Politik bleibt immer die gleiche; aber wer merkt das schon?
Vielleicht läßt sich das Problem ja mit 2 Wahlrechten lösen.
Die Hautevolee bekommt das Auswahlrecht und der Pöbel das Abwahlrecht.
Die Aus-, und Abwahlen finden alle 4 Jahre für den Bundestag und alle 5 Jahre in den Ländern statt.
aber nicht vollständig,
denn das Abwahlrecht gilt nur gegen die vermeintlich schlechtere Seite.
Woher sollen die Wähler das jedoch wissen?
Es gibt ja noch das Wahllügenrecht!
Also wenn ich mir das so genau ansehe frage ich mich:
"Haben wir denn das nicht schon?"
Die Politik bleibt immer die gleiche; aber wer merkt das schon?
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