KANTIG
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So tragen Asylwerber zum Gemeinwohl bei: je länger die Verfahren dauern, um so mehr Gemeinwohl:
Asylwerberinnen und Asylwerber brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, bevor sie die Arbeit aufnehmen – im Normalfall nur für Saisonarbeit in Gastgewerbe oder Landwirtschaft und nur für die Dauer von 6 Monaten.
Asylwerberinnen und Asylwerber, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erworben haben, können eine reguläre, 1-jährige Beschäftigungsbewilligung beantragen.
aus den AMS-Bestimmungen in Österreich
Asylwerberinnen und Asylwerber brauchen eine Beschäftigungsbewilligung, bevor sie die Arbeit aufnehmen – im Normalfall nur für Saisonarbeit in Gastgewerbe oder Landwirtschaft und nur für die Dauer von 6 Monaten.
Asylwerberinnen und Asylwerber, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erworben haben, können eine reguläre, 1-jährige Beschäftigungsbewilligung beantragen.
aus den AMS-Bestimmungen in Österreich