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Ganz wenig

ja aber gerade daran zeigt sich doch, wie wichtig die Eigenliebe und die Liebe zum Mitmenschen ist!
sich selbst lieben beinhaltet ja, sich selber zu verzeihen und eben nicht barsch den Frust über die eigene Unzulänglichkeit gegen Andere zu richten.
Du hast natürlich recht, wenn der Mensch so wäre, wie du ihn hier beschreibst, dann hätten wir die Idealgesellschaft. Dem ist jedoch nicht so. Du gehst eben vom Idealfall aus und ich von der Realität. Die Aussage von Leoengel berücksichtigt eher die menschliche Natur aus meiner Sicht.
 
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noch zu "die Regel funktioniert nicht"

das ist so als wenn du sagst schafft die Feuerwehr und Feuerlöscher ab, die "funktionieren" ja eh nicht,
weil nämlich immer wieder mal ein Dödel aus Unachtsamkeit oder sogar böser Absicht ein Feuer legt.

die Feuerwehr ist schon klasse und Feuerlöscher eine sinnvolle und hilfreiche Erfindung. lösch mal ein
Haus mit einem dünnen Gartenschlauch oder einem Wassereimer. damit kommst du nicht weit.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Feuerwehr wäre nur im Idealfall überflüssig, nämlich nur dann, wenn kein Brand entstehen würde, sei es durch Blitzeinschlag oder „weil nämlich immer wieder mal ein Dödel aus Unachtsamkeit oder sogar böser Absicht ein Feuer legt“. Dem ist eben nicht so. Die Brandursachen sind nun mal da.
 
Die Feuerwehr wäre nur im Idealfall überflüssig, nämlich nur dann, wenn kein Brand entstehen würde, sei es durch Blitzeinschlag oder „weil nämlich immer wieder mal ein Dödel aus Unachtsamkeit oder sogar böser Absicht ein Feuer legt“. Dem ist eben nicht so. Die Brandursachen sind nun mal da.

eben.
 
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Das Verbot der Sterbehilfe das in unserem Gottesstaat von C(!)DU - Fanatikern mit dem fadenscheinigen Argument durchgesetzt wurde es würden Menschen zur Sterbehilfe überredet belastet Leidende wie Angehörige gleichermaßen.
Die Religionen sehen das Menschenleben als Geschenk Gottes an und deshalb darf es nur von ihm genommen werden. Wenn sich die Gottgläubigen daran halten wollen, dann sei es ihnen überlassen. Für den Staat sollte Artikel 1 der deutschen Verfassung gelten und sonst nichts. Die Würde des Menschen ist unantastbar und wenn der Mensch zu dem Punkt angekommen ist, ab dem ein würdiges Leben nicht mehr möglich ist und er es deshalb beenden möchte, dann muss es der Staat diesem Menschen zugestehen und wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, dann muss ihm die Inanspruchnahme der Sterbehilfe erlaubt sein.
 
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