Im Gebiet der EU sollten die geretteten Personen entsprechend dem Völkerrecht auf der Grundlage gemeinsamer Anstrengungen im Wege der Beförderung zu – in den Mitgliedstaaten auf rein freiwilliger Basis eingerichteten – kontrollierten Zentren übernommen werden, in denen eine rasche und gesicherte Abfertigung es mit vollständiger
Unterstützung durch die EU ermöglichen würde, zwischen irregulären Migranten, die
rückgeführt werden, und Personen, die internationalen Schutz benötigen und für die der Grundsatz der Solidarität gelten würde, zu unterscheiden. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen kontrollierten Zentren, einschließlich der Umsiedlung und der Neuansiedlung, erfolgen auf freiwilliger Basis, unbeschadet der Dublin-Reform.