Naja - erworben hat er schon einen Doktortitel, aber nicht den den er angegeben hat. Nicht jeder Doktortitel ist gleich viel wert, und damit man nicht "unbeanbsichtigt" mehr vortäuschen kann als man hat, gibt es klare Regelungen. In Österreich gab es früher 3 Arten von Doktoren, wobei nur einer ein "echter akademischer Doktor" war.
Den "echten" gab es für ein konsekutives Doktoratsstudium. Aber es gab auch Regelstudien, für die ein Doktortitel verliehen wurde. Die mir bekannten waren/sind der Dr.med. und der Dr.iur.. Akademisch aber waren sie nur so viel wert wie ein Magister. Wahrscheinlich aus psychologischen Gründen wurden die Titel aber Doktor benannt. Vor Allem beim Dr.med. mag sich so mancher Patient unwohler fühlen, wenn der Arzt kein Doktor mehr ist sondern "nur mehr" ein Magister, was das Patientenverhalten beeinflusst, wenn auch nicht objektiv berechtigt.
Nun, damit man aber solche Dr.med. und Dr.iur. von "echten" Doktoren unterscheiden konnte, durften diese eben die Zusätze "med." bzw "iur." nicht weglassen. Erst, wenn sie nach ihrem Medizingrundstudium noch ein Doktoratsstudium dranhängten und den "echten" akademischen Doktor machten, dann durften sie das natürlich oder führten beide als Dr.med.Dr. (oder als Dr.Dr.med., was aber nicht ganz korrekt ist, weil der höhere Titel näher beim Namen geführt wird).
Hier wird der Fall analog liegen - der "kleine" Doktor wurde durch einen Zusatz gekennzeichnet, der nicht weggelassen werden durfte weil man ihn sonst für den "großen" halten würde.
lg,
Muzmuz