Allfred
Active Member
- Registriert
- 15. Januar 2012
- Beiträge
- 3.949
...read-Themen, als ein dringendstes Bedürfnis.
Heute, aus Anlaß einer beruflich bedingten Bahnfahrt, hörten die Fahrgäste des Zuges den Durchsagenden sprechen, daß sämtliche vier WCs gesperrt seien -kältebedingt. Am nächsten Bahnhof würde zusätzliche Zeit gewartet.
Damit die, die Müssen können. Dürfen tun die also dann das Müssen; ob sie wollen oder können, ist die andere Frage bei diesem Müssen-Sollen, obwohl man evtl. eben Müssen würde.
Die Nürnberger Nachrichten vor einigen Wochen (macht nix, ist quasi weiterhin aktuell) zum Thema "Pipi-Prozess: Bahn will nicht nachgeben", in Düsseldorf...
Der Sachverhalt gerafft dargestellt:
Ein S-Bahn-Passagier hatte extremsten Harndrang, die S-Bahn aber kein WC.
Der 53-jährige verbeamtete Zugbegleiter hatte dem Gepeinigten geraten, "sich, wenn es gar nicht anders geht, in einen Abfallbehälter des leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern".
Es kam zur Abhilfe der Pein, durch die Befolgung der Empfehlung.
Folge: Disziplinarverfahren gegen den Beamten
und Versetzung.
Gerichtsverhandlung:
Die Eisenbahn-Vertreter dann uneinsichtig vor Gericht:
"Jede Verunreinigung ist zu vermeiden."
Der Zugbegleiter sei nach 36 Dienstjahren degradiert: Bewachung von Zügen - nachts, im Depot.
Der Rechtsanwalt des unglücklichen Zugbegleiters:
"Ich habe [die Bahn] immer wieder gefragt, welche Alternative bestanden hätte. Keine Antwort."
Soweit der sinngemäße Auszug aus der Zeitung.
Da steht tatsächlich die Frage nach der Alternative im Raum...
§ 1: Notbremse? (Kostet extra, zuzüglich Schimpfe.)
§ 2: Pipimachen auf Sitz in der 2. Klasse? (Geht nicht - denn: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
§ 3: Pipimachen auf Sitz in der 1. Klasse? (Siehe § 2 [+ 1.-Klasse-Zuschlag!])
§ 4: In die Hose machen? (Das dann ist wiederum Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und, falls unten was rausläuft, gilt: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
§ 5: Das ärgerniserregende Stück abhacken? (Wahrscheinlich kein Beil dabei, und es gilt: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
Ich finde, der Zugbegleiter kann am wenigsten für die Situation (erforderliche WC-Besuche sind nicht delegierbar), und daß er's gut gelöst hat, außerdem mußte er ja in der Eile unter doppeltem Druck irgendwas entscheiden.
Wie würdet Ihr Euch verhalten,
als hochnotpeinzwangsbedürfnishabender Fahrgast,
als Schaffner,
als DB-Vorstandsmitglied,
als Richter über den zu Richtenden
????
Wart Ihr auch mal in solch/vergleichbarer Situation, evtl. gar wegen großem "Geschäfte"? (Ich ja, vor ca. 30 Jahren in Starnberg, was mich letztlich diesen Thread erstellen ließ. )
Heute, aus Anlaß einer beruflich bedingten Bahnfahrt, hörten die Fahrgäste des Zuges den Durchsagenden sprechen, daß sämtliche vier WCs gesperrt seien -kältebedingt. Am nächsten Bahnhof würde zusätzliche Zeit gewartet.
Damit die, die Müssen können. Dürfen tun die also dann das Müssen; ob sie wollen oder können, ist die andere Frage bei diesem Müssen-Sollen, obwohl man evtl. eben Müssen würde.
Die Nürnberger Nachrichten vor einigen Wochen (macht nix, ist quasi weiterhin aktuell) zum Thema "Pipi-Prozess: Bahn will nicht nachgeben", in Düsseldorf...
Der Sachverhalt gerafft dargestellt:
Ein S-Bahn-Passagier hatte extremsten Harndrang, die S-Bahn aber kein WC.
Der 53-jährige verbeamtete Zugbegleiter hatte dem Gepeinigten geraten, "sich, wenn es gar nicht anders geht, in einen Abfallbehälter des leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern".
Es kam zur Abhilfe der Pein, durch die Befolgung der Empfehlung.
Folge: Disziplinarverfahren gegen den Beamten
und Versetzung.
Gerichtsverhandlung:
Die Eisenbahn-Vertreter dann uneinsichtig vor Gericht:
"Jede Verunreinigung ist zu vermeiden."
Der Zugbegleiter sei nach 36 Dienstjahren degradiert: Bewachung von Zügen - nachts, im Depot.
Der Rechtsanwalt des unglücklichen Zugbegleiters:
"Ich habe [die Bahn] immer wieder gefragt, welche Alternative bestanden hätte. Keine Antwort."
Soweit der sinngemäße Auszug aus der Zeitung.
Da steht tatsächlich die Frage nach der Alternative im Raum...
§ 1: Notbremse? (Kostet extra, zuzüglich Schimpfe.)
§ 2: Pipimachen auf Sitz in der 2. Klasse? (Geht nicht - denn: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
§ 3: Pipimachen auf Sitz in der 1. Klasse? (Siehe § 2 [+ 1.-Klasse-Zuschlag!])
§ 4: In die Hose machen? (Das dann ist wiederum Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und, falls unten was rausläuft, gilt: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
§ 5: Das ärgerniserregende Stück abhacken? (Wahrscheinlich kein Beil dabei, und es gilt: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden!")
Ich finde, der Zugbegleiter kann am wenigsten für die Situation (erforderliche WC-Besuche sind nicht delegierbar), und daß er's gut gelöst hat, außerdem mußte er ja in der Eile unter doppeltem Druck irgendwas entscheiden.
Wie würdet Ihr Euch verhalten,
als hochnotpeinzwangsbedürfnishabender Fahrgast,
als Schaffner,
als DB-Vorstandsmitglied,
als Richter über den zu Richtenden
????
Wart Ihr auch mal in solch/vergleichbarer Situation, evtl. gar wegen großem "Geschäfte"? (Ich ja, vor ca. 30 Jahren in Starnberg, was mich letztlich diesen Thread erstellen ließ. )
Zuletzt bearbeitet: