Hallo alle beisammen!
Ich habe diesen Artikel gelesen und dachte mir sofort, ich muss ihn ins Denkforum stellen.
Ich habe dazu einen ganz einfachen Standpunkt:
1) Die neuen Gesetzte für einbürgerung sind noch viel zu harmlos.
2) den Rest behalte ich noch für mich, weil sonst würde ich jemanden eventuell vieleicht beleidigen!!!!
Tex:
Den österreichischen Pass erhalten "privilegierte" Gruppen wie EU- Ausländer, Asylwerber oder Ehegatten künftig frühestens nach sechs Jahren, bisher lag die Wartefrist zwischen 0 und 5 Jahren. Nach zehn Jahren können weiterhin auch andere Gruppen eingebürgert werden, sofern es keine Ausschlussgründe gegen sie gibt. Der Rechtsanspruch beginnt bei 15 Jahren, spätestens nach 30 Jahren muss der Pass gewährt werden.
Voraussetzung für die Erfüllung der Fristen ist ein legaler Aufenthalt im Land. Hier wurde für Asylwerber nach Bedenken in der Begutachtung noch eine Erleichterung gegenüber den ursprünglichen Plänen vorgenommen. Für sie beginnt die Frist nun aber dem Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens zu laufen.
Auch bei den anderen Bedingungen für das Erlangen des österreichischen Passes hat es noch gewisse Entschärfungen gegeben. So wird der geforderte Deutschtest (Niveau 4. Klasse Hauptschule) mündlich und nicht schriftlich durchgeführt. Personen, die Deutsch als Muttersprache haben, werden ebenso ausgenommen wie Passwerber, die bereits den Integrationsvertrag erfüllt haben und Behinderte. Bei Kindern genügt im Volksschulalter der Schulbesuch.
Ich habe diesen Artikel gelesen und dachte mir sofort, ich muss ihn ins Denkforum stellen.
Ich habe dazu einen ganz einfachen Standpunkt:
1) Die neuen Gesetzte für einbürgerung sind noch viel zu harmlos.
2) den Rest behalte ich noch für mich, weil sonst würde ich jemanden eventuell vieleicht beleidigen!!!!
Tex:
Den österreichischen Pass erhalten "privilegierte" Gruppen wie EU- Ausländer, Asylwerber oder Ehegatten künftig frühestens nach sechs Jahren, bisher lag die Wartefrist zwischen 0 und 5 Jahren. Nach zehn Jahren können weiterhin auch andere Gruppen eingebürgert werden, sofern es keine Ausschlussgründe gegen sie gibt. Der Rechtsanspruch beginnt bei 15 Jahren, spätestens nach 30 Jahren muss der Pass gewährt werden.
Voraussetzung für die Erfüllung der Fristen ist ein legaler Aufenthalt im Land. Hier wurde für Asylwerber nach Bedenken in der Begutachtung noch eine Erleichterung gegenüber den ursprünglichen Plänen vorgenommen. Für sie beginnt die Frist nun aber dem Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens zu laufen.
Auch bei den anderen Bedingungen für das Erlangen des österreichischen Passes hat es noch gewisse Entschärfungen gegeben. So wird der geforderte Deutschtest (Niveau 4. Klasse Hauptschule) mündlich und nicht schriftlich durchgeführt. Personen, die Deutsch als Muttersprache haben, werden ebenso ausgenommen wie Passwerber, die bereits den Integrationsvertrag erfüllt haben und Behinderte. Bei Kindern genügt im Volksschulalter der Schulbesuch.