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Die USA ihre Drohnenkriege, das Völkerrecht und die Rolle Deutschlands

THATSme

Well-Known Member
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2. August 2022
Beiträge
640
Dass die USA auch Dreck am Stecken hat und zwar richtig viel, dürfte unumstritten sein.
Panorama berichtet über die Morde der USA mit Drohen, durch die auch Kinder getötet wurden.
Anscheinend wird auch die Haltung der Grünen ins Visier genommen, jetzt wo sie nicht mehr in der Opposition sind.
Macht hat die Macht, dass man nicht mehr macht, was man ohne Macht macht.


Weltweit töten US-Drohnen vermeintliche "Terroristen", im Rahmen des "Krieg gegen den Terror". Immer wieder treffen sie aber auch Unschuldige. Panorama hat minutiös nachgezeichnet, wie etwa wegen eines Irrtums afghanische Kinder von der Rakete einer Drohne getötet wurden. Beteiligt ist in vielen Fällen die US-Basis im deutschen Ramstein. Die Grünen haben diese Praxis jahrelang als Bruch des Völkerrechts kritisiert, die Regierung in Anträgen zum Handeln aufgefordert. Doch nun, selbst an der Macht, scheuen sie die einst klaren Worte.
Politik ist so ein dreckiges Geschäft. Sind Menschen an der Macht, werfen sie auch schon mal ihre Prinzipien über Bord.


Das ist alles so widerwärtig. Man sollte Politiker abwählen können!

TM, ein weiterer Beweis für die Doppelmoral und dass die USA straflos Völkerrechtsverbrechen begehen dürfen, wo andere mit Recht zutiefst verurteilt und sanktioniert werden
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dass die USA auch Dreck am Stecken hat und zwar richtig viel, dürfte unumstritten sein.
“Let’s kill the people who are trying to kill us” (Obama, 2015)

Als am 11. September 2001 die schrecklichen Bilder eines Terroranschlags auf das World Trade Center durch die Nachrichtenkanäle und über die Fernsehbildschirme rund um den Globus flackerten, da schien die westliche Welt vor Angst und Schrecken für einige Augenblicke stillzustehen. Das World Trade Center in New York war ein Wahrzeichen für die freie, liberale, westliche Welt. Aus diesem Grund wurde der Anschlag auch als Angriff auf genau diese Werte der westlichen Welt interpretiert, weshalb für den damaligen US-Präsidenten George W. Bush auch kein Zweifel bestand, als er der Welt mitteilte: “Either you are with us, or you are with the terrorists” (Bush, 2001). Darüber hinaus war für die USA klar: Wer angegriffen wird, der verteidigt sich. Dieses Recht auf Selbstverteidigung wurde den Vereinigten Staaten nach den Anschlägen ohne langes Zögern von den Vereinten Nationen zugestanden.
 
Tja, und zur Not erfindet man Angriffe, die noch nicht einmal stattgefunden haben. Jede potentielle Gefahr als Angriff zu definieren ist natürlich auch eine Methode. Eine weitere Methode ist, den Unliebsamen militärisch immer sehr auf die Pelle zu rücken und eine Drohgebärde aufzubauen.
Das ist auch Aggression und im Grunde auch ein Angriff. Nur auf anderer Ebene.

Ich nehme da gerne ein Beispiel aus dem Alltag.
Es streiten sich 2 Typen A und B.
A rückt B schreiend und geifernd auf die Pelle bis kurz vor Bs Gesicht und dringt damit massiv in die intime Distanzzone (0-60 cm) ein.
Nun schubst B den A weg und A schlägt daraufhin zu.
Die meisten Beobachter würden sicherlich den B als Aggressor nennen, denn der wurde ja zuerst körperlich und schubste.
Das Verhalten von A würde dann als gerechtfertigt angesehen werden, denn der reagierte ja nur gegen den Angriff von B.
Dass aber das Eindringen in die intime Zone durch A bereits eine massive Aggression und gewissermaßen Angriff darstellt, wird da ausgeblendet. Es war ja kein aktiver körperlicher Angiff wie das Schubsen.

Genau so agiert die USA. Quasi passive Angriffe, die - übertragen auf militärisch-politisches Handeln - nach obigem Schema ablaufen.

Als Begründung des Irakkriegs von 2003 nannten die kriegführenden Regierungen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens seit Oktober 2001 vor allem eine wachsende akute Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen des Irak und dessen angebliche Verbindung zum Terrornetzwerk Al-Qaida, das die Terroranschläge am 11. September 2001 ausgeführt hatte.

Die angegebenen Kriegsgründe waren international stark umstritten. Die von der UNO beauftragten Waffeninspektoren, einige Antiterrorexperten und Parlamentsabgeordnete widersprachen den Regierungsangaben vor dem Krieg und verwiesen auf fehlende oder unzuverlässige Quellen. Im Irak wurden keine Massenvernichtungsmittel gefunden. Der Bericht der 9/11-Kommission vom Juli 2004 widerlegte die genannte Verbindung zu Al-Qaida. Bis 2007 widerlegten weitere Untersuchungsberichte auch die übrigen genannten Kriegsgründe.


US-Präsident George W. Bush behielt sich im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm schon seit Januar 2005 einen Militärschlag gegen den Iran dezidiert vor.
Am 12. Februar 2006 hatte der britische „Sunday Telegraph“ über detaillierte US-Pläne für einen Angriff auf den Iran berichtet.

Logistik, Ziele und Bombenladungen würden bereits detailliert berechnet. Es handele sich um Pläne, die über die „Standardeinschätzung der militärischen Eventualitäten“ hinausgingen. Militärplaner des Central Command und des Strategic Command im Pentagon seien mit der Ausarbeitung beauftragt worden. Geplant seien massive Bombenangriffe aus der Luft und gleichzeitige seegestützte Raketenangriffe.
Einem Bericht der „New York Times“ zufolge hatte die israelische Luftwaffe Anfang Juni 2008 einen Angriff auf den Iran, besonders die Bombardierung des iranischen Atomforschungszentrums Natanz, in einem Manöver geübt.

In Israel und in den USA wurde bis 2012 ein Militärschlag gegen iranische Atomanlagen diskutiert.[267][268]

Wären da Sanktionen gegen die USA nicht ebenso angebracht und konsequent?

TM, die es ankotzt, dass kein Staat den Schneid hat, die USA auch in die Schranken zu verweisen und festgelegte Regeln einfach unter den Tisch fallen
 
Tja, und zur Not erfindet man Angriffe, die noch nicht einmal stattgefunden haben.
Der Angriff auf das World-Trade-Center war also auch nur erfunden?
TM, die es ankotzt, dass kein Staat den Schneid hat, die USA auch in die Schranken zu verweisen und festgelegte Regeln einfach unter den Tisch fallen
Ich habe dazu aus sicherer Quelle erfahren können: Sobald man Russland in die Schranken verwiesen hat, folgt sodann übergangslos die USA.
 
Der Angriff auf das World-Trade-Center war also auch nur erfunden?

Unbegreiflich, woraus du das ableitest. Für die erfundenen Vorwände habe ich Links gesetzt.

Ich habe dazu aus sicherer Quelle erfahren können: Sobald man Russland in die Schranken verwiesen hat, folgt sodann übergangslos die USA.

Lol.
Die Welt hatte viele Gelegenheiten die USA für ihre Kriegshandlungen und Einmischungen abzustrafen. Es passierte nichts und das wird wohl leider auch so bleiben.

TM, die die sinnlose Zerstörung und Angriffe von RU auf ukrainische Zivilisten aufs Schärfste verabscheut.
 
Die Welt hatte viele Gelegenheiten die USA für ihre Kriegshandlungen und Einmischungen abzustrafen. Es passierte nichts und das wird wohl leider auch so bleiben.
Ein Kardinalfehler weltverbessernd unterwegs seiender Mahner, besteht zumeist darin, keine selbsterfahrene kulturvergleichende Perspektive relativierend in deren Elaborate mit einfließen lassen zu können. Wer zudem dann noch den eigenen überschaubaren Tellerrand zum allumfassenden Kulturhorizont umwidmet, der hat sich bereits darin aufgegeben, mit dieser Welt jemals ins Reine zu kommen.

KS, welcher es dereinst im anthropologischen Seminar seinem Prof versprechen musste, nicht nur fortan zwischen individualistischen (independenten) Kulturen und kollektivistischen (inter-independenten) Kultur unterscheiden zu können, sondern sich auch nicht dem je lehrhaft Guten darin zu verschließen:(
 
Wie so oft, kann ich deinen Beiträgen nicht wirklich folgen. Ist mir - sorry - zu verschwurbelt.
Alles immer auf "Philosophisches" herunter zu brechen mag deine Art sein, über Fakten und die Welt zu kommunizieren.
Meine ist es nicht.

TM, die mehr auf Klartext steht
 
Wie so oft, kann ich deinen Beiträgen nicht wirklich folgen. Ist mir - sorry - zu verschwurbelt.
Alles immer auf "Philosophisches" herunter zu brechen mag deine Art sein, über Fakten und die Welt zu kommunizieren.
Meine ist es nicht.

Absolut objektive Maßstäbe für die Richtigkeit eines Sprachgebrauchs gibt es nicht, schreibt Dieter Zimmer (DIE ZEIT 26.7.2007).

Das Gegenteil von Vorteil ist Nachteil, aber das Gegenteil von Vorschlag ist aber weder Rückschlag noch Nachschlag, sondern „kein“ Vorschlag. Wir sprechen von Spannung und Entspannung, was aber ist das Gegenstück zu „Frühstück“? Spätstück? Nein, Abendbrot. Einen Kopf hat jeder, aber Köpfchen? Sprache ist eben nicht logisch. Sie ist Konvention und Übereinkunft; denn alle Kultursprachen haben eine lange Entwicklung hinter sich. Sie sind kein ausgeklügeltes System, sondern eine gewachsene Form der Verständigung. Und: Sprache hat etwas mit Gefühlen zu tun.

KS, welcher es mit Diogenes hält, als ihn Alexander der Große fragte: „Sag´, was du begehrst, und der Wunsch sei dir erfüllt.“ Worauf Diogenes antwortete: „Geh´ mir aus der Sonne!“
 
Wie politisch weichgespült und linientreu die oberen deutschen Gerichte sind, zeigte sich ja schon hier.
25.11.20

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im letzten Jahr anerkannt, dass Deutschland aktiv prüfen muss, ob die US-Drohnenangriffe von Ramstein aus gegen das Völkerrecht verstoßen. Es reiche nicht, dass die Bundesregierung sich auf eine amerikanische Zusicherung verlasse, dass nichts Illegales passiere. Deutschland habe eine Schutzpflicht für potenzielle Opfer von Drohnenangriffen, die auch von deutschem Boden aus gesteuert werden, urteilte das OVG. Dies ergebe sich aus dem Grundrecht auf Leben. Das Gericht mahnte zudem eine genaue Unterscheidung von Zivilisten und Kombattanten an. Das Völkerrecht biete keine Grundlage für Militärschläge ohne unmittelbare Gefahr.

Absolut richtige, sachgerechte und juristisch konsequente Entscheidung!

Nachdem die Regierung in Revision ging, urteile das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Regierung.

Die Argumentation muss man sich mal rein tun.

Die Kläger hätten keinen Anspruch, "dass die Bundesregierung über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt."

Im Klartext: Die Kläger müssen sich damit zufriedengeben, dass die USA der Bundesregierung versichern, nichts völkerrechtswidriges auf deutschem Boden zu tun.

Ja wie finde ich denn das?
Vergleichen wir mal, wie es einem normalen Dt. Bürger strafrechtlich ergehen würde.

A hat eine Wohnung und vermietet ein Zimmer an islamische Terroristen. Er bekommt mit, dass die dort Bomben basteln und beabsichtigen, diese auf z. B. französichem Boden einzusetzen.
Die Polizei bekommt das Spitz. Was passiert mit dem Vermieter A?
Er ist dran wegen Beihilfe § 27 StGB und Verstoß gegen § 138 StGB (übrigens der einzige § den Bürger zu einer Anzeige verpflichtet!, denn es ist keine Bürgerpflicht, jeden und alles bei der Polizei anzuzeigen!)

Oder anderes Beispiel. Endlich wurden Auftraggeber dafür verantwortlich gemacht, dass durch sie beauftragte Subunternehmer die Arbeitsgesetze etc. einhalten.

Wenn der Staat aber wissentlich die Möglichkeit zu Bölkerrechtsverletzungen vorhält, ist er von jeglicher Mitverantwortung frei??
Dann gilt weder Mitwisserschaft, Beihilfe, und auch nicht mehr das rechtsstaatsprinzip des "billigend in Kauf nehmen"?

Das nennt sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit?
Wenn Gesetze so hingebogen werden, dass sie politisch genehm sind?

Leider sind derartige Gerichtsentscheidungen sehr häufig zu beobachten.
Auch beim BVerfG.

TM, empört, dass Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten wird und auch hier nur das Prinzip des Messens mit zweierlei Maß gilt
 
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Wie politisch weichgespült und linientreu die oberen deutschen Gerichte sind, zeigte sich ja schon hier.
Nein, bitte doch dem „Klartext“ auch hierzu verpflichtet bleiben:

Das VG Köln wies die Klage zunächst ab; hatte aber Revision zugelassen. Das OVG in Münster hatte sodann in der Revision die Bundesrepublik Deutschland auf die Klage von drei Jemeniten dazu verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob eine US-Nutzung der Air Base Ramstein für Einsätze von bewaffneten Drohnen an der Wohnanschrift der Kläger im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinwirken, so das Gericht (Urteil vom 19.03.2019, Az.: 4 A 1361/15).

Das OVG konstatierte, dass im Jemen ein nicht internationaler, bewaffneter Konflikt zwischen der al-Qaida und der jemenitischen Regierung, welche auf Bitten u. a. von den USA unterstützt wird, stattfindet. In diesem Zusammenhang schloss sich das OVG der Auffassung vom EuGH an, welchen die Nicht-Willkürlichkeit einer Tötungsabsicht dann als gegeben ansieht, wenn sie sich im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ein Angriff gegen ein legitimes militärisches Ziel richtet und dieser Angriff unverhältnismäßig hohe zivile Opfer vermeidet. - Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das OVG aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

KS, welcher, auch bei genauerem Hinsehen, keine Zweifel an der rechtsstaatlichen Unabhängigkeit unserer Judikative erkennt.
 
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