AW: Der Staat und seine Bürger.
Antwort 1: ja.
Sie sehen den Großteil des Volkes, die Bürger, nicht als Teil des Staates.
Doch, natürlich, wir sind Teil des Staates, der Hauptteil sogar. Nur, dass uns von Seiten des Staatsapparates eben nicht die Bedeutung gewährt wird, die uns verfassungsmäßig zusteht.
Hat sich der Staat verselbstständigt? Waren die Bürger vor der staatlichen Selbstständigkeit überhaupt Teil des Staates?
Das kann man so sagen. Mensch missbraucht mit größter Wahrscheinlichkeit seine ihm zur Verfügung stehende Macht, weshalb die Verfasser des Grundgesetzes auch versucht haben, ein Höchstmaß an Gewaltenteilung zu implementieren. Dann gelang es den Akteuren aber, diese auf der Ebene der politischen Parteien zu unterlaufen und über die Jahrzehnte "ihre" Republik zu basteln, eine, in der sie weitgehend frei vom lästigem Volkswillen agieren können, den sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder ihn teilweise sogar offen als gefährlich und inakzeptabel hinstellen.
Ist es Bürgerpflicht, diesen Staat ohne Bürger zu zerstören?
Nein, natürlich nicht, sondern es ist unsere Aufgabe, die handelnden Bevollmächtigten zu beaufsichtigen und sie zu Änderungen, möglichst im Sinne aller, zu drängen. Wir, als das Volk sind dabei aber in der schwächeren Position, obwohl zahlenmäßig tausendfach überlegen. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Regierenden ihre Bedingungen selbst bestimmen können und organisatorisch klar aufgestellt sind. Das Volk hingegen ist eine amorphe Masse und leicht zu manipulieren, was auch mit wissenschaftlichen Methoden gemacht wird.
Oder zumindest Bürgerrecht? Gelten dann die Staatsgesetze für diese Bürgerrechtler?
Ein Bürgerrechtler unterscheidet sich vom Rest nur dadurch, dass er für sie (die Bürgerrechte) kämpft, er unterscheidet sich also dadurch vom seinem Ist-doch-eh-alles-egal-Hauptsache-ich kriege meinen-Fusel-Kollegen.
Typische Svensgar-Frage