Günther Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf ………..den 24.11.03
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An die Ansprechpartner der vollmundigen Propaganda – Künstlerstadt Düsseldorf.-
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Vorweg: …Walt Disney, W. Churchill, Albert Einstein und der Glühlampen Erfinder Edison waren Legastheniker.
Selber Doof der einen Legastheniker seiner Rechtschreibfehler beurteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Düsseldorf
Betreff der unten angegebenen Sache, ist es mir sehr schwer gefallen, all die Demütigungen und Diskriminierungen durch die Stadtbehörde Düsseldorf im Nachhinein aufzuschreiben und noch mal durchleben zu müssen, alten Kram aufzuwärmen, für den sich niemand interessiert am wenigsten kulturpolitisch interessiert hat.
Sicher auf Straßenkunst kann die Stadt Düsseldorf, durch Erlaubnisvorbehalt gerne verzichten.
und wenn die Gerichtsbarkeit zustimmt, dass diesem behördlichen Erlaubnisvorbehalt, rechtens, nichts auszusetzen sei, weil es der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, dann kann Behörde, die Verantwortung zur Demokratie, hinter ein Systemtötendes Bundesverwaltungsgerichts-Urteil verstecken. Und den Straßenkünstler einen perversen Machtkampf demonstrieren.
Topic: „…. Was haben wir jetzt noch mit deiner Kunstfreiheit am Hut !?“ du hast alle Rechtsmittel ausgeschöpft und bist mit dem Anspruch auf Kunstfreiheit bin der Straßenöffentlichkeit gescheitert.
Das heißt. der Straßenkunst keine Straßennutzungslaubnis, grundrechtlicher Art genehmigt werden muß. Wir können, müssen dir aber keine Erlaubnis erteilen.
Die Stadtbehörde Düsseldorf und der Landtag für NRW. erlauben sich sogar die Frechheit eine Garantiebestätigung, aus Karlsruhe, - (-1-BvR-183-81) – Die erlaubnisfreie Kunstfreiheit auch für die Straßenkunst gültig ist, die Zustimmung zu verweigern und niemand zeigt Mut zu helfen.
So hat es 30 Jahre verbraucht, das Bundesverwaltungsgericht gezwungen werden konnte. Anzuerkennen, dass auch Straßenkünstler ein Recht auf die Erlaubnisfreie Kunstfreiheit haben.
heißt Straßenkunst mit keinem Über jedes verhältnismäßige - definiertze Straßennutzungs-Erlaubnisvorbehalt aus der Kunstfreiheitsgarantie rausgedrängt werden darf.
Meint zum Ende das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: „…Schadensersatz muss die Stadt Düsseldorf dennoch nicht leisten, weil sich der Straßenkunstverbotsvorbehalt auf ordnungsgemäße Gerichtsurteile gestützt hat. Da muß es im Nachhinein niemand interessieren, ob die Gerichtsurteile vorher falsch waren.
Genau an diesem Punkt fängt die Missere von neuen an, nach dreißig Jahren verweigerter Selbsthilfe, von der Kunst auf der Straße leben zu wollen, um Kunst finanziell machen zu können, stehe ich ungewollt in der Reihe der Bittsteller um Künstlerhilfe.
hier aber dreht die Stadtbehörde Düsseldorf den Spieß um, meint das Kulturamt labidar: „… Hilfe an unschuldig in Not geratene Künstler können wir, aber müssen wir nicht gewähren, auch wenn sie schon seit 1981 auf der Warteliste der Künstlernothilfe stehen. Bitte haben sie Verständnis, dass da noch 300 andere notleidende Kunstschaffende auf die Düsseldorfer Künstlerhilfe warten. Dieses Argument gilt heute noch, offensichtlich ist seit 1981 keinem der 300 Wartenten, auf der demokratisch geführten Warteliste geholfen worden, hier nehme ich an, werde ich lediglich verarscht.
Der daraus resultierenden allgemeinen Verarmung, bin ich in die dritte Phase der Düsseldorfer Behördengleichgültigkeit geraden.
Will das Sozialamt seit August 2003 keine Sozialhilfe mehr weiter gewähren und auch die gesetzlich zustehende Grundsicherung aus Altersgründen verweigern.
dem Bescheid mit Widerspruch gegen zu wirken, hat mich in die Predulje gebracht das Sozialamt seit August keine Miete mehr, aus dem Sozialhilfegesetz, an den Wohnungsvermieter weiter bezahlt hat.
Der Wohnungsvermieter nunmehr die Gelegenheit sieht, mich seiner Absicht, die Wohnung zu verkaufen, entmieten zu dürfen.
Da es einem Gericht letzlich egal ist, aus welchen Gründen keine Miete gezahlt wurde oder wird, stehe ich in absehbarer Zeit, nicht als Künstler, wohl aber als Obdachloser auf der Straße, Anlass, Sie um Hilfe anzuschreiben.
Mit Gruß
Günther Rupp.
Ps:
Was das ganze Gejammer soll?
Wenn man das Gejammer auf soziologisch wiedergibt, ist es vielleicht möglich.
von privater Seite ein Preiswertes Wohnatelier angeboten wird.
Um mein Alterswerk „Unvollendeter Bilder“ vollenden zu können.
Dafür brauche ich Ruhe und Gelegenheit und kein Obdachlosen- oder Altersheim.
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf ………..den 24.11.03
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An die Ansprechpartner der vollmundigen Propaganda – Künstlerstadt Düsseldorf.-
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Vorweg: …Walt Disney, W. Churchill, Albert Einstein und der Glühlampen Erfinder Edison waren Legastheniker.
Selber Doof der einen Legastheniker seiner Rechtschreibfehler beurteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Düsseldorf
Betreff der unten angegebenen Sache, ist es mir sehr schwer gefallen, all die Demütigungen und Diskriminierungen durch die Stadtbehörde Düsseldorf im Nachhinein aufzuschreiben und noch mal durchleben zu müssen, alten Kram aufzuwärmen, für den sich niemand interessiert am wenigsten kulturpolitisch interessiert hat.
Sicher auf Straßenkunst kann die Stadt Düsseldorf, durch Erlaubnisvorbehalt gerne verzichten.
und wenn die Gerichtsbarkeit zustimmt, dass diesem behördlichen Erlaubnisvorbehalt, rechtens, nichts auszusetzen sei, weil es der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, dann kann Behörde, die Verantwortung zur Demokratie, hinter ein Systemtötendes Bundesverwaltungsgerichts-Urteil verstecken. Und den Straßenkünstler einen perversen Machtkampf demonstrieren.
Topic: „…. Was haben wir jetzt noch mit deiner Kunstfreiheit am Hut !?“ du hast alle Rechtsmittel ausgeschöpft und bist mit dem Anspruch auf Kunstfreiheit bin der Straßenöffentlichkeit gescheitert.
Das heißt. der Straßenkunst keine Straßennutzungslaubnis, grundrechtlicher Art genehmigt werden muß. Wir können, müssen dir aber keine Erlaubnis erteilen.
Die Stadtbehörde Düsseldorf und der Landtag für NRW. erlauben sich sogar die Frechheit eine Garantiebestätigung, aus Karlsruhe, - (-1-BvR-183-81) – Die erlaubnisfreie Kunstfreiheit auch für die Straßenkunst gültig ist, die Zustimmung zu verweigern und niemand zeigt Mut zu helfen.
So hat es 30 Jahre verbraucht, das Bundesverwaltungsgericht gezwungen werden konnte. Anzuerkennen, dass auch Straßenkünstler ein Recht auf die Erlaubnisfreie Kunstfreiheit haben.
heißt Straßenkunst mit keinem Über jedes verhältnismäßige - definiertze Straßennutzungs-Erlaubnisvorbehalt aus der Kunstfreiheitsgarantie rausgedrängt werden darf.
Meint zum Ende das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: „…Schadensersatz muss die Stadt Düsseldorf dennoch nicht leisten, weil sich der Straßenkunstverbotsvorbehalt auf ordnungsgemäße Gerichtsurteile gestützt hat. Da muß es im Nachhinein niemand interessieren, ob die Gerichtsurteile vorher falsch waren.
Genau an diesem Punkt fängt die Missere von neuen an, nach dreißig Jahren verweigerter Selbsthilfe, von der Kunst auf der Straße leben zu wollen, um Kunst finanziell machen zu können, stehe ich ungewollt in der Reihe der Bittsteller um Künstlerhilfe.
hier aber dreht die Stadtbehörde Düsseldorf den Spieß um, meint das Kulturamt labidar: „… Hilfe an unschuldig in Not geratene Künstler können wir, aber müssen wir nicht gewähren, auch wenn sie schon seit 1981 auf der Warteliste der Künstlernothilfe stehen. Bitte haben sie Verständnis, dass da noch 300 andere notleidende Kunstschaffende auf die Düsseldorfer Künstlerhilfe warten. Dieses Argument gilt heute noch, offensichtlich ist seit 1981 keinem der 300 Wartenten, auf der demokratisch geführten Warteliste geholfen worden, hier nehme ich an, werde ich lediglich verarscht.
Der daraus resultierenden allgemeinen Verarmung, bin ich in die dritte Phase der Düsseldorfer Behördengleichgültigkeit geraden.
Will das Sozialamt seit August 2003 keine Sozialhilfe mehr weiter gewähren und auch die gesetzlich zustehende Grundsicherung aus Altersgründen verweigern.
dem Bescheid mit Widerspruch gegen zu wirken, hat mich in die Predulje gebracht das Sozialamt seit August keine Miete mehr, aus dem Sozialhilfegesetz, an den Wohnungsvermieter weiter bezahlt hat.
Der Wohnungsvermieter nunmehr die Gelegenheit sieht, mich seiner Absicht, die Wohnung zu verkaufen, entmieten zu dürfen.
Da es einem Gericht letzlich egal ist, aus welchen Gründen keine Miete gezahlt wurde oder wird, stehe ich in absehbarer Zeit, nicht als Künstler, wohl aber als Obdachloser auf der Straße, Anlass, Sie um Hilfe anzuschreiben.
Mit Gruß
Günther Rupp.
Ps:
Was das ganze Gejammer soll?
Wenn man das Gejammer auf soziologisch wiedergibt, ist es vielleicht möglich.
von privater Seite ein Preiswertes Wohnatelier angeboten wird.
Um mein Alterswerk „Unvollendeter Bilder“ vollenden zu können.
Dafür brauche ich Ruhe und Gelegenheit und kein Obdachlosen- oder Altersheim.