Bernd
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Lieber Ewaldt, der BGH hat mit Urteil vom 01.12.2016 in 3. Instanz rechtskräftig entschieden (Az. I ZR 62/16), dass nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft die Realexistenz eines Masernvirus´ nicht durch eine vorhandene wissenschaftliche Arbeit bewiesen werden konnten.
Gerichtsgutachter und Richter sind jedoch davon überzeugt, dass es einen solchen Virus gäbe, dies würde aufgrund der Gesamtheit der Arbeiten und der herrschenden Meinung anzunehmen sein. Sie glauben es also.
Nun frage ich dich, lieber Fluuu oder Ewaldt, wenn es den Masernvirus also vielleicht gibt, gegen was impfen sie dann mit Sicherheit?
Gerichtsgutachter und Richter sind jedoch davon überzeugt, dass es einen solchen Virus gäbe, dies würde aufgrund der Gesamtheit der Arbeiten und der herrschenden Meinung anzunehmen sein. Sie glauben es also.
Nun frage ich dich, lieber Fluuu oder Ewaldt, wenn es den Masernvirus also vielleicht gibt, gegen was impfen sie dann mit Sicherheit?