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Das Impfgleichnis

Lieber Ewaldt, der BGH hat mit Urteil vom 01.12.2016 in 3. Instanz rechtskräftig entschieden (Az. I ZR 62/16), dass nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft die Realexistenz eines Masernvirus´ nicht durch eine vorhandene wissenschaftliche Arbeit bewiesen werden konnten.

Gerichtsgutachter und Richter sind jedoch davon überzeugt, dass es einen solchen Virus gäbe, dies würde aufgrund der Gesamtheit der Arbeiten und der herrschenden Meinung anzunehmen sein. Sie glauben es also.

Nun frage ich dich, lieber Fluuu oder Ewaldt, wenn es den Masernvirus also vielleicht gibt, gegen was impfen sie dann mit Sicherheit?
 
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Tut mir leid, ich lasse weder meine Gesundheit noch mein Dasein von einem Gericht oder Richter entscheiden.
Wenn es um mein Gefühl geht ist ein allgemeiner Richterspruch kein Argument, zu sehr ist die Justiz beeinflusst.
Mein Gefühl sagt Impfen kann vor Krisen schützen, muss aber nicht, ich gehe das Risiko ein. Impfen ist eine
tolle Sache um mit einer kleinen Dosis die Immunität auszulösen um einen großen Konflikt zu verhindern.
Das trifft auf Viren zu aber auch auf alle anderen Belange im Leben wie Störungen im Organismus allgemein.
 
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Wenn 10 wissenschaftlichen Mediziner eine Erkrankung vor sich haben, welche der Erkrankte nicht selbst diagnostizieren kann, dann gibt es 8 unterschiedliche Diagnosen und 9 der 10 Diagnosen entstehen aus weniger als 3 Minuten Anamnese.
 
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