• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Das Bilderberger-Treffen 2016

Zunächst müssen sie abgeschlossen werden

Der einzuhaltende Vertrag ist bereits abgeschlossen, ansonsten wäre es kein Vertrag sondern ein Vertragsentwurf.

und zwar von denen, die davon betroffen sind (also alle beteiligten Nationen in Gestalt ihrer Bürger)

Das ist doch blanker Unsinn! Wie wollen Sie das denn realisieren?

in voller Kenntnis dessen, was drin steht und welche Konsequenzen es hat, wenn man sich darauf einlässt.

Das verstehen in der Regel nur in die Gepflogenheiten multilateraler Handelsabkommen involvierte Volljuristen oder Nationalökonomen mit guten juristischen Kenntnissen.
 
Werbung:
Der einzuhaltende Vertrag ist bereits abgeschlossen, ansonsten wäre es kein Vertrag sondern ein Vertragsentwurf.


Erbsenzähler. :rolleyes:


Das ist doch blanker Unsinn! Wie wollen Sie das denn realisieren?


Per Aufklärung und Volksabstimmung.
Dürfte im Zeitalter des Internet kein Problem sein.


Das verstehen in der Regel nur in die Gepflogenheiten multilateraler Handelsabkommen involvierte Volljuristen oder Nationalökonomen mit guten juristischen Kenntnissen.


Dann muss es eben in eine verständliche Sprache übersetzt werden.
Das ist ja wohl das Mindeste! :rolleyes:
 

Falsch, denn es geht nicht um die größtmögliche Genauigkeit in der Unterscheidung, sondern um den Minimalanspruch, daß überhaupt unterschieden werden muß zwischen einem Vertrag und einem Vertragsentwurf. Von einer Erbsenzählerei könnte dann die Rede sein, wenn die Bedingungen für die Gültigkeit eines Vertrages als Einwand hätten herhalten müssen, aber genau darauf habe ich doch verzichtet.

Per Aufklärung und Volksabstimmung.

Mit Lügenmedien und manipulierter Software?

Dürfte im Zeitalter des Internet kein Problem sein.

Aber zu den hinlänglich bekannten Problemen führen!

Dann muss es eben in eine verständliche Sprache übersetzt werden.

Genau das ist die juristische Sprache, nur eben nicht für Laien.

Das ist ja wohl das Mindeste!

Selbstverständlich, aber nur mit der Befähigung ztum Richteramt.
 
Falsch, denn es geht nicht um die größtmögliche Genauigkeit in der Unterscheidung, sondern um den Minimalanspruch, daß überhaupt unterschieden werden muß zwischen einem Vertrag und einem Vertragsentwurf. Von einer Erbsenzählerei könnte dann die Rede sein, wenn die Bedingungen für die Gültigkeit eines Vertrages als Einwand hätten herhalten müssen, aber genau darauf habe ich doch verzichtet.


Frage: Warum heißt es "einen Vertrag abschließen" und nicht "einen Vertragsentwurf abschließen"?
Hätte ich mich juristisch korrekt ausgedrückt, wenn ich geschrieben hätte, dass zunächst der Vertragsentwurf abgeschlossen werden muss?


Mit Lügenmedien und manipulierter Software?


Hast ja recht - zZt haben wir wohl keine großen Chancen.... :(


Aber zu den hinlänglich bekannten Problemen führen!


Es ist schwierig, ja.
Aber wenn viele verschiedene Programmierer im Team sind, finden sie auch Lösungen.


Genau das ist die juristische Sprache, nur eben nicht für Laien.


Eben drum - der, den 's betrifft, muss es verstehen können.


Selbstverständlich, aber nur mit der Befähigung ztum Richteramt.


Bist du für Monarchie oder Diktatur?
 
Andersdenk schrieb:
Der einzuhaltende Vertrag ist bereits abgeschlossen,
ansonsten wäre es kein Vertrag sondern ein Vertragsentwurf.
Bruder Doofy,
du bist ein ziemlicher Schlampigdenk-Klugscheisser!

Offenbar kannst du nicht unterscheiden zwischen:

.- Vertragsentwurf

.- Finale Version eines Vertagstextes

.- Abschluss einer Vereinbarung zwischen Vertragspartnern
(gemäß finaler Version des Vertragstextes)

.- Ratifizierte Vereinbarung


Ein Vertrag, der noch nicht ratifiziert wurde,
ist demnach eben kein Vertragsentwurf,

du Möchtegern-Itipferlreiter.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Einen Vertrag, der von einem Rateteam ratifiziert gewesen worden sein wird, nenne ich einen Scheinvertrag mit Schmackes.

» Der Schein genügt, weil das Leben trügt.«
Bernies Sage (Bernhard Layer)​
 
Frage: Warum heißt es "einen Vertrag abschließen" und nicht "einen Vertragsentwurf abschließen"?

Weil der zum Abschluß vorliegende Vertrag diejenige Fassung des Vertragsentwurfes ist, auf die man sich geeinigt hat.

Bruder Doofy,
du bist ein ziemlicher Schlampigdenk-Klugscheisser!

Ach, der Herr Taubenschachspieler gibt sich die Ehre!

Offenbar kannst du nicht unterscheiden zwischen

Doch kann ich, aber ich bin eben kein Erbsenzähler, das überlasse ich Ihnen.
 
Werbung:
Zurück
Oben