Und du wohl in der Zeit der Französischen Aufklärung?Du lebst sogar geistig noch in dieser Zeit.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach solchen, die es gebrauchen dürfen, und solchen, die es nicht gebrauchen dürfen.Die Grundrechte, die ihnen laut GG zustehen, werden ihnen gewährt, aber auch von ihnen schamlos missbraucht, um die Demokratie zu untergraben.
Bei Mißachtung von Gesetzen hat unmittelbar danach die konkrete gesetzliche Strafverfolgung der Straftäter einzusetzen (und zwar durch die Justiz und nicht durch die Politik). Aber es ist eben nicht schon im Vorfeld pauschal die Meinungsäußerung für alle möglichen Leute einer bestimmten Ideologie zu verbieten. Es sei denn, die freie Meinungsäußerung solle für einen konkreten Fall angekündigtermaßen Straftaten beinhalten (und hierbei darf man sich nicht auf pauschale Vermutungen stützen, daß es möglicherweise so sein könne, denn Vermutungen sind zumeist Unterstellungen). Dann sind diejenigen (und eben nur diejenigen), die für ihre freie Meinungsäußerung z.B. eine Volksverhetzung bei einer Demo angekündigt haben, für diesen speziellen Fall auszuschließen (etwa Platzverweise für die konkreten Personen).Es heißt im Art. 5, Abs 2 GG: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...", was soviel bedeutet, dass in Gesetzen festgeschrieben werden darf, in welchen Fällen dieses Grundrecht nicht gewährt werden darf und das wird beispielsweise im § 130 StGB eindeutig geregelt.
Ich hatte mich für die Winterhalbjahre weitestgehend isoliert. Das ist der beste Schutz, auch ohne Impfung.Eine Unterstellung wäre es, wenn ich behaupten würde, dass sie es getan haben. Ich habe nur eine Vermutung angestellt, die ich daraus ableite, dass sie das Virus offensichtlich nicht ernst genommen haben, sonst hätten sie sich fürs Impfen entschieden.
Sie haben ganz viel empfohlen. Wie wir nun wissen, das meiste zu unrecht.Die Epidemiologen empfahlen dennoch, Abstand zu halten und nicht zu schreien. Die Demonstranten haben sich nicht daran gehalten.