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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Du lebst sogar geistig noch in dieser Zeit.
Und du wohl in der Zeit der Französischen Aufklärung?

Die Grundrechte, die ihnen laut GG zustehen, werden ihnen gewährt, aber auch von ihnen schamlos missbraucht, um die Demokratie zu untergraben.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach solchen, die es gebrauchen dürfen, und solchen, die es nicht gebrauchen dürfen.

Es heißt im Art. 5, Abs 2 GG: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...", was soviel bedeutet, dass in Gesetzen festgeschrieben werden darf, in welchen Fällen dieses Grundrecht nicht gewährt werden darf und das wird beispielsweise im § 130 StGB eindeutig geregelt.
Bei Mißachtung von Gesetzen hat unmittelbar danach die konkrete gesetzliche Strafverfolgung der Straftäter einzusetzen (und zwar durch die Justiz und nicht durch die Politik). Aber es ist eben nicht schon im Vorfeld pauschal die Meinungsäußerung für alle möglichen Leute einer bestimmten Ideologie zu verbieten. Es sei denn, die freie Meinungsäußerung solle für einen konkreten Fall angekündigtermaßen Straftaten beinhalten (und hierbei darf man sich nicht auf pauschale Vermutungen stützen, daß es möglicherweise so sein könne, denn Vermutungen sind zumeist Unterstellungen). Dann sind diejenigen (und eben nur diejenigen), die für ihre freie Meinungsäußerung z.B. eine Volksverhetzung bei einer Demo angekündigt haben, für diesen speziellen Fall auszuschließen (etwa Platzverweise für die konkreten Personen).

Eine Unterstellung wäre es, wenn ich behaupten würde, dass sie es getan haben. Ich habe nur eine Vermutung angestellt, die ich daraus ableite, dass sie das Virus offensichtlich nicht ernst genommen haben, sonst hätten sie sich fürs Impfen entschieden.
Ich hatte mich für die Winterhalbjahre weitestgehend isoliert. Das ist der beste Schutz, auch ohne Impfung.

Die Epidemiologen empfahlen dennoch, Abstand zu halten und nicht zu schreien. Die Demonstranten haben sich nicht daran gehalten.
Sie haben ganz viel empfohlen. Wie wir nun wissen, das meiste zu unrecht.
 
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Dort steht: "...ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...". Und diese anzuwenden ist Sache der Justiz. Sofern jemand Straftaten bei seiner freien Meinungsäußerung getätigt haben sollte (etwa Volksverhetzung), muß er bestraft werden, und zwar ganz konkret nur derjenige, der sie begangen hat (das hab ich oft genug betont!!!). Das hat nichts mit seiner freien Meinungsäußerung zu tun. Man versucht allerdings mit dem Hinweis auf rechtsextreme Straftaten (wie z.B. Volksverhetzung) deren Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu untergraben, weil man ja bei ähnlichen Kundgebungen pauschal Volksverhetzungen erwarten könne. Und das solle tunlichst nur für die Rechten gelten, allerdings dort umfassend und generell (bei Straftätern, wie bei Nichtstraftätern). Die Politik versucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für unliebsame Bevölkerungsgruppen auszuhebeln. Und das steht ihr nicht zu.
Eigentlich sind wir hier OT, aber du mischst ja jetzt auch bei den Querdenkern mit.
Die Tatsache, dass bestimmte Äußerungen der Rechtsextremisten juristisch nicht geahndet werden, verpflichtet doch niemanden dazu, sie zu ertragen. Und wenn diese Äußerungen bei manchen einen Würgreflex auslösen, dann dürfen sie das auch zum Ausdruck bringen. Das ist auch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Ähnliches galt für die Querdenker. Sie demonstrierten für wirre Forderungen, die große gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung mit viel mehr Corona-Toten gehabt hätten, sie trugen teilweise sogar den Davidstern und relativierten dadurch den Holocaust oder sie ließen Parolen von sich wie "impfen macht frei" und relativierten die Kaltschnäuzigkeit der Nazis, denn das war eine Parallele zum Spruch am Eingangstor der KZs.
Ich beanspruche auch mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung, wenn ich sie als Wirrköpfe bezeichne und das ist noch eine zu harmlose Beschreibung für ihren Geisteszustand.
 
Die Tatsache, dass bestimmte Äußerungen der Rechtsextremisten juristisch nicht geahndet werden, verpflichtet doch niemanden dazu, sie zu ertragen.
Ertragen müssen sie es, sie könnten aber auch weghören.

Und wenn diese Äußerungen bei manchen einen Würgreflex auslösen, dann dürfen sie das auch zum Ausdruck bringen. Das ist auch durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Eben, zum Ausdruck bringen können sie es.

Ähnliches galt für die Querdenker. Sie demonstrierten für wirre Forderungen, die große gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung mit viel mehr Corona-Toten gehabt hätten, sie trugen teilweise sogar den Davidstern und relativierten dadurch den Holocaust oder sie ließen Parolen von sich wie "impfen macht frei" und relativierten die Kaltschnäuzigkeit der Nazis, denn das war eine Parallele zum Spruch am Eingangstor der KZs.
Das Tragen des Davidsterns ist keine Relativierung von irgendetwas, auch "impfen macht frei" nicht.

Ich beanspruche auch mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung, wenn ich sie als Wirrköpfe bezeichne und das ist noch eine zu harmlose Beschreibung für ihren Geisteszustand.
Das kannst du gerne tun.
 
Was für eine Überraschung! Für diejenigen, die damals nicht der Massenpsychose verfallen sind, war das vom ersten Tag an klar.
Das behauptest du, aber ist Blödsinn. Die Lockdown-Gegner hatten so viel Ahnung wie alle anderen, nämlich gar keine. :)
Mich erinnert das an Verschwörungs-Fans, die sagen, dass alle ihre Erzählungen wahr geworden sind.
Stimmt aber genau so wenig. :)
 
Das Tragen des Davidsterns ist keine Relativierung von irgendetwas,
Davidstern-tragen bedeutet, man zeigt dass man Jude ist, oder Israel toll findet.
Die bescheuerten Corona-Rebellen trugen den Judenstern der Nazis, das ist nicht das Selbe.

Übrigens habe diese Freaks gern mit NS-Symbolik gespielt, warum auch immer.
Am krassesten war "Jana aus Kassel" die sich für eine Reinkarnation von Sophie Scholl hielt, - der absolute Wahnsinn ... :lachen:

 
Die Lockdown-Gegner hatten so viel Ahnung wie alle anderen, nämlich gar keine.
Keine pauschalen Abwertungen bitte! Nehmen Sie sich ein Beispiel an Helge Schneider, der sagte:
"Über Themen, von denen ich keine Ahnung habe, spreche ich auch nicht"
Darf man Ihrer Meinung nach über 'auszuschließendes Nichtwissen' sprechen, von dem man eine existentielle Ahnung in einem seriösen Ausschlussverfahren einer ganzheitlichen Sensitivitätsanalyse gewonnen zu haben scheint - als Außenseiter der Wissenschaft - vorgeben?

Wer meine Beiträge zu Covid-19 "recht zeitig" gelesen und beherzigt hat, hätte dies als "vorsichtige Gegendarstellung" zum völlig einseitig praktizierten Lockdown durchaus verstehen und erkennen können, dass man "frisch Geimpften" für die durch das Impfrisiko vorübergehend kurzzeitig extrem erhöht eingeimpfte Inkubationsgefahr der Ansteckung von ca. 8-10 Tagen eigentlich absolut striktes Kontaktverbot in dieser Zeit -gerade erst recht gegenüber den ebenso Geimpften (!) - zwingend - zum Schutz der Gesellschaft vor Ansteckung durch Geimpfte - hätte verordnet werden müssen!!??
 
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