Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Demo (in ca. 3. Instanz?) in Bremen verboten. Es stellt dabei den Schutz der körperlichen Unversehrtheit über das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Interessant ist, dass es nicht auf Covid19 abstellte, sondern allgemein auf Infektionskrankheiten. Nach ersten Einschätzungen könnten damit in Zukunft demokratische Rechte wegen jeder beliebigen Grippe außer Kraft gesetzt werden. Wenn sich der Rechtsstaat in diese Richtung entwickelt, wird es berenzlich.
Ist das Recht auf körperliche Gesundheit denn kein "demokratisches Recht" ?
Es ist absolut "normal", dass ein bestimmtes Recht zum Zwecke eines höheren Rechtes eingeschränkt wird. Und da sehe ich es so wie die Gerichte, dass das Recht auf körperliche Gesundheit prinzipiell höher zu bewerten ist als das Recht auf Versammlungsfreiheit.
Natürlich wollen Extremisten diesen Konsens negieren und kommen mit konstruierten Szenarien, nachdem ein Volksfest aufgelöst werden kann weil ein Besucher Schnupfen hat, aber solche Gedanken belassen wir den Extremisten, die so etwas brauchen um sich wichtig zu fühlen.