Richtig. Offensichtlich geht es um ein "Mehr" über die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
Letzteres ist die Aufgabe des BP, das jener mit seiner Unterschrift bestätigt. Also natürlich geht es um die verfassungsrechtliche Bewertung des Inhaltes und nicht das "bloße parlamentarische Zustandekommen". Das ist ja offensichtlich, nur sehe ich darin kein Problem.
Aber auch hier gibts Probleme mit dem Satzbau. Und es ist nicht nur ein Formfehler, sondern er lässt im Unklaren, was genau du jetzt sagen willst.
Du schreibst: Offensichtlich geht es um ein "Mehr" über die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
heißt es tatsächlich A: Offensichtlich geht es um ein "Mehr"
AN Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
oder B: Offensichtlich geht es um "Mehr"
ALS UM die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
Beide Varianten könnten, richtig geschrieben, gemeint sein. Welche nun zutrifft (oder gar eine oder mehrere weitere, an die ich bisland nicht dachte, wäre möglich), darf man erraten ?
Also, mein Aufgreifen deiner Satzbaufehler ist weder Besserwisserei noch Korinthenkackerei, sondern der Versuch das zu verstehen, was du eigentlich schreiben wolltest.
Tippfehler oder sonstige sprachliche Fehler, die den Inhalt dennoch eindeutig erkennbar bleiben lassen (wie beispielsweise mein "VGH", wobei "VfGH" korrekt gewesen wäre), sind ja kein Problem für die Diskussion. Wird das Geschriebene aber durch die Fehler unverständlich, dann müssen sie, wenn schon nicht vorab verhindert, zumindest nachträglich aufgeklärt werden.