Wie ist die Situation in Schleswig-Holstein?
Im nördlichsten Bundesland gilt ab Mittwoch, 29. April eine Maskenpflicht. Die Schleswig-Holsteiner müssen dann ebenfalls in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen eine Maske tragen. Das gilt auch für die Räume von Handwerks- und Dinstleistungsbetrieben. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, das Fahrpersonal von Bussen, Bahnen und auf Schiffen, Verkäufer sowie Taxifahrer. Fahrgäste von Taxis müssen hingegen eine Maske tragen. Wer einen Schwerbehindertenausweis, Allergikerausweis oder Ähnliches vorweisen kann, verbunden mit der Glaubhaftmachung des Betroffenen, dass aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich ist, ist ebenfalls von der Pflicht befreit.