Eine Impfung ergibt Sinn am rechten Ort zur rechten Zeit mit dem richtigen Mitteleinsatz und ist damit auf eine unmittelbare Notlage mit aller erstem Hilfecharakter sinnvoll beschränkt. So einfach ist das zu verstehen.
Das Parlament in Deutschland hat so viele Gesetze erlassen, um den Bürger zu einem Pandemie gerechten Verhalten zwingen zu können,...
wie bitte? >> ...zu einem "
Pandemie gerechten Verhalten"...zwingen zu können <<, ??
Das Parlament in Deutschland wird doch gar nicht beteiligt, das erledigt die Regierungskoalition in ihrem letzten Atemzügen vor der Wahl gerade noch ohne direkte gesetzliche Bürgervertretungsvollmacht indirekt im Beschlusswege selbst.
Da wundert es nicht, dass hierzu erst die Voraussetzungen über "gesetzliche Vermutungen" mittels pandemischer Notstandsgesetze in der vorrangigen Anwendung "natürlich auch im Nachhinein rechtssicher" gemacht werden müssen, um allen Eventualitäten - möglichst in unverfänglichen Events - gerecht zu werden.
Dies geschieht notfalls durch Beweislastumkehr: Der gesunde Mensch, der in der Regel nicht geimpft ist, muss bei jeder seiner "verdächtigen Bewegungen durch Ortsveränderung" wöchentlich aktuell stetig durch Tests immer wieder neu "beweisen" , dass er keine unmittelbar drohende Gefahr für sich und die Umwelt darstellt!
Wenn das keine Schikane ist, dann fresse ich als Realist einen Schornsteinfeger-Besen aus Marzipan, um meine Lust nach Süßem zu befriedigen.
Meines unbeachtlichen Wissens nach sind Polizeigesetze, die ganz offenkundig gegen das allgemeine Verbot der Schikane verstoßen in der Verwaltungspraxis gar nicht angemessen der Rechtsordnung einer Gesetzgebung über Ordnungswidrigkeiten einer Selbstjustiz
nachrangig unterwerfbar, solange aus Unrecht automatisch jedenfalls keine Rechtsverletzung zugunsten von win-win-win-Windfallprofiteuren und stiftungswilligen Geldwäschevereinigungen unter amtlicher Bestechung oder Amtsuntreue erfolgen darf.
.. aber beim Impfen, was wirklich Sinn ergibt, soll die Freiheit des Einzelnen drüber stehen ohne Verordnung.
Nein, das entspricht keineswegs einer SOLL-Vorschrift ohne Verordnung. Wie gesagt gilt auch hier "die gesetzliche Vermutung" - und diese ist in "
unmöglicher Tateinheit von falscher Verdächtigung durch Vortäuschung einer Straftat" als gemeinschaftliche Ordnungswidrigkeit jedenfalls nicht mehr im Kollektiv verfolgbar, sondern nur noch in der Einzelprüfung.
Fazit: Die sich selbst beweisen müssende gesetzliche Vermutung als vorläufig zugelassene Voraussetzung trifft auch auf die mRNA-Botschafter-Impfung zu, dass sie zweifelsfrei >> "wirklich Sinn ergibt" << also zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort zweifelsfrei deutlich mehr nutzt als schadet, was auf Dauer rechtsstaatlich gar nicht in der Beweisführung aufrecht erhalten werden kann, ohne auf die statistischen Verführungskünste zurückzugreifen.
Bernies Sage (Bernhard Layer)