Es erklärt auch, warum der Ton unserer Regierungsfreunde grad so borstelig ist.
Ich hoffe, die Impflinge wurden darüber aufgeklärt. In Russland sicher nicht.
Zu prüfen wäre noch, ob zum Zeitpunkt der Notzulassung ein Notfall bestand.
Ich fürchte, dass es dazu keine gerichtliche Plattform mehr geben wird, weil "das handelnde System" sich nicht selbst auf die Anklagebank setzen kann und sich alle Impflinge freiwillig impfen und beraten lassen und die gesetzliche Vermutung bei Freiwilligkeit (in der Regel) keine Haftung oder Schadenersatz auszulösen vermag.
Und so vermag ich mit der (leider) zutreffenden Interpretation von KANTIG diesbezüglich wenig Hoffnung machen:
Die 08/15 Erklärung bei den Impfungen hier sind bestenfalls ein Haftungsverzicht - wirds vielleicht in Rußland förmlich nicht so gehandhabt werden, weil die Zustimmungserklärung hier de facto auch nur ein Blanko-Verzichts-Erklärung ist. Die Bedeutung des Inhaltes "Notfall" im allgemeinen entspricht nicht dem Begriff "Notfallzulassung" bei dem Impfstoffen: Da ist es eine Risikobewertung: Ist Impfen mit mehr Nachteilen behaftet als leben ohne Impfen.
Diese Beweisführung, dass Impfen mit mehr Nachteilen als ohne Impfen verbunden ist, müsste meines Erachtens
jeweils im Einzelfall glaubhaft gemacht und im Ernstfall juristisch mit hohem Aufwand durch die Instanzen gejagt werden, bevor eine Verfassungsbeschwerde (in Deutschland in der Regel) überhaupt angenommen werden darf und kein besonderer Härtefall höchstpersönlich glaubhaft gemacht werden kann.
Systemisch zu bedenken wäre weiterhin, dass fehlende Risikobewertungsgrundlagen in einer objektiven Abschätzung (in der Regel) meines Erachtens gar nicht einklagbar sind, ebenso wie der fehlende Anspruch auf qualitativ hochwertige Erfolgsbehandlung auch beim Arzt nicht einklagbar scheint, weder als gesetzlich Versicherter noch als privat Versicherter.
Bernies Sage (Bernhard Layer)