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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Das Infektionsschutzgesetz wurde von Bundestag beschlossen, so wie es sich für eine funktionierende parlamentarische Demokratie gehört und wenn es nicht verfassungskonform ist, wird das Bundesverfassungsgericht eingreifen.
Nein, so funktioniert es eben nicht automatisch. Auch hier muss ich richtig stellen: Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig, greift also "nicht von sich aus" ein, wie Dein Beitrag irrig den Anschein erwecken könnte (...da hätte das Bundesverfassungsgericht aber viel zu tun..:D). Das Bundesverfassungsgericht ist keine Super-Revisionsinstanz, kann jedoch einstweilige Anordnungen erlassen, die (in der Regel) einer (vorläufigen) Rechtssicherheit dienen sollen.

Zu schwebenden Verfahren kann ich natürlich keine Stellung beziehen. Dies betrifft übrigens alle in die erste Zukunft weisenden "Vorahnungen", die selbstverständlich in puncto "Bösartigkeit" überhaupt kein einseitig positives Beweisinteresse erkennen lassen..."dürfen"! :)
 
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Nein, so funktioniert es eben nicht automatisch. Auch hier muss ich richtig stellen: Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig, greift also "nicht von sich aus" ein, wie Dein Beitrag irrig den Anschein erwecken könnte (...da hätte das Bundesverfassungsgericht aber viel zu tun..:D). Das Bundesverfassungsgericht ist keine Super-Revisionsinstanz, kann jedoch einstweilige Anordnungen erlassen, die (in der Regel) einer (vorläufigen) Rechtssicherheit dienen sollen.

Zu schwebenden Verfahren kann ich natürlich keine Stellung beziehen. Dies betrifft übrigens alle in die erste Zukunft weisenden "Vorahnungen", die selbstverständlich in puncto "Bösartigkeit" überhaupt kein einseitig positives Beweisinteresse erkennen lassen..."dürfen"! :)

Jetzt hast du mir aber etwas Neues erzählt…:rolleyes:

Dann sorg halt gemeinsam mit der AfD und den Querdenkern für eine Verfassungsbeschwerde.
 
Mutmaßlich wird sich auch dieser Mediziner zu jenen einreihen "dürfen" welchen Wissen (Wahrheit!) zum Verhängnis wurde!
Die Veröffentlichung von Fakten ist das eine - Bei der ausschnittsweisen Zitierung hier im Forum frage ich Sie :Dganz harmlos, ob es nur der Wissenvermittlung dient oder der Begründung einer Meinung?
 

Sehr lange Berichterstattung - Verfassungsbeschwerde: Aber unbedingt lesenswert!

ZB:
Ein Abwägen der Vorteile und Nachteile der kurzfristigen Grundsicherung auf Leben und
körperliche Unversehrtheit versus langfristige Gewährleistung der beiden Grundrechte, hat
nicht stattgefunden, bzw. der Abwägungsvorgang wurde völlig verfehlt vorgenommen.

Schweden:
So gut wie alle Menschen laufen mit offenen Gesichtern statt mit Bankräuber-Masken
herum.
Und es gab also auch dort keine Gesamtübersterblichkeit!

*Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte
rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung
der Maßnahmen*
Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier
 
Live: Wernigerode, Großdemo in Wien, Bamberg und Ingolstadt, seit 13:30 Uhr

LIVE: Gegner der Corona-Maßnahmen demonstrieren in jetzt Wien
 
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