Bernies Sage
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Nein, so funktioniert es eben nicht automatisch. Auch hier muss ich richtig stellen: Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig, greift also "nicht von sich aus" ein, wie Dein Beitrag irrig den Anschein erwecken könnte (...da hätte das Bundesverfassungsgericht aber viel zu tun..). Das Bundesverfassungsgericht ist keine Super-Revisionsinstanz, kann jedoch einstweilige Anordnungen erlassen, die (in der Regel) einer (vorläufigen) Rechtssicherheit dienen sollen.Das Infektionsschutzgesetz wurde von Bundestag beschlossen, so wie es sich für eine funktionierende parlamentarische Demokratie gehört und wenn es nicht verfassungskonform ist, wird das Bundesverfassungsgericht eingreifen.
Zu schwebenden Verfahren kann ich natürlich keine Stellung beziehen. Dies betrifft übrigens alle in die erste Zukunft weisenden "Vorahnungen", die selbstverständlich in puncto "Bösartigkeit" überhaupt kein einseitig positives Beweisinteresse erkennen lassen..."dürfen"!
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