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Beamtenprivilegien

Weltendenker

Member
Registriert
24. Juni 2009
Beiträge
229
Ich suche Informationen darüber, welche Privilegien Beamte gegenüber Arbeitnehmern aus der freien Wirtschaft haben. Einiges konnte ich bereits ermitteln, es sind folgende:

1. Unkündbarkeit, das heisst sie haben bis zum Renteneintritt eine absolute Arbeitsplatzsicherheit und können niemals auf Grund einer Pleite oder irgendeinem Rationalisierungsprogramm entlassen werden.

2. Beamte erhalten, wenn sie denn heiraten, monatlich eine Art Ehezuschlag, unabhängig davon welcher Besoldungsgruppe sie angehören. Diesen kriegen sie auch ausbezahlt, wenn sie sich scheiden lassen. Kann mir jemand sagen wie hoch dieser Ehezuschlag ist?

3. Beamte erhalten, wenn sie Kinder kriegen, neben dem üblichen Kindergeld monatlich noch eine Art Extra-Kindergeld ausbezahlt. Kann mir jemand wieviel das im Monat ist?

4. Beamte haben den besseren Krankenversicherungsschutz, weil sie Privat versichert sind. Die Hälfte der Kosten übernimmt der Staat, haben sie eine Familie, dann übernimmt der Staat häufig mehr als die Hälfte der monatlich zu bezahlenden Beiträge.

5. Beamte haben, wenn sie Überstunden machen, einen Anspruch darauf, an einem anderen Tag in Höhe der geleisteten Überstunden früher Nachhause zu gehen.

6. Beamte haben, ohne jemals in die Rentenkasse eingezahlt zu haben, eine höhere Rente als Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft in vergleichbarer Position.

Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, deswegen bitte ich euch Forenteilnehmer hier noch so einige Privilegien der Beamten aufzuzählen.
 
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AW: Beamtenprivilegien

Fristlose Kündigung eines Beamten wegen Nebentätigkeiten

Umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften können die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen.

Der Kläger - Leiter einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes - wehrte sich im zugrunde liegenden Fall gegen die fristlose Kündigung seines Dienstverhältnisses, für das die Geltung des Beamtenrechts vereinbart war.

Der Kläger hatte unter anderem für Seminare, die gebührenpflichtig für Beschäftigte kommunaler Gebietskörperschaften gegeben wurden, sowie für Gutachtertätigkeit für den Städte- und Gemeindebund neben seinem regulärem Gehalt in den letzten zehn Jahren insgesamt knapp 200.000,- Euro erhalten, obwohl Beamte nach der Nebentätigkeitsverordnung jährlich nicht mehr als 5.000,- Euro an Nebeneinkünften im Öffentlichen Dienst erzielen dürfen.

Der Kläger argumentierte, dass dies gängige Praxis gewesen, und gegen die Nebentätigkeitsverordnung schon deshalb nicht verstoßen worden sei, weil die Seminarleitung zu den dienstlichen Pflichten seines Hauptamtes gehört hätte.

Das ArbG Mainz hat die Klage gegen die fristlose Kündigung abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts hätte der Kläger dann erst recht neben seinem regulären Gehalt (nach A 16 plus Verbandszulage und Dienstwagen) keine weitere Vergütung beziehen dürfen. Die behauptete Duldung seines Verhaltens durch Vorgesetzte war ihrerseits rechtswidrig gewesen, so dass hieraus nichts zugunsten des Klägers folgen kann.

Ein weiterer Kündigungsgrund liegt darin, dass der Kläger einen Teil der illegalen Zusatzvergütung über Familienangehörige abgerechnet hat, deren fingierte Rechnungen er als "sachlich richtig" abzeichnete und zur Auszahlung bringen ließ. Dass dabei keine Steuern hinterzogen worden sind, glaubt die Kammer dem Kläger nicht.

Der Vorsitzende Richter hat die Vorgänge inzwischen bei der Landesregierung, dem Landesrechnungshof, dem Finanzamt sowie der Staatsanwaltschaft Mainz zur Anzeige gebracht.


So ganz einfach ist es wohl doch nicht mit der Unkündbarkeit. Nur wenn ein Beamter ausschließlich Beamter ist.

Es gibt ja noch das Arbeitsrecht
 
AW: Beamtenprivilegien

Wenn jemand eine Straftat begeht wäre es ja auch ziemlich heftig wenn er sogar deshalb seinen Job nicht verliert.
 
AW: Beamtenprivilegien

P.S. Also ist es mit der Unkündbarkeit doch recht einfach. Beamte dürfen prinzipiell nicht gekündigt werden

Außnahme:

-Straftat

ein Beamter kann entlassen, wenn er rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsentzug von 12 Monaten oder mehr verurteilt wird. Aus diesem Grunde kommt es vor, dass straffällige Beamte zu weniger als zwölf Monaten Freiheitsentzug verurteilt werden, wenn der Verlust der Beamteneigenschaft als Folge der Strafe unangemessen erscheint, denn nach der Rechtsprechung des BGH sind die Folgen der Verhängung einer Strafe bei allen Straftätern zu berücksichtigen.
 
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AW: Beamtenprivilegien

Ich suche Informationen darüber, welche Privilegien Beamte gegenüber Arbeitnehmern aus der freien Wirtschaft haben. Einiges konnte ich bereits ermitteln, es sind folgende:

1. Unkündbarkeit, das heisst sie haben bis zum Renteneintritt eine absolute Arbeitsplatzsicherheit und können niemals auf Grund einer Pleite oder irgendeinem Rationalisierungsprogramm entlassen werden.

2. Beamte erhalten, wenn sie denn heiraten, monatlich eine Art Ehezuschlag, unabhängig davon welcher Besoldungsgruppe sie angehören. Diesen kriegen sie auch ausbezahlt, wenn sie sich scheiden lassen. Kann mir jemand sagen wie hoch dieser Ehezuschlag ist?

3. Beamte erhalten, wenn sie Kinder kriegen, neben dem üblichen Kindergeld monatlich noch eine Art Extra-Kindergeld ausbezahlt. Kann mir jemand wieviel das im Monat ist?

4. Beamte haben den besseren Krankenversicherungsschutz, weil sie Privat versichert sind. Die Hälfte der Kosten übernimmt der Staat, haben sie eine Familie, dann übernimmt der Staat häufig mehr als die Hälfte der monatlich zu bezahlenden Beiträge.

5. Beamte haben, wenn sie Überstunden machen, einen Anspruch darauf, an einem anderen Tag in Höhe der geleisteten Überstunden früher Nachhause zu gehen.

6. Beamte haben, ohne jemals in die Rentenkasse eingezahlt zu haben, eine höhere Rente als Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft in vergleichbarer Position.

Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, deswegen bitte ich euch Forenteilnehmer hier noch so einige Privilegien der Beamten aufzuzählen.

Und Lehrer, wenn sie verbeamtet sind - haben noch zusätzlich zu den erwähnten Privilegien jährlich 13 Wochen bezahlten Urlaub und bislang auch Altersteilzeitregelungen ohne größere finanzielle Einbussen. Sie gehen häufig schon unter 60 Lebensjahren in Pension.
Banken erteilen Kredite ohne schuldhaftes Zögern, da die sicheren Arbeitsplätze und die finanzielle Absicherung gewährleistet sind.
Perivisor
 
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AW: Beamtenprivilegien

Und Lehrer, wenn sie verbeamtet sind - haben noch zusätzlich zu den erwähnten Privilegien jährlich 13 Wochen bezahlten Urlaub und bislang auch Altersteilzeitregelungen ohne größere finanzielle Einbussen. Sie gehen häufig schon unter 60 Lebensjahren in Pension.
Banken erteilen Kredite ohne schuldhaftes Zögern, da die sicheren Arbeitsplätze und die finanzielle Absicherung gewährleistet ist.
Perivisor

Aus sicherer Quelle weiß ich, sie kommen auch sehr schlecht zurecht mit ihrem Geld.:lachen:
 
AW: Beamtenprivilegien

Aus sicherer Quelle weiß ich, sie kommen auch sehr schlecht zurecht mit ihrem Geld.:lachen:

Klar, man kann immer noch mehr gebrauchen. Hausbau, viele Urlaube kosten halt Geld. Können Sie 13 Wochen Urlaub pro Jahr locker finanzieren ?
Ich nicht.-Ich habe an jedem Tag, den ich nicht arbeite Verlust in Höhe von ca. 800 Euro (Miete, Angestelltengehälter, Einnahmeverlust etc.).
Perivisor
 
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AW: Beamtenprivilegien

Ich suche Informationen darüber, welche Privilegien Beamte...
Das sind/waren keine Privilegien! Vielmehr soll/te diese Maßnahme vor Korruption schützen. Was, zumindest im Österreich der 2. Republik (1955-2005), recht gut gelungen ist.

...gegenüber Arbeitnehmern aus der freien Wirtschaft haben.
Die "freie Wirtschaft" ist eine korrupte Sau-Wirtschaft und -seit sich einige Patenclans die Welt untereinander aufzuteilen gedachten (was nicht ohne gröbere Kämpfe abging)- so gar nicht mehr frei. Seit Anfang der 1990er grassieren auch in Europa Korruption, Menschenhandel (grenzüberschreitend zwecks Arbeitskraft und via Arbeitsagenturen und Personalbereitsteller), Ausnützerei, Verteilung des Wertes und Mehrwertes aus Menschentalenten und Maschinenpower zu den einigen Wenigen, die am Wenigsten dazu beitragen, uvm.

An ein Zurückbeamen der Menschheit in Zeiten weit vor den Weberaufständen war gedacht. Was daran frei sein sollte, erschließt sich wohl nur Weltendenkern. :haare:
 
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