loiuz30 schrieb:
Tja Gaius, jeder kann dich nach deinem Ausweis fragen und dies zur Voraussetzung für die Abwicklung eines Geschäftes machen.
Nein, loiuz, so pauschal kann man das wohl in puncto EC-Kartenzahlung nicht sagen; und selbst wenn, warum wurde ich dann nicht
vor Fahrtantritt nach meinem Ausweis gefragt, da ich ja klar sagte, daß ich per EC_Karte zahlen werde?
# Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren wird die Freigabe des konkreten Zahlungsbetrages online bei dem kartenausgebenden Kreditinstitut eingeholt. Die Deckung des Betrages wird in Echtzeit bestätigt. Eine Identifizierung zur Forderungsrealisierung oder Betrugsbekämpfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren darf ein Ausweis daher nicht verlangt werden.
# Bei der EC-Kartenzahlung mit Unterschrift des Karteninhabers kann die stichprobenartige Kontrolle eines Ausweises zur Betrugsbekämpfung erfolgen. Bei der Kontrolle ist ausschließlich die Namensgleichheit des Bezahlenden mit dem Karteninhaber sicherzustellen. Bei Karten mit dem Foto des Inhabers ist eine Ausweiskontrolle daher nicht erforderlich. Generell sollten Ausweiskontrollen nur oberhalb einer festzulegenden Bagatellgrenze durchgeführt werden.
# Bei der EC-Kartenzahlung mit Unterschrift kann eine kurzzeitige Speicherung von Name und Anschrift im berechtigten Interesse des Unternehmens liegen (Forderungsdurchsetzung).
# In diesem Fall ist durch gut erkennbare Hinweisschilder an der Kasse auf den Zweck der Erhebung (Abrechnung mit der Bank / Betrugsbekämpfung) von Name und Anschrift hinzuweisen. Die Nutzung der EC-Karte mit Unterschrift kann in diesem Fall eine Einwilligung unter besonderen Umständen (Zeitdruck an der Kasse) gem. § 4a Abs. 1 S. 3 Bundesdatenschutzgesetz darstellen. Aufgenommen werden dürfen ausschließlich der Name und die Anschrift des Kunden.
Quelle:
http://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/datenerhebung_ec-karte.htm
Bei besagtem Vorfall waren mindestens zwei der in der Quelle genannten kritischen Punkte erfüllt: a) es gab im Wagen keinerlei Hinweisschild über Durchführung, Sinn oder Zweck der Ausweiskontrolle, b) der gezahlte Betrag - weniger als 10 Euro - dürfte als unterhalb jeder Bagatellgrenze anzusehen sein; und evtl. noch c) es war keine Stichprobe, das Unternehmen führt die Kontrolle nach Aussage des Fahrers grundsätzlich aus, sowie noch d) es ist für den Kunden nicht nachprüfbar, ob die aufgenommene Information - Name und Anschrift - nicht doch über einen angemessenen Zeitraum, also bis zu erfolgter Zahlung durch das Kreditinstitut hinaus, archiviert werden.
Also war mein gewisses Unbehagen als Verbraucher in dem Falle wohl doch nicht ganz unberechtigt. Schlicht und ergreifend: die Ausweiskontrolle steht hier in keiner angemessenen Relation zum getätigten Geschäft.
louiz30 schrieb:
Du kannst aber keinen dazu zwingen mit dir Geschäfte auf "Kreditbasis" zu machen und dich dann nicht ausweisen, wenn er das wünscht. Warum soll der andere das Risiko eingehen, dass er sein Geld nicht bekommt.
Karte + Unterschrift sollte in den meisten Fällen genügen, ansonsten bietet das PIN-Verfahren die sicherere Möglichkeit. Ansonsten ist ja kein Unternehmer gezwungen, die Möglichkeit der Kartenzahlung anzubieten, wenn er der Kreditwürdigkeit der Kunden nicht traut.
Schöne Grüße, Gaius