Volksentscheid oder Volksabstimmung?
In Presseveröffentlichungen
[1][2] und im Alltagsgebrauch werden die Bezeichnungen
Volksentscheid und
Volksabstimmung sehr oft synonym gebraucht. Eine klare Abgrenzung ist tatsächlich schwierig, da beide Begriffe je nach
Kontext und
Region unterschiedlich verwendet werden.
Abgrenzung Volksentscheid und Referendum
In der Politikwissenschaft wird der Begriff
Volksentscheid stets verwendet, um die Abstimmung über eine vom Volk vorgebrachte Vorlage zu einem politischen Gegenstand (ein sogenanntes
Initiativverfahren) zu bezeichnen. Ein
Referendum bezeichnet im Gegensatz dazu stets eine Abstimmung über eine von der gewählten Vertretung (
Parlament) oder der
Regierung erarbeitete Vorlage.
Abgrenzung Volksentscheid und Volksbefragung
In der Politikwissenschaft bezeichnet ein
Volksentscheid in aller Regel eine verbindliche, direktdemokratische Abstimmung. Die
Volksbefragung wiederum, hat nur beratenden Charakter, das Votum der Abstimmenden ist somit für das Parlament oder die Regierung nicht verbindlich.
Abgrenzung Volksentscheid und Plebiszit
In der Politikwissenschaft wird der Ausdruck
Plebiszit als neutraler Oberbegriff verwendet, mit dem jede Form von direktdemokratischer Abstimmung bezeichnet wird, völlig unabhängig von den sonstigen Rahmenbedingungen. Ein Volksentscheid ist somit genauso ein Plebiszit, wie es auch ein Referendum oder eine Volksbefragung ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid